Anspruch auf die Witwenrente auch nach der Scheidung

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Die Witwenrente steht nicht ausschlieรŸlich Witwen zu, sondern kann auch von der geschiedenen Ehefrau des Verstorbenen bezogen werden, sofern die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde.

Diese Regelung gilt gleichermaรŸen fรผr Mรคnner, die unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anspruchsberechtigt sind.

Somit sind die im folgenden dargelegten Erlรคuterungen auch auf Mรคnner anwendbar, deren geschiedene Ehefrau vor ihnen verstorben ist, vorausgesetzt die Ehe wurde vor dem Stichtag im Jahr 1977 geschieden.

Witwenrente auch nach Scheidung

Die Geschiedenen-Witwenrente ist eine Form der sozialen Absicherung, die nicht nur Witwen und Witwern, sondern auch geschiedenen Ehepartnern unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Sowohl Mรคnner als auch Frauen kรถnnen diese Art von Rente beanspruchen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfรผllen.

Voraussetzungen fรผr die Witwenrente fรผr Geschiedene

Um Anspruch auf die Geschiedenen-Witwenrente zu haben, mรผssen folgende Bedingungen erfรผllt sein:

  1. Scheidung vor dem 1. Juli 1977: Die Ehe muss vor diesem Stichtag rechtskrรคftig geschieden worden sein.
  2. Erfรผllung der allgemeinen Wartezeit: Der verstorbene Ex-Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fรผnf Jahren erfรผllt haben. Diese kann auch vorzeitig durch bestimmte Umstรคnde wie einen Arbeitsunfall erfรผllt sein.
  3. Keine Wiederheirat oder neue Lebenspartnerschaft: Nach der Scheidung dรผrfen Sie nicht erneut geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein.

Wichtig: Im letzten Jahr vor dem Tod des Ex-Ehepartners mรผssen Sie von diesem Unterhalt erhalten haben oder einen berechtigten Unterhaltsanspruch gehabt haben.

Besonderheiten nach DDR-Recht

Wurde die Scheidung nach altem DDR Recht durchgefรผhrt, gelten andere Regeln. ย In solchen Fรคllen wird die Witwenrente in der Regel nicht gezahlt!

Antrag und Beginn der Zahlung

Die Geschiedenen-Witwenrente beginnt in der Regel mit dem Ersten des Monats nach dem Eingang des Rentenantrags.

Daher ist es sehr wichtig, den Antrag so frรผh wie mรถglich nach dem Tod des Ex-Ehepartners oder der Auflรถsung der nachfolgenden Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zu stellen.

Beendigung der Witwenrente

Der Rentenanspruch auf die Witwenrente endet, wenn Sie erneut heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. In einem solchen Fall besteht mรถglicherweise ein Anspruch auf eine einmalige Rentenabfindung.

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Dokumentation und Nachweise

Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente wie Scheidungsurkunden, Nachweise รผber den Unterhaltsanspruch und eventuelle Todesurkunden sorgfรคltig aufbewahren und bei der Antragstellung vorlegen kรถnnen.

Beratung durch Rentenversicherungstrรคger

Angesichts der speziellen Voraussetzungen empfehlen wir, eine individuelle Beratung durch den Rentenversicherungstrรคger in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten Sie spezifische Informationen und Unterstรผtzung bei der Antragsstellung der Witwenrente auch nach einer Scheidung.