Frühere Rente bei Schwerbehinderung sichern mit simplen Trick

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Ein befristeter Schwer­behinderten­ausweis darf nicht das Aus für die vor­gezogene Alters­rente bedeuten. Wer recht­zeitig eine kleine Teil­rente beantragt, friert seinen Anspruch ein und bewahrt sich Jahre früheren Ruhestand ohne hohe Abschläge.

Früh-Rente retten, bevor der Ausweis abläuft

Viele Menschen mit chronischen Krankheiten erhalten den Schwer­behinderten­status nur für fünf Jahre. Läuft die Frist ab, entfällt der notwendige Grad der Behinderung (GdB ≥ 50) – und damit die Alters­rente für schwer­behinderte Menschen (AR SB).

Die Lösung: Vor Ablauf des Ausweises eine Teil­rente starten. Der Mini Renteneinstieg genügt, um den Status für immer fest­zuhalten; spätere Aberkennungen bleiben folgenlos.

Warum sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen lohnt

Mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen steigen Sie bis zu fünf Jahre früher aus dem Job aus. Wählen Sie den Renten­beginn nur zwei Jahre vor der Regel­alters­grenze, entfällt jeder Abschlag. Wer sich schon fünf Jahre vorher zurück­zieht, zahlt zwar 10,8 Prozent weniger – spart aber wertvolle Lebens­zeit.

Gleichzeitig dürfen Sie seit 2023 unbe­grenzt hinzu­verdienen: Der Gesetz­geber hat die ehemalige Hinzu­verdienst­grenze vollständig gestrichen. Damit lässt sich eine Teil­rente problemlos mit Voll­zeit oder Mini­job kombinieren und so jede Renten­kürzung aus­gleichen.

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Drei unverrückbare Voraussetzungen

  1. Alter: Antrag frühestens fünf Jahre vor der Regel­alters­grenze; ohne Abschläge erst ab zwei Jahren Vorlauf.
  2. Wartezeit: 35 Versicherungs­jahre; dazu zählen auch Kinder­erziehung, Pflege­zeiten und Zeiten mit Bürger­geld. ([Deutsche Rentenversicherung][3])
  3. Status: GdB ≥ 50 zum Renten­beginn; spätere Änderungen berühren den Anspruch nicht. ([Deutsche Rentenversicherung][4])

Die Teilrente als Sicherheits­gurt

Paragraf 42 SGB VI erlaubt es, jede Alters­rente als Teil­rente zwischen 10 und 99,99 Prozent zu beziehen. Wer die Mindest­variante wählt, verbindet drei Vorteile:

Erstens fixiert der Teil­renten­start den Renten­anspruch dauerhaft.

Zweitens begrenzt er den Abschlag auf den kleinen, vor­gezahlten Anteil.

Drittens lässt sich die Rente später stufen­los aufstocken – ideal ab zwei Jahren vor der Regel­alters­grenze, weil dann keine Abschläge mehr anfallen.

Rechenbeispiel – Jahrgang 1964

Eine 1964 geborene Beschäftigte dürfte regulär mit 67 Jahren in Ruhestand gehen. Stellt sie mit 62 eine 10-Prozent-Teil­rente, unterliegt nur dieser Mini­anteil dem 10,8-Prozent-Abschlag. Mit 65, also zwei Jahre vor der Regel­alters­grenze, stockt sie auf 100 Prozent auf – ohne weitere Kürzung. Die Haupt­rente bleibt nahezu unversehrt, obwohl der Ausweis eventuell längst abgelaufen ist.

Steuer & Job – Das ändert sich nach Antrag

Renten­anträge wirken rückwirkend maximal drei Monate; wer später abgibt, verschenkt Geld. Nach Bewilligung fließen sowohl Gehalt als auch Teil­rente – beides addiert sich steuer­rechtlich.

Die Finanz­behörden versteuern daher das gesamte Einkommen; ein Status als „Teil­renter“ ändert nichts an den Steuer­sätzen. Kranken- und Pflege­kassen erheben Beiträge auf Lohn und Rente getrennt; wer in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflicht­versichert bleibt, zahlt dennoch nur den regulären Arbeitnehmer­anteil.

Private Kranken­versicherte sollten prüfen, ob der Renten­start die Beitrags­rück­erstattung schmälert. Beraten lassen können Sie sich kosten­frei bei der Deutschen Renten­versicherung oder bei Sozial­verbänden wie dem SoVD.

Häufige Stolpersteine

Viele Anträge scheitern, weil Betroffene zu spät reagieren oder den falschen Prozent­satz wählen. Wird der Antrag nach Ablauf des Ausweises gestellt, fehlt der GdB – die AR SB ist dann unwieder­bringlich verloren. Wer von Anfang an mehr als 10 Prozent Rente abruft, zahlt auf einen größeren Betrag Abschläge, die sich lebens­lang bemerkbar machen.

Ebenfalls problematisch: Fehlende Nachweise über Kinder­erziehungs- oder Pflege­zeiten. Diese sollten Sie vor dem Antrag mit der Renten­information abgleichen; fehlen Daten, lässt sich das Versicherungs­konto bei der Renten­versicherung kostenlos klären.

Ein weiterer Stolper­stein ist die Steuer­planung: Hohe Lohn- und Rentenleistungen im selben Jahr können den persönlichen Spitzen­steuersatz erhöhen. Hier hilft eine Voraus­berechnung durch Steuer­software oder Steuer­beratung, um rechtzeitig Rücklagen zu bilden.