Abfindung noch 2026 oder erst 2027? Der Auszahlungstermin entscheidet über die Höhe

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Abfindung noch 2026 oder erst 2027? Der Auszahlungstermin kann viel Geld kosten

Wer über eine Abfindung verhandelt, schaut meist zuerst auf die Summe. Doch auch der Auszahlungstermin kann darüber entscheiden, wie viel davon nach Steuern übrig bleibt.

Eine Zahlung im Januar 2027 kann günstiger sein als eine Überweisung im Dezember 2026. Automatisch gilt das allerdings nicht: Entscheidend sind die übrigen Einkünfte, die Voraussetzungen der Fünftelregelung und eine rechtzeitig vereinbarte Auszahlung.

Die Abfindung gehört grundsätzlich ins Jahr des Zuflusses

Für die Besteuerung zählt bei einer üblichen Entlassungsabfindung grundsätzlich das Kalenderjahr, in dem der Arbeitnehmer wirtschaftlich über das Geld verfügen kann. Bei einer Überweisung ist das regelmäßig der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto.

Wird der Aufhebungsvertrag 2026 unterschrieben, die Abfindung aber erst im Januar 2027 ausgezahlt, gehört sie grundsätzlich in die Steuererklärung für 2027. Das Datum der Unterschrift oder das Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmt das Steuerjahr also nicht allein.

Wann eine Auszahlung 2027 günstiger sein kann

Wer 2026 noch durchgehend ein gutes Gehalt erhält und 2027 deutlich weniger steuerpflichtige Einkünfte erwartet, sollte eine spätere Auszahlung prüfen. Die Abfindung trifft dann auf eine niedrigere Einkommensbasis, was die zusätzliche Einkommensteuer verringern kann.

Das kann etwa nach dem Verlust des Arbeitsplatzes, bei einer beruflichen Auszeit oder beim Übergang in den Ruhestand zutreffen. Allerdings müssen auch ein neuer Job, steuerpflichtige Renteneinkünfte und weitere Einnahmen in die Rechnung einfließen.

Der umgekehrte Fall ist ebenso möglich: Wer 2026 wenig verdient hat, 2027 aber wieder ein hohes Gehalt bekommt, kann mit einer Auszahlung noch 2026 besser fahren. Die Formel „nächstes Jahr ist günstiger“ ist deshalb kein verlässlicher Steuertipp.

Die Fünftelregelung bedeutet nicht fünf Jahre Auszahlung

Die Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz kann die Steuerbelastung einer begünstigten Abfindung abmildern. Sie verteilt weder die tatsächliche Zahlung noch die Steuer auf fünf Kalenderjahre.

Vereinfacht wird zunächst berechnet, um wie viel die Einkommensteuer steigt, wenn zum übrigen zu versteuernden Einkommen ein Fünftel der Abfindung hinzukommt. Dieser Unterschied wird anschließend verfünffacht und ergibt die Einkommensteuer auf die begünstigte Abfindung.

Wie groß die Entlastung ausfällt, hängt von der persönlichen Einkommenssituation ab. Liegt bereits das übrige Einkommen vollständig im Bereich eines gleichbleibenden hohen Grenzsteuersatzes, kann der Vorteil ausbleiben.

Weniger Einkommen allein reicht für die Begünstigung nicht

Für die Fünftelregelung muss eine steuerlich begünstigte Entschädigung mit einer sogenannten Zusammenballung von Einkünften vorliegen. Eine Einmalzahlung allein garantiert diese Voraussetzung nicht.

Zu prüfen ist auch, wie sich die Abfindung und die relevanten weiteren Einnahmen zu den Einkünften verhalten, die ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefallen wären. Gerade bei einer Verschiebung in ein einkommensarmes Folgejahr darf diese Prüfung nicht fehlen.

Arbeitslosengeld kann die Steuerersparnis verkleinern

Arbeitslosengeld I ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es kann dadurch den Steuersatz erhöhen, der auf steuerpflichtige Einkünfte einschließlich einer Abfindung angewendet wird.

Wer 2027 kein Gehalt mehr bekommt, aber Arbeitslosengeld bezieht, darf deshalb nicht einfach mit einem steuerlich unbelasteten Jahr rechnen. Entsprechendes gilt unter anderem für Krankengeld und Elterngeld.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gehört außerdem das Einkommen des Partners in den Vergleich. Ein eigenes Jahr ohne Arbeitslohn bedeutet noch lange nicht, dass das gemeinsame zu versteuernde Einkommen niedrig ausfällt.

2026 oder 2027: Welche Situation spricht wofür?

Persönliche Situation Mögliche Tendenz Was geprüft werden muss
2026 hohes Gehalt, 2027 deutlich weniger Einkommen Auszahlung 2027 kann günstiger sein Weitere Einkünfte und Voraussetzungen der Fünftelregelung
2026 wenig Einkommen, 2027 gut bezahlter neuer Job Auszahlung 2026 kann günstiger sein Voraussichtliches Einkommen in beiden Jahren
2027 Bezug von Arbeitslosengeld oder Krankengeld Verschiebung kann sich trotzdem lohnen Zusätzliche Steuerwirkung durch den Progressionsvorbehalt
Ehepartner verdient weiterhin gut Vorteil kann geringer ausfallen Gemeinsame Steuerberechnung bei Zusammenveranlagung
Arbeitgeber steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Frühere Zahlung kann die sicherere Entscheidung sein Zahlungssicherheit und Absicherung einer späteren Fälligkeit

Den Auszahlungstermin vor der Fälligkeit vereinbaren

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor deren Eintritt steuerwirksam auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11. November 2009 bestätigt, Aktenzeichen IX R 1/09.

Wer die Auszahlung 2027 erreichen möchte, sollte deshalb rechtzeitig eine eindeutige schriftliche Vereinbarung treffen. Ein bereits 2026 zugeflossener Betrag lässt sich nicht durch eine nachträgliche Vertragsänderung einfach dem Folgejahr zuordnen.

Die Vereinbarung sollte einen konkreten Zahlungstermin nennen und mit der Lohnabrechnung abgestimmt werden. Allein darauf zu hoffen, dass eine Überweisung kurz vor Silvester erst im Januar ankommt, schafft unnötige Unsicherheit.

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Die Aufteilung auf zwei Jahre kann teuer werden

Eine größere Teilzahlung 2026 und der Rest 2027 können die Fünftelregelung ausschließen. Die begünstigte Entschädigung muss grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres zufließen.

Für geringfügige Nebenleistungen und bestimmte Sonderfälle gibt es Ausnahmen. Eine beliebige Aufteilung ist deshalb aber noch lange kein Steuersparmodell.

Seit 2025 kommt die Entlastung erst über die Steuererklärung

Der Arbeitgeber darf die Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Über die Begünstigung entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Bei einer Auszahlung 2026 lässt sich die Entlastung daher erst über die Steuererklärung für 2026 erreichen, die frühestens 2027 abgegeben werden kann. Bei einer Auszahlung 2027 verschiebt sich dieser Schritt entsprechend auf frühestens 2028.

Der auf dem Konto eingehende Nettobetrag zeigt somit noch nicht die endgültige Steuerbelastung. Weitere typische Irrtümer beschreibt unser Beitrag über teure Fehler bei der Abfindung.

Steuern sparen darf nicht die Zahlung gefährden

Eine spätere Auszahlung bedeutet auch, länger auf das Geld zu warten. Gerät der Arbeitgeber in dieser Zeit in Zahlungsschwierigkeiten, kann eine erhoffte Steuerersparnis gegenüber dem Ausfallrisiko nebensächlich werden.

Auch die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für das Arbeitslosengeld müssen gesondert geprüft werden. Eine Verschiebung der Abfindungszahlung beseitigt weder eine mögliche Sperrzeit noch automatisch ein Ruhen des Anspruchs wegen einer verkürzten Kündigungsfrist.

Warum diese Unterscheidung finanziell wichtig ist, erläutert unser Beitrag zu Abfindung, Sperrzeit und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld. Der günstigste Steuertermin ist nur dann hilfreich, wenn auch die übrige Vereinbarung passt.

Praxisbeispiel: Zwei Monate können einen Unterschied machen

Ein Arbeitnehmer scheidet Ende November 2026 aus, hat bis dahin 55.000 Euro brutto verdient und soll 80.000 Euro Abfindung erhalten. Für 2027 erwartet er zunächst Arbeitslosengeld und noch keinen neuen Arbeitslohn.

Eine vollständige Auszahlung im Januar 2027 kann für ihn steuerlich günstiger sein als im Dezember 2026. Vor der Vereinbarung lässt er beide Varianten einschließlich Arbeitslosengeld, möglichem Einkommen seiner Ehefrau und Fünftelregelung berechnen.

Ergibt sich ein Vorteil und ist die Zahlung ausreichend gesichert, vereinbart er die spätere Fälligkeit rechtzeitig mit dem Arbeitgeber. Beginnt er entgegen seiner Planung schon Anfang 2027 einen gut bezahlten neuen Job, kann die tatsächliche Ersparnis allerdings kleiner ausfallen.

Sieben Fragen und Antworten zur Abfindung 2026 oder 2027

Ist eine Abfindung 2027 grundsätzlich günstiger zu versteuern?

Nein, das hängt vor allem von den persönlichen Einkünften in beiden Jahren ab. Eine spätere Auszahlung kann günstig sein, wenn das übrige steuerpflichtige Einkommen 2027 deutlich niedriger liegt.

Zählt das Datum des Aufhebungsvertrags oder der Zahlung?

Bei einer üblichen Entlassungsabfindung zählt grundsätzlich der tatsächliche Zufluss. Eine 2026 vereinbarte und erst 2027 gutgeschriebene Zahlung wird deshalb regelmäßig 2027 besteuert.

Darf die Auszahlung aus steuerlichen Gründen verschoben werden?

Ja, eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich. Die Änderung sollte vor Eintritt der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit verbindlich getroffen werden.

Wird durch die Fünftelregelung nur ein Fünftel versteuert?

Nein, die gesamte begünstigte Abfindung wird steuerlich berücksichtigt. Das Fünftel dient lediglich dazu, die ermäßigte Einkommensteuer zu berechnen.

Kann Arbeitslosengeld die Steuer auf die Abfindung erhöhen?

Ja, über den Progressionsvorbehalt kann Arbeitslosengeld den anzuwendenden Steuersatz erhöhen. Deshalb gehört die erwartete Leistung in jede Vergleichsrechnung.

Ist eine Auszahlung in zwei Jahresraten sinnvoll?

Eine solche Aufteilung kann die Fünftelregelung kosten. Ob sie trotzdem günstiger wäre oder eine Ausnahme greift, muss anhand des konkreten Falls berechnet werden.

Warum behält der Arbeitgeber trotz Fünftelregelung zunächst so viel Steuer ein?

Seit 2025 wird die Begünstigung nicht mehr in der Lohnabrechnung angewendet. Eine mögliche Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuerveranlagung für das Auszahlungsjahr.