45 Rentenpunkte ergeben seit dem 1. Juli 2026 eine monatliche Altersrente von 1.913,40 Euro brutto, sofern keine Zu- oder Abschläge hinzukommen. Die Rechnung ist einfach, wird aber leicht falsch verstanden: Weder garantieren 45 Arbeitsjahre diesen Betrag, noch steht die ausgewiesene Bruttorente vollständig zum Ausgeben zur Verfügung.
Wer seinen Ruhestand plant, muss deshalb drei Fragen auseinanderhalten: Wie viele Rentenpunkte sind tatsächlich vorhanden, zu welchem Zeitpunkt kann die Rente beginnen und welche Abzüge fallen an? Erst zusammen ergeben diese Angaben ein brauchbares Bild der späteren finanziellen Situation.
Wie aus 45 Rentenpunkten eine monatliche Rente wird
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit Juli 2026 bundesweit 42,52 Euro. Bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge entspricht ein Entgeltpunkt, umgangssprachlich Rentenpunkt genannt, damit einer monatlichen Bruttorente von 42,52 Euro; den Wert bestätigt die Deutsche Rentenversicherung in ihren aktuellen Rechengrößen.
Für 45 Punkte lautet die Rechnung: 45 × 42,52 Euro = 1.913,40 Euro monatliche Bruttorente. Bei zwölf Monaten mit unverändertem Rentenwert wären das 22.960,80 Euro im Jahr.
Rechtlich beruht die Berechnung auf § 64 SGB VI: Die persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. In den persönlichen Entgeltpunkten ist der Zugangsfaktor bereits berücksichtigt, der unter anderem Abschläge wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns abbildet.
Bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge betragen Zugangsfaktor und Rentenartfaktor jeweils 1,0. Deshalb reicht für diesen Fall die Multiplikation der erworbenen Punkte mit dem Rentenwert.
Ein Arbeitsjahr bringt nicht automatisch einen Rentenpunkt
Wie viele Entgeltpunkte durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung entstehen, hängt vom Verhältnis des eigenen versicherten Jahresverdienstes zum Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres ab. Wer genau diesen Durchschnitt erreicht, erwirbt grundsätzlich einen Punkt; bei der Hälfte sind es 0,5 Punkte.
Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 Euro jährlich, rechnerisch rund 4.329 Euro monatlich. Entscheidend ist allerdings der versicherte Jahresverdienst, nicht eine einzelne Monatsabrechnung.
Ein höherer Verdienst kann entsprechend mehr Punkte ergeben, allerdings nur innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Das Prinzip erläutert die Deutsche Rentenversicherung zum Begriff Entgeltpunkte; das vorläufige Durchschnittsentgelt findet sich in ihrem Verzeichnis der Durchschnittsentgelte.
Für frühere Beschäftigungsjahre gelten die damaligen Vergleichswerte. Ein niedrigerer Euroverdienst in einem lange zurückliegenden Jahr bedeutet deshalb nicht automatisch einen geringeren Rentenanspruch: Wer damals den Durchschnitt erreichte, erwarb grundsätzlich ebenfalls einen Punkt.
Warum 45 Jahre Arbeit auch deutlich weniger Rente ergeben können
Wer 45 Jahre lang jeweils die Hälfte des Durchschnittsentgelts verdient hat, kommt aus dieser Beschäftigung rechnerisch auf 22,5 Punkte. Daraus entstehen beim heutigen Rentenwert ohne Abschläge 956,70 Euro monatliche Bruttorente.
Bei durchgehend 75 Prozent des jeweiligen Durchschnittsentgelts ergeben sich nach 45 Jahren 33,75 Punkte und damit 1.435,05 Euro brutto. Zusätzliche rentenrechtliche Ansprüche sind in diesen vereinfachten Modellrechnungen nicht enthalten.
Die Zahl der Arbeitsjahre allein erlaubt somit keine verlässliche Aussage über die Rentenhöhe. Weitere Vergleichsrechnungen enthält der Beitrag So hoch ist die Rente nach 45 Jahren Arbeit.
Tabelle: So viel monatliche Rente bringen die Punkte
Die folgenden Beträge sind eigene Berechnungen mit dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro. Sie gelten für eine Altersrente ohne Zu- oder Abschläge und vor Sozialbeiträgen sowie einer möglichen Einkommensteuer.
| Entgeltpunkte | Monatliche Bruttorente | Abstand zu 45 Punkten |
|---|---|---|
| 22,5 | 956,70 Euro | −956,70 Euro |
| 30 | 1.275,60 Euro | −637,80 Euro |
| 33,75 | 1.435,05 Euro | −478,35 Euro |
| 40 | 1.700,80 Euro | −212,60 Euro |
| 45 | 1.913,40 Euro | 0,00 Euro |
| 50 | 2.126,00 Euro | +212,60 Euro |
| 60 | 2.551,20 Euro | +637,80 Euro |
45 Rentenpunkte sind keine Eintrittskarte in die abschlagsfreie Frührente
Die 45 Entgeltpunkte dürfen nicht mit der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verwechselt werden. Die Punkte bestimmen die Rentenhöhe, während die Wartezeit darüber mitentscheidet, ob diese Rentenart beansprucht werden kann.
Auch jemand mit weniger als 45 Punkten kann die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllen. Umgekehrt können hohe Einkommen zu 45 Punkten führen, obwohl noch keine 45 anrechenbaren Versicherungsjahre vorliegen.
Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei erfüllter Wartezeit ab 65 Jahren möglich. Diese Rentenart lässt sich nicht noch früher mit Abschlägen beziehen; die Einzelheiten erläutert die Deutsche Rentenversicherung zu den Altersrenten nach 35 und 45 Versicherungsjahren.
Wie ein früherer Rentenbeginn den Betrag verringert
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein vorzeitiger Beginn grundsätzlich mit Abschlägen möglich. Für jeden Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze beträgt die Kürzung 0,3 Prozent und bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen.
Bei 24 Monaten vorzeitigem Bezug ergeben sich 7,2 Prozent Abschlag. Sind beim Rentenbeginn 45 Entgeltpunkte vorhanden, sinkt die daraus berechnete Bruttorente beim heutigen Rentenwert von 1.913,40 Euro auf 1.775,64 Euro.
Das sind monatlich 137,76 Euro weniger, noch vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese Vergleichsrechnung hält die Punktzahl bewusst gleich; wer früher aufhört zu arbeiten, erwirbt außerdem die Punkte aus einer sonst fortgesetzten Beschäftigung nicht mehr.
Was von 1.913,40 Euro nach Sozialbeiträgen übrig bleibt
Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner wird der Beitrag auf die gesetzliche Rente zwischen Rentner und Rentenversicherung aufgeteilt. Rentner tragen 7,3 Prozent sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags; den Pflegeversicherungsbeitrag tragen sie vollständig selbst, wie die Deutsche Rentenversicherung zur Kranken- und Pflegeversicherung erläutert.
Für eine Beispielrechnung sei ein Zusatzbeitrag der Krankenkasse von 3,0 Prozent angenommen. Zusammen mit 3,6 Prozent Pflegeversicherung, etwa bei einem Elternteil ohne Abschläge für mehrere jüngere Kinder, ergibt sich eine eigene Belastung von 12,4 Prozent.
Von 1.913,40 Euro bleiben unter diesen Annahmen rund 1.676,14 Euro monatlicher Auszahlungsbetrag vor einer möglichen Einkommensteuer. Bei einem Pflegebeitrag von 4,2 Prozent für Kinderlose mit Zuschlag wären es rund 1.664,66 Euro.
Die tatsächliche Auszahlung hängt vom eigenen Zusatzbeitrag und dem Versicherungsstatus ab. Zur ersten Orientierung eignet sich der Renten-Rechner für Brutto- und Nettorente auf gegen-hartz.de.
Warum die Steuer gesondert betrachtet werden muss
Die Einkommensteuer wird von der gesetzlichen Rente grundsätzlich nicht wie die Lohnsteuer unmittelbar bei der monatlichen Auszahlung einbehalten. Ein auf dem Konto eingegangener Rentenbetrag ist deshalb nicht zwingend vollständig frei verfügbar.
Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Das bedeutet nicht, dass 84 Prozent der Rente als Steuer abgeführt werden: Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem von weiteren Einkünften, abziehbaren Aufwendungen und der persönlichen Veranlagung ab.
Das Bundesfinanzministerium zeigt diese Unterschiede in seiner Übersicht zur Rentenbesteuerung 2026. Eine pauschale Nettorente nach Steuern lässt sich aus 45 Punkten deshalb nicht ableiten.
Die Renteninformation richtig lesen
Die Renteninformation unterscheidet zwischen bereits erworbenen Ansprüchen und einer Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze. Für diese Hochrechnung wird grundsätzlich unterstellt, dass weitere Beiträge entsprechend dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden.
Wer die hochgerechnete Summe bereits als sicher erworben betrachtet, kann seine finanzielle Lage überschätzen. Teilzeit, ein früheres Ende der Beschäftigung oder längere Unterbrechungen können die Entwicklung verändern; auch die in der Renteninformation dargestellten künftigen Anpassungen sind keine Garantie.
Die Fragen und Antworten der Deutschen Rentenversicherung zur Renteninformation helfen bei der Einordnung. Vor dem Rentenantrag sollte außerdem der Versicherungsverlauf auf fehlende oder falsch gespeicherte Zeiten geprüft werden.
Der heutige Rentenwert ist keine feste Zusage für die Zukunft
Die 1.913,40 Euro beschreiben den Wert von 45 Punkten nach der aktuellen Berechnung. Bis Juni 2026 ergaben dieselben Punkte bei einem Rentenwert von 40,79 Euro noch 1.835,55 Euro brutto; die Anpassung brachte somit 77,85 Euro mehr im Monat.
Die Anhebung von 40,79 auf 42,52 Euro dokumentiert das Bundesarbeitsministerium zur Rentenanpassung 2026. Künftige Änderungen des Rentenwerts wirken sich ebenfalls auf bereits erworbene Punkte aus, während steigende Lebenshaltungskosten die Kaufkraft belasten können.
Beispiel aus der Praxis: Fast 240 Euro weniger als die Bruttorente
Die Versicherte Monika erreicht beim abschlagsfreien Rentenbeginn 45 Entgeltpunkte und erhält nach dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert 1.913,40 Euro brutto. Sie ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, ihre Kasse erhebt 3,0 Prozent Zusatzbeitrag und ihr Pflegebeitrag beträgt 3,6 Prozent.
Nach den hier berechneten Sozialbeiträgen werden ihr rund 1.676,14 Euro ausgezahlt, also etwa 237 Euro weniger als die Bruttorente. Für ihre Haushaltsplanung muss sie zusätzlich prüfen, ob Einkommensteuer anfällt und wie viel nach Miete und weiteren festen Ausgaben übrig bleibt.




