Die meisten Widersprüche werden wegen Aufhebungsbescheiden und Rückforderungen eingelegt
22.06.2014
Allein im Monat Mai legten Hartz IV-Bezieher rund 200.000 Widersprüche gegen ihrer Ansicht nach zu unrecht erlassene Bescheide der Jobcenter ein. Während vor Gericht vor allem Klagen wegen Leistungsbescheiden und Sanktionen verhandelt werden, bezieht sich der Großteil der Widersprüche auf Rückforderungen der Jobcenter von zu unrecht gezahlten Leistungen sowie auf Aufhebungsbescheide von früher bewilligten Leistungen. Dies geht auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurück, die uns vorliegt.
Nur fünf Prozent der Widersprüche wurden im Mai wegen Sanktionen eingelegt
200.000 Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide erreichten die Jobcenter im Mai. Ein Bescheid wird immer dann erlassen, wenn das Jobcenter eine Entscheidung zu einem Hartz IV-Antrag trifft, da es sich dabei um einen sogenannten Verwaltungsakt handelt. Jedem Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein, aus der unter anderem die Frist für Einsprüche hervorgeht. Nach Zugang eines Bescheides hat der Hartz IV-Bezieher einen Monat Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen.
Wie die Online-Ausgabe der Zeitung mit Bezug auf die BA-Statistik berichtet, wurden die meisten Widersprüche im vergangenen Monat wegen Bescheiden eingereicht, die einen früheren Leistungsbescheid aufheben oder eine Rückforderung von zu unrecht gezahlten Leistungen beinhalten. Dies soll auf jeden vierten Widerspruch zutreffen. Über 34.000 Widersprüche wurden von Hartz IV-Beziehern eingelegt, in denen es um das anzurechnen Vermögen oder Einkommen ging. Auch beim Thema Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung gab es zahlreiche Streitigkeiten zwischen Jobcentern und Hartz IV-Beziehern. So legten mehr als 32.000 Leistungsberechtigte Widerspruch gegen diese Bescheide ein. Lediglich fünf Prozent der Widersprüche bezogen sich auf Sanktionen, die das Jobcenter beispielsweise bei Meldeversäumnissen verhängt. (ag)
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