Hartz IV: Sanktionswut der Ämter?

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100.000 Sanktionen monatlich gegen Hartz IV Empfänger. Die Zahl trügt die Realität

Nach einem Zeitungsbericht der "Bild-Zeitung" verhängen die Jobcenter in der Bundesrepublik monatlich rund 100 000 gegen Erwerbslose (ALG II). Dieses Ergebnis sei eine Studie der Bundesagentur für Arbeit für 367 Gemeinden. Laut Analyse sind rund 2 Prozent von Kürzungen mehrfach betroffen. Gründe für Sanktionen seien u.a. versäumte Termine und abgelehnte Jobangebote bzw. Ein- Euro Job Maßnahmen.

Eine Meldung der "Bild- Zeitung", die sich auch anders lesen könnte. Wenn man täglich die medialen Topartikel vernimmt, entsteht der Eindruck, dass mindestens die Hälfte aller Hartz-4- Empfänger "Arbeitsunwillig" seien und deshalb Leistungskürzungen verhängt werden. Auch die Politik geht immer wieder argumentativ darauf ein und fordert weitere Sanktionen. Doch zwei Prozent sind keine 50 Prozent und die Zahl 100.000 liest sich auch anders, wenn man weiß, dass unter diesen Sanktionierungen mehrfach sich die gleichen ALG II Leistungsempfänger/innen befinden.

Wann können Sanktionen verhängt werden?

– Ein Euro Jobs
Bei 1-Euro-Jobs müssen u.a. »erforderlich« sein, das heißt sie müssen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt auch etwas taugen. Die wenigsten »1-€-Jobs« erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

– Meldetermine
Teilweise werden Hartz 4 Empfänger sehr kurzfristig zu Terminen aufgefordert. Man sollte also immer erreichbar sein und die Post täglich kontrollieren – besonders rund um Feiertage. Bei Info-Veranstaltungen wird oftmals die Anwesenheit unmittelbar zu Beginn festgestellt .

– Stellenangebot / Vorstellungsgespräch
Beim Vorstellungsgespräch ist es wichtig, nicht fälschlicherweise in den Verdacht zu geraten, kein Interesse an der Stelle zu haben. "Fehlendes Interesse" wird wie die Ablehnung einer Arbeit bestraft.

Welche Sanktionen könnten erfolgen?
Wer zu einem angeordneten Termin im Amt, einer Info-Veranstaltung oder ärztlichen Untersuchung nicht erscheint, bekommt die Regelleistung um 10 % gekürzt – ein Minus von bis zu 35 € monatlich.

Beim zweiten versäumten Termin wird um 20 % (bis zu 69 €), beim dritten um 30 % (bis zu 104 €) usw. gekürzt. Deutlich härter werden Arbeitslose bestraft, die eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung, einen "1-Euro-Job", eine "Maßnahme zur
Eingliederung" ablehnen oder abbrechen oder sich bei einer Eingliederungsvereinbarung "verweigern": Die erste Kürzung beträgt 30 % der Regelleistung. Bei der zweiten "Pflichtverletzung" wird um 60 % (bis zu 207 €!) gekürzt und beim dritten "Vergehen" wird das Arbeitslosen- Geld ALG II (einschließlich Mietkosten) ganz gestrichen. Bei unter 25-Jährigen greift der völlige Leistungsentzug bereits beim zweiten "Fehlverhalten".

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