45 Jahre arbeiten und anschließend 1.913 Euro Rente bekommen: Das klingt nach einer verlässlichen Rechnung, ist aber an eine wichtige Voraussetzung gebunden.
Für die sogenannte Standardrente von derzeit 1.913,40 Euro brutto sind 45 Entgeltpunkte erforderlich. Wer diese in 45 Beitragsjahren erreichen will, muss im Durchschnitt einen Punkt pro Jahr erwerben; ein aktuell gutes Gehalt genügt dafür nicht.
Standardrente 1.913,40 Euro
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro, nachdem die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen sind. Bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge ergeben 45 Entgeltpunkte damit genau 1.913,40 Euro brutto im Monat.
Diese Standardrente beschreibt einen Modellfall und ist weder eine garantierte Mindestrente noch die tatsächlich ausgezahlte Durchschnittsrente. Schon deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Berechnung der Rente aus 45 Entgeltpunkten.
Rund 4.329 Euro Gehalt: Warum diese Zahl leicht täuscht
Das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung liegt 2026 bei 51.944 Euro brutto im Jahr. Auf zwölf Monate verteilt entspricht das 4.328,67 Euro; bei diesem beitragspflichtigen Jahresverdienst ergibt sich nach dem vorläufigen Wert ein Entgeltpunkt.
Berücksichtigt wird das versicherte Jahreseinkommen, also gegebenenfalls einschließlich beitragspflichtiger Sonderzahlungen. Die einzelne monatliche Gehaltsabrechnung liefert deshalb nur einen Anhaltspunkt.
Für frühere Beschäftigungsjahre wird der damalige Verdienst mit dem Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres verglichen. Wer heute rund 4.329 Euro verdient, hat dadurch weder frühere Jahre mit niedrigem Einkommen ausgeglichen noch automatisch Anspruch auf 1.913 Euro Rente.
Tabelle: Welche Rente sich nach 45 Jahren errechnet
Die folgende eigene Modellrechnung unterstellt, dass der Verdienst in allen 45 Jahren im gleichen Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt stand wie das angegebene Gehalt zum vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026.
Gerechnet wird mit dem Rentenwert von 42,52 Euro, ohne Abschläge und ohne weitere rentensteigernde Zeiten oder Zuschläge.
Für den Auszahlungsbetrag gelten beispielhaft 8,75 Prozent eigener Krankenversicherungsbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag. Die letzte Spalte zeigt damit einen Betrag vor einer möglichen Einkommensteuer, keine abschließende Nettorente.
| Monatlicher Bruttoverdienst, umgerechnet auf 2026 | Entgeltpunkte pro Jahr | Monatliche Bruttorente nach 45 Jahren | Nach Kranken- und Pflegebeitrag, vor Steuern |
|---|---|---|---|
| 2.000 Euro | 0,4620 | 884 Euro | 775 Euro |
| 2.500 Euro | 0,5775 | 1.105 Euro | 969 Euro |
| 3.000 Euro | 0,6931 | 1.326 Euro | 1.162 Euro |
| 3.500 Euro | 0,8086 | 1.547 Euro | 1.356 Euro |
| 4.000 Euro | 0,9241 | 1.768 Euro | 1.550 Euro |
| 4.328,67 Euro, Durchschnittsentgelt | 1,0000 | 1.913 Euro | 1.677 Euro |
| 5.000 Euro | 1,1551 | 2.210 Euro | 1.937 Euro |
| 6.000 Euro | 1,3861 | 2.652 Euro | 2.325 Euro |
Die Rentenbeträge sind auf volle Euro gerundet und wurden mit ungerundeten Punktewerten berechnet. Die Tabelle beschreibt Rentenansprüche zum heutigen Rentenwert; eine Prognose der späteren Kaufkraft oder künftiger Rentenanpassungen liefert sie nicht.
Bei einem dauerhaft unterdurchschnittlichen Verdienst ersetzt auch eine lange Beitragszeit die fehlenden Entgeltpunkte nicht. Das zeigt die 3.000-Euro-Zeile: Trotz 45 Beitragsjahren ergeben sich im Modell lediglich rund 1.326 Euro brutto.
Von 1.913 Euro bleiben zunächst rund 1.677 Euro
Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner teilen sich Rentenversicherung und Rentner den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Mit einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt das einen eigenen Krankenversicherungsanteil von 8,75 Prozent der Bruttorente.
Hinzu kommt im Tabellenbeispiel ein vollständig selbst zu tragender Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent für einen Elternteil ohne weitere Kinderabschläge. Insgesamt werden damit 12,35 Prozent abgezogen: Von 1.913,40 Euro bleiben rund 1.677 Euro vor Steuern.
Für Kinderlose, die den Pflegebeitragszuschlag zahlen müssen, beträgt der Pflegebeitrag 4,2 Prozent; unter ansonsten gleichen Annahmen bleiben rund 1.666 Euro. Abweichende Zusatzbeiträge der Krankenkasse und mögliche Abschläge für mehrere Kinder unter 25 Jahren verändern die Rechnung.
Die 2,9 Prozent sind der für 2026 bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, kein einheitlicher Beitrag aller Krankenkassen. Für freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte lässt sich die Auszahlungsspalte ebenfalls nicht pauschal übernehmen.
Die Steuerfrage ist damit noch nicht erledigt
Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Altersrente bezieht, hat grundsätzlich einen Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Daraus folgt jedoch kein Steuersatz von 84 Prozent und auch nicht automatisch eine Steuerzahlung in bestimmter Höhe.
Ob Einkommensteuer anfällt, hängt unter anderem von weiteren Einkünften, abziehbaren Aufwendungen, dem persönlichen Rentenfreibetrag und der steuerlichen Veranlagung ab. Wer die Auszahlung nach Sozialbeiträgen vollständig für laufende Ausgaben einplant, sollte deshalb eine mögliche spätere Steuerforderung berücksichtigen.
45 Versicherungsjahre sind etwas anderes als 45 Rentenpunkte
Die Wartezeit von 45 Jahren betrifft den Zugang zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte, während Entgeltpunkte über die Rentenhöhe entscheiden. Auch mit deutlich weniger als 45 Punkten können die erforderlichen Versicherungszeiten erfüllt sein.
Für die Jahrgänge ab 1964 ist diese abschlagsfreie Altersrente bei erfüllter Wartezeit ab 65 Jahren möglich. Sie lässt sich nicht noch früher mit Abschlägen beziehen; dafür kommt gegebenenfalls eine andere Altersrentenart infrage.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren können für einen vorgezogenen Beginn dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent je Monat entstehen. Ein früher Rentenbeginn kann die Beträge aus der Tabelle deshalb zusätzlich vermindern.
Auch hohe Gehälter bringen nicht unbegrenzt mehr Rente
In der allgemeinen Rentenversicherung werden 2026 Beiträge höchstens aus einem Einkommen von 8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr berechnet. Gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt entspricht das für dieses Jahr rund 1,9521 Entgeltpunkten aus Beschäftigung.
Ein darüber liegender Verdienst erhöht die gesetzlichen Rentenansprüche aus dieser Beschäftigung nicht weiter. Eine tatsächliche Höchstrente nach 45 Jahren lässt sich aus der heutigen Beitragsbemessungsgrenze allerdings nicht ableiten, weil in früheren Jahren andere Werte galten.
Für die eigene Planung zählt der Versicherungsverlauf
Die aussagekräftigere Grundlage für die persönliche Planung ist die Renteninformation beziehungsweise die ausführliche Rentenauskunft. Die Deutsche Rentenversicherung hat am 7. Oktober 2026 eine überarbeitete Auskunft vorgestellt, die mögliche Rentenbeginne, Rentenarten und die dazugehörigen Beträge übersichtlicher darstellt.
Versicherte erhalten die Rentenauskunft grundsätzlich ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre. Welche Angaben dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen, erläutert unser Beitrag zur neuen Rentenauskunft für Versicherte ab 55.
Dabei sollten auch fehlende oder falsch zugeordnete Kindererziehungszeiten geprüft werden, denn diese können eigene Rentenansprüche begründen und die Monatsrente erhöhen. Wie sich Kindererziehungszeiten nachträglich beantragen lassen, zeigt ein weiterer Ratgeber.
Ein Beispiel aus der Praxis: Gleiche Beitragszeit, deutlich weniger Rente
Ein vereinfachtes Beispiel: Thomas kommt auf 45 Beitragsjahre, hat aber 25 Jahre durchschnittlich und 20 Jahre die Hälfte des jeweiligen Durchschnittsentgelts verdient. Ohne weitere rentensteigernde Zeiten oder Abschläge ergeben sich 35 Entgeltpunkte und damit derzeit 1.488,20 Euro brutto monatlich.
Unter den Beitragsannahmen der Tabelle bleiben ihm rund 1.304 Euro vor Steuern. Gegenüber der Standardrente fehlen 425,20 Euro brutto im Monat, obwohl seine Beitragszeit genauso lang ist.
Sechs Fragen und Antworten zur Rente nach 45 Jahren
Welches Gehalt bringt einen Rentenpunkt im Jahr 2026?
Nach dem vorläufigen Durchschnittsentgelt sind dafür 51.944 Euro beitragspflichtiger Jahresverdienst erforderlich. Das entspricht bei zwölf gleichen Monatsgehältern rund 4.328,67 Euro brutto.
Bekomme ich nach 45 Arbeitsjahren automatisch 1.913 Euro Rente?
Nein, für derzeit 1.913,40 Euro Bruttorente benötigen Sie bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge 45 Entgeltpunkte. Wie viele Punkte in 45 Jahren entstehen, hängt von den versicherten Einkommen und den weiteren rentenrechtlichen Zeiten ab.
Wie viel bleibt von der Standardrente nach Sozialbeiträgen?
Im Beispiel mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegebeitrag bleiben rund 1.677 Euro monatlich. Für Kinderlose mit Pflegebeitragszuschlag sind es bei sonst gleichen Annahmen rund 1.666 Euro, jeweils vor einer möglichen Einkommensteuer.
Kann ich mit 45 Versicherungsjahren immer mit 63 in Rente?
Nein, der abschlagsfreie Beginn hängt auch vom Geburtsjahr ab. Für Jahrgänge ab 1964 ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei erfüllter Wartezeit ab 65 Jahren möglich.
Zählen für die Rentenhöhe nur Jahre mit Arbeitslohn?
Nein, beispielsweise können auch anerkannte Kindererziehungszeiten die Rente erhöhen. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsverlauf.
Quellen und Berechnungsstand
Stand: 19. Oktober 2026; eigene Berechnungen anhand der Rentenversicherung in Zahlen 2026 und der DRV-Erläuterungen zu Entgeltpunkten. Die Sozialbeiträge beruhen auf den Informationen der DRV zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, den aktuellen Beitragssätzen und dem vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebenen Zusatzbeitragssatz.




