Gesetzliche Rente soll nur noch Basisabsicherung werden: Das bedeutet der Umbau für Rentner
Die gesetzliche Rente soll nach den Vorstellungen von Bundeskanzler Friedrich Merz künftig allein nicht mehr ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu sichern. Für Millionen Beschäftigte würde sich damit das Verständnis der Altersvorsorge verändern: Neben der klassischen gesetzlichen Rente sollen kapitalgedeckte Bestandteile deutlich mehr Gewicht bekommen.
Merz hatte bereits am 20. April 2026 beim Jahresempfang des Bundesverbands deutscher Banken erklärt: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein.“ Zugleich sagte er, sie werde auf Dauer nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern.
Seitdem hat sich die Rentendebatte weiterentwickelt. Die Alterssicherungskommission legte am 23. Juni 2026 ihre Empfehlungen vor, und die Bundesregierung will einen großen Teil des Alterssystems neu ordnen.
Gesetzliche Rente soll nicht abgeschafft werden
Die Aussage des Kanzlers bedeutet nicht, dass die gesetzliche Rentenversicherung abgeschafft oder auf die Grundsicherung im Alter reduziert werden soll. Auch eine bereits laufende Altersrente wird wegen dieser politischen Aussage nicht gekürzt.
Merz stellte nach der Kritik an seinen Äußerungen ausdrücklich klar, dass es mit der Bundesregierung keine Kürzungen der gesetzlichen Renten geben solle. Die gesetzliche Altersvorsorge solle weiterhin die Basis des Rentensystems bilden.
Die Rentenkommission geht in ihren Vorschlägen sogar ausdrücklich davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin die wichtigste Säule der Altersversorgung bleibt. Verändert werden soll vor allem, wie die zusätzliche Absicherung finanziert wird.
Warum trotzdem von einer „Basisabsicherung“ gesprochen wird
Hinter der Formulierung steckt die Vorstellung, dass der Lebensstandard im Ruhestand künftig stärker aus mehreren Einkommensquellen finanziert werden soll. Zur gesetzlichen Rente sollen betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge und eine neue kapitalgedeckte Komponente hinzukommen.
Die Bundesregierung spricht deshalb zunehmend vom sogenannten Gesamtversorgungsniveau. Es soll nicht mehr allein betrachtet werden, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum Arbeitseinkommen ausfällt, sondern wie hoch sämtliche Alterseinkünfte zusammen sind.
Für Versicherte ist das ein erheblicher Unterschied. Denn bisher betrachten viele Beschäftigte ihre gesetzliche Rente als wichtigste oder sogar einzige Einkommensquelle nach dem Berufsleben.
70 Prozent des letzten Nettoeinkommens werden als Ziel genannt
Die Alterssicherungskommission hat erstmals eine politische Zielgröße für die gesamte Altersversorgung vorgeschlagen. Durchschnittsverdienende sollen perspektivisch mindestens 70 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens erreichen.
Diese 70 Prozent sollen allerdings ausdrücklich nicht ausschließlich aus der bisherigen umlagefinanzierten gesetzlichen Rente stammen. Eingerechnet werden sollen weitere Formen der Altersvorsorge.
Wer später beispielsweise 2.500 Euro netto vor dem Ruhestand verdient, müsste nach dieser Zielvorstellung insgesamt rund 1.750 Euro netto aus den verschiedenen Altersvorsorgesystemen erhalten. Das ist keine individuelle Rentengarantie, sondern eine politische Zielgröße für das zukünftige System.
48 Prozent Rentenniveau bedeuten nicht 48 Prozent des letzten Gehalts
Beim heutigen Rentenniveau entsteht häufig ein Missverständnis. Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet nicht, dass jeder Rentner 48 Prozent seines letzten Arbeitslohns als gesetzliche Rente erhält.
Das Rentenniveau vergleicht eine sogenannte Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst mit einem festgelegten Durchschnittseinkommen. Die persönliche Rente hängt dagegen von den tatsächlich erworbenen Entgeltpunkten ab.
Wie das Rentenniveau berechnet wird, erläutern wir ausführlicher in unserem Beitrag „Rente: Rentenniveau bleibt bei 48 Prozent – aber was heißt das?“.
Bis 2031 bleibt das Rentenniveau geschützt
Die Haltelinie von 48 Prozent gilt nach aktueller Rechtslage bis einschließlich der Rentenanpassung 2031. Rentner müssen deshalb nicht befürchten, dass die gesetzliche Rente kurzfristig aufgrund der Aussage des Kanzlers drastisch abgesenkt wird.
Ab 2032 soll sich die Berechnung allerdings wieder verändern. Dann können Faktoren, die die Rentenentwicklung im Verhältnis zur Lohnentwicklung bremsen, erneut stärker wirken.
Darüber berichten wir auch im Beitrag „Versteckte Kürzung der Rente: Das plant jetzt die Rentenkommission“.
Neue gesetzliche Kapitalrente soll hinzukommen
Besonders weitreichend ist der Vorschlag für eine sogenannte gesetzliche Kapitalrente. Sie soll zusätzlich zur bisherigen umlagefinanzierten Rentenversicherung aufgebaut werden.
Beschäftigte sollen dafür ein persönliches Kapitalkonto erhalten. Die eingezahlten Gelder sollen nach einem Modell ähnlich dem schwedischen System langfristig am Kapitalmarkt investiert werden.
Vorgeschlagen wird ein zusätzlicher Beitrag von insgesamt zwei Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen davon jeweils die Hälfte übernehmen.
Bei 4.000 Euro Bruttogehalt wären das bei voller Einführung beispielsweise 40 Euro zusätzlich für den Arbeitnehmer und weitere 40 Euro für den Arbeitgeber. Monatlich würden damit 80 Euro in die kapitalgedeckte Altersversorgung fließen.
| Bereich | Aktuelle beziehungsweise geplante Regel | Bedeutung |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | bleibt wichtigste Säule | Ansprüche aus Beiträgen bleiben bestehen |
| Rentenniveau | 48 Prozent bis 2031 abgesichert | Haltelinie gilt zunächst weiter |
| Kapitalrente | zusätzlich bis zu 2 Prozent Beitrag | Arbeitgeber und Beschäftigte sollen jeweils die Hälfte tragen |
| Gesamtversorgung | mindestens 70 Prozent netto als langfristiges Ziel | gesetzliche, betriebliche und weitere Vorsorge werden zusammen betrachtet |
Für Arbeitnehmer bedeutet das zunächst auch höhere Beiträge
Der Umbau hat deshalb zwei Seiten. Langfristig sollen zusätzliche Kapitalerträge höhere Alterseinkünfte ermöglichen, während Beschäftigte während ihrer Erwerbsphase zunächst mehr Geld für die Altersvorsorge aufbringen müssten.
Wer bereits eine Betriebsrente oder private Vorsorge besitzt, wäre nach den bisherigen Empfehlungen nicht automatisch von der neuen Kapitalrente befreit. Dadurch könnte die gesamte monatliche Belastung für Vorsorge steigen.
Wie hoch die zusätzliche Belastung ausfallen könnte, zeigen wir im Beitrag „Rentenreform: Trotz Betriebsrente sollen Beschäftigte zusätzlich zwei Prozent zahlen“.
Heutige Rentner sind von der Kapitalrente kaum betroffen
Für Menschen, die bereits eine Altersrente beziehen, hat die Diskussion um die neue Kapitalrente zunächst deutlich weniger Auswirkungen. Sie haben schließlich keine jahrzehntelange Ansparphase mehr vor sich.
Auch rentennahe Jahrgänge könnten von Kapitalmarkterträgen nur begrenzt profitieren. Deshalb schlägt die Alterssicherungskommission Übergangsregeln vor, die verhindern sollen, dass diese Jahrgänge gegenüber jüngeren Versicherten benachteiligt werden.
Die Bundesregierung müsste hierfür noch konkrete gesetzliche Regelungen vorlegen. Welche Jahrgänge wie behandelt werden, hängt deshalb vom endgültigen Gesetz ab.
Jüngere Arbeitnehmer betrifft der Systemwechsel besonders
Je jünger ein Beschäftigter ist, desto größer könnte dagegen die Bedeutung der kapitalgedeckten Altersvorsorge werden. Wer über 30 oder 40 Jahre Kapital ansparen kann, hat erheblich mehr Zeit, mögliche Kapitalmarkterträge zu erwirtschaften.
Damit steigt allerdings auch die Abhängigkeit eines Teils der späteren Altersversorgung von der Entwicklung der Finanzmärkte. Zwar können langfristige Anlagen höhere Renditen ermöglichen, garantiert sind diese Erträge jedoch nicht.
Ausführlicher haben wir die geplante Konstruktion in unserem Beitrag „700 Euro mehr Rente? Die Wahrheit über die neue Kapitalrente“ erläutert.
„Basisabsicherung“ ist nicht mit Grundsicherung zu verwechseln
Der Begriff kann außerdem einen falschen Eindruck vermitteln. Eine gesetzliche Altersrente und die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII sind zwei völlig unterschiedliche Leistungen.
Die gesetzliche Rente wird aufgrund von Beiträgen, Versicherungszeiten und Entgeltpunkten berechnet. Die Grundsicherung ist dagegen eine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung, bei der Einkommen und Vermögen geprüft werden.
Aus der Aussage, die gesetzliche Rente werde zur Basisabsicherung, folgt deshalb keineswegs, dass alle Rentner künftig lediglich Leistungen in Höhe der Grundsicherung erhalten sollen.
Die Rentenreform geht deutlich weiter als die Kapitalrente
Die geplante Neuordnung betrifft außerdem das Renteneintrittsalter. Nach den Empfehlungen der Kommission soll die Regelaltersgrenze nach 2031 schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden.
Auch die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren steht zur Diskussion. Die Kommission empfiehlt, diesen besonderen Rentenzugang künftig abzuschaffen und andere Möglichkeiten für gesundheitlich belastete Beschäftigte zu schaffen.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie im Beitrag „Rentenkommission kippt Rente nach vielen Beitragsjahren: Das kommt jetzt stattdessen“.
Noch ist nicht jeder Vorschlag Gesetz
Bei der gesamten Debatte muss zwischen geltendem Recht, politischen Ankündigungen und Empfehlungen der Alterssicherungskommission unterschieden werden. Die 33 Vorschläge der Kommission verändern die Rentenversicherung nicht automatisch.
Der Koalitionsausschuss hat Anfang Juli 2026 angekündigt, die Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach den bisherigen politischen Plänen noch 2026 weit vorangebracht werden.
Erst aus den endgültigen Gesetzen lässt sich jedoch ablesen, welche Übergangsfristen gelten und welche Altersgruppen von einzelnen Änderungen tatsächlich betroffen sein werden. Gerade bei Renteneintrittsalter, Kapitalrente und bestehenden Vertrauensschutzregelungen können Details große finanzielle Auswirkungen haben.
Was Beschäftigte jetzt aus der Aussage von Merz mitnehmen sollten
Die politische Richtung ist inzwischen deutlich erkennbar: Die gesetzliche Rentenversicherung soll bestehen bleiben, aber künftig weniger allein betrachtet werden. Zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge soll erheblich stärker in das System eingebunden werden.
Für Menschen, die ausschließlich auf ihre spätere gesetzliche Rente vertrauen, wird es deshalb wichtiger, die eigene Renteninformation und vorhandene betriebliche oder private Ansprüche regelmäßig zu prüfen. Vor allem jüngere Arbeitnehmer dürften die Folgen der Reform über viele Jahrzehnte spüren.
Die Aussage „gesetzliche Rente nur noch als Basisabsicherung“ beschreibt damit eher einen politischen Umbau des gesamten Alterssicherungssystems als eine unmittelbar bevorstehende Kürzung heutiger Renten.
Beispiel aus der Praxis
Thomas ist 42 Jahre alt und verdient monatlich 3.800 Euro brutto. Bislang verlässt er sich fast vollständig auf seine spätere gesetzliche Rente und besitzt lediglich eine kleine Betriebsrente.
Würde die vorgeschlagene Kapitalrente mit zwei Prozent vollständig eingeführt, würden monatlich insgesamt 76 Euro zusätzlich für Thomas angespart. Davon müsste er nach dem vorgeschlagenen Modell 38 Euro selbst tragen, weitere 38 Euro kämen vom Arbeitgeber.
Über mehr als 20 Jahre könnten daraus zusätzliche Rentenansprüche entstehen. Wie hoch diese tatsächlich ausfallen, hängt jedoch unter anderem von der Anlagedauer, den Erträgen und der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Rente als Basisabsicherung
Wird die gesetzliche Rente wirklich nur noch eine Basisabsicherung?
Bundeskanzler Friedrich Merz hat diese Formulierung verwendet. Die aktuellen Reformvorschläge sehen jedoch vor, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin die wichtigste Säule bleibt und durch weitere Vorsorgeformen ergänzt wird.
Werden die Renten deshalb gekürzt?
Nein. Allein aus der politischen Aussage folgt keine Rentenkürzung, und Merz hat anschließend ausdrücklich erklärt, dass keine Kürzungen der gesetzlichen Renten geplant seien.
Sinkt das Rentenniveau jetzt sofort?
Nein. Das Rentenniveau ist nach geltendem Recht bis einschließlich 2031 bei mindestens 48 Prozent abgesichert.
Was ist die geplante gesetzliche Kapitalrente?
Beschäftigte sollen zusätzlich zur bisherigen Rentenversicherung Kapital ansparen. Vorgeschlagen wird langfristig ein Gesamtbeitrag von zwei Prozent des Bruttolohns, der jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden soll.
Sind heutige Rentner von der neuen Kapitalrente betroffen?
Die neue Kapitalrente richtet sich vor allem an aktive Beitragszahler. Menschen, die bereits Rente beziehen, können wegen der fehlenden Ansparzeit kaum unmittelbar von einem solchen System profitieren.
Ist die große Rentenreform bereits beschlossen?
Nein. Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen vorgelegt, deren Umsetzung die Bundesregierung angekündigt hat. Viele Einzelheiten müssen aber erst in konkrete Gesetze gegossen und vom Bundestag verabschiedet werden.




