EM-Rente 2027: Neue Rentner profitieren – Bestandsrentner bekommen Verbesserung nicht

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Wer 2027 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhält, kann von einer kleinen, aber dauerhaften Verbesserung profitieren. Die sogenannte Zurechnungszeit wird gegenüber 2026 um einen weiteren Monat verlängert.

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2027 reicht sie bis zu einem Alter von 66 Jahren und 4 Monaten. Für Rentenzugänge 2026 sind es noch 66 Jahre und 3 Monate.

Ein zusätzlicher Monat fließt in die Berechnung der EM-Rente ein

Die Zurechnungszeit soll verhindern, dass Menschen finanziell besonders stark benachteiligt werden, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung schon lange vor der Altersrente nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Vereinfacht berechnet die Rentenversicherung die Rente so, als hätte der Versicherte über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus weitere Versicherungszeiten zurückgelegt.

Wie hoch diese Zeiten bewertet werden, hängt vom bisherigen Versicherungsverlauf ab. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, um wie viele Euro die EM-Rente durch den zusätzlichen Monat steigt.

Mehr zum Hintergrund erklärt unser Beitrag zur Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente mit aktueller Tabelle.

2027 wird bis 66 Jahre und 4 Monate gerechnet

Rentenbeginn Ende der Zurechnungszeit Veränderung
2026 66 Jahre und 3 Monate –
2027 66 Jahre und 4 Monate + 1 Monat
2028 66 Jahre und 6 Monate + 2 Monate

Die Entwicklung ist gesetzlich bereits festgelegt und führt die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit fort. Ab 2031 reicht sie schließlich grundsätzlich bis zum Alter von 67 Jahren.

Der Vorteil gilt nicht automatisch für bestehende EM-Renten

Genau hier liegt der Punkt, der für viele Betroffene enttäuschend sein dürfte: Wer seine Erwerbsminderungsrente bereits 2026 oder früher erhalten hat, bekommt 2027 nicht automatisch einen zusätzlichen Monat Zurechnungszeit. Die einmal berechnete EM-Rente wird wegen der nächsten Stufe der gesetzlichen Tabelle nicht jedes Jahr neu aufgerollt.

Ein Rentner mit Rentenbeginn 2026 bleibt daher grundsätzlich bei der für diesen Rentenzugang vorgesehenen Zurechnungszeit bis 66 Jahre und 3 Monate. Der neue Wert von 66 Jahren und 4 Monaten betrifft Rentenzugänge des Jahres 2027.

Bestandsrentner wurden über einen anderen Weg berücksichtigt

Das bedeutet allerdings nicht, dass ältere EM-Rentner bei früheren Reformen vollständig leer ausgegangen sind. Für bestimmte Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 wurde ein gesonderter Zuschlag eingeführt.

Dieser Zuschlag ist von der jährlich verlängerten Zurechnungszeit zu unterscheiden. Die neue 2027er Stufe führt deshalb nicht dazu, dass sämtliche bestehenden Erwerbsminderungsrenten erneut berechnet werden.

Weitere Informationen zu den Grundlagen finden Betroffene in unserem ausführlichen Beitrag über Anspruch, Höhe und Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente.

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Warum ein einziger Monat trotzdem Geld bringen kann

Ein Monat klingt zunächst nach einer kaum bemerkbaren Veränderung. Bei einer lebenslang gezahlten Rente kann aber selbst eine kleine Verbesserung der persönlichen Entgeltpunkte über viele Jahre einen finanziellen Unterschied ergeben.

Wie stark der zusätzliche Monat wirkt, hängt unter anderem davon ab, mit welchem Wert die Zurechnungszeit im konkreten Versicherungsverlauf bewertet wird. Menschen mit unterschiedlichen Erwerbsbiografien können deshalb trotz gleicher Dauer der Zurechnungszeit unterschiedliche Rentenvorteile erhalten.

Wie stark die Zurechnungszeit eine EM-Rente insgesamt beeinflussen kann, zeigt auch unser Beitrag zur Bedeutung der Zurechnungszeiten für die Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Der Rentenbeginn kann deshalb einen Unterschied machen

Für Betroffene ist die Unterscheidung zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem Beginn der Rente wichtig. Für das Ende der Zurechnungszeit kommt es auf das Kalenderjahr des Rentenbeginns an.

Das heißt jedoch nicht, dass Versicherte den Beginn ihrer EM-Rente beliebig verschieben sollten, um eine günstigere Stufe zu erreichen. Rentenbeginn, Leistungsfall, Antragstellung und mögliche rückwirkende Ansprüche greifen ineinander und sollten immer anhand des konkreten Falls betrachtet werden.

Praxisbeispiel: Anna erhält ihre EM-Rente erst 2027

Anna wird dauerhaft voll erwerbsgemindert und ihre Erwerbsminderungsrente beginnt im Februar 2027. Bei ihrer Rentenberechnung kann die Zurechnungszeit grundsätzlich bis zum Alter von 66 Jahren und 4 Monaten berücksichtigt werden.

Thomas bezieht dagegen bereits seit September 2026 eine EM-Rente und für ihn gilt die damalige Stufe bis 66 Jahre und 3 Monate. Seine Rente wird im Jahr 2027 nicht allein deshalb neu berechnet, weil für neue Rentenzugänge nun ein Monat mehr berücksichtigt wird.

Häufige Fragen zur EM-Rente 2027

Wie lange reicht die Zurechnungszeit bei einer EM-Rente ab 2027?

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2027 endet die Zurechnungszeit grundsätzlich mit 66 Jahren und 4 Monaten. Sie wird damit gegenüber einem Rentenbeginn 2026 um einen Monat verlängert.

Steigt dadurch jede neue EM-Rente um einen festen Eurobetrag?

Nein, einen festen Aufschlag gibt es nicht. Die finanzielle Wirkung hängt von der Bewertung der Zurechnungszeit und vom bisherigen Versicherungsverlauf ab.

Bekommen Menschen mit einer bereits laufenden EM-Rente 2027 ebenfalls einen Monat mehr?

Nein, allein wegen der neuen Stufe wird eine bereits laufende Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nicht neu berechnet. Für die Länge der Zurechnungszeit ist die für den jeweiligen Rentenbeginn geltende gesetzliche Staffel entscheidend.

Wie entwickelt sich die Zurechnungszeit nach 2027 weiter?

Bei einem Rentenbeginn 2028 reicht sie bis 66 Jahre und 6 Monate, 2029 bis 66 Jahre und 8 Monate und 2030 bis 66 Jahre und 10 Monate. Ab 2031 sieht die gesetzliche Staffel grundsätzlich eine Zurechnungszeit bis zum vollendeten 67. Lebensjahr vor.