Rentner aufgepasst: Führerscheine müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden

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Für viele Autofahrer rückt ein wichtiger Termin näher: Am 19. Januar 2027 endet die nächste Frist beim verpflichtenden Führerscheinumtausch. Betroffen sind diesmal vor allem Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden.

Gerade Rentnerinnen und Rentner sollten allerdings genau hinschauen. Denn für Menschen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine besondere Ausnahme: Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Diese Führerscheine werden zum 19. Januar 2027 ungültig

Bei den aktuell anstehenden Fällen geht es nicht mehr hauptsächlich um die alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine. Die nächste Umtauschstufe betrifft Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden.

Das Ausstellungsdatum lässt sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins finden. Entscheidend ist das Datum im Feld 4a, nicht das Jahr, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde.

Wer beispielsweise bereits 1975 den Führerschein gemacht hat, aber 2003 einen neuen Kartenführerschein erhalten hat, fällt grundsätzlich unter die Frist zum 19. Januar 2027. Eine Ausnahme besteht wiederum für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Umtauschfrist Hinweis
1999 bis 2001 19. Januar 2026 Frist bereits abgelaufen
2002 bis 2004 19. Januar 2027 Jetzt besonders wichtig
2005 bis 2007 19. Januar 2028 Noch ein Jahr länger Zeit
2008 19. Januar 2029 Spätere Umtauschstufe
2009 19. Januar 2030 Spätere Umtauschstufe
2010 19. Januar 2031 Spätere Umtauschstufe
2011 19. Januar 2032 Spätere Umtauschstufe
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033 Letzte Umtauschstufe

Für sehr alte Senioren gilt ausgerechnet eine längere Frist

Die Regelung führt auf den ersten Blick zu einem überraschenden Ergebnis. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein unabhängig davon, wann das Dokument ausgestellt wurde, erst bis zum 19. Januar 2033 austauschen.

Ein heute über 80 Jahre alter Autofahrer mit einem Kartenführerschein aus dem Jahr 2003 muss daher nicht zwingend bis Januar 2027 tätig werden. Ein jüngerer Rentner mit demselben Ausstellungsjahr kann dagegen bereits von der Frist 2027 erfasst sein.

Das Bundesverkehrsministerium begründet die Sonderregelung damit, dass sehr alte Fahrerlaubnisinhaber nicht frühzeitig zum Dokumententausch gezwungen werden sollten, wenn möglicherweise unklar ist, ob sie ihre Fahrerlaubnis bis 2033 überhaupt noch nutzen möchten.

Alte Papierführerscheine sind für viele längst über der Frist

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt und 1953 oder später geboren wurde, sollte ebenfalls aufmerksam werden. Die dafür vorgesehenen Umtauschfristen sind bereits abgelaufen.

Bei diesen Dokumenten richtete sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten bereits 2022 tätig werden, danach folgten weitere Geburtsjahrgänge bis zur letzten regulären Papierführerschein-Frist im Januar 2025.

Auch hier gilt allerdings die Ausnahme für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben weiterhin bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Die Fahrerlaubnis geht durch den Umtausch nicht verloren

Viele Senioren befürchten, dass mit dem Pflichtumtausch eine erneute Fahrprüfung oder sogar eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit verbunden sein könnte. Für den gewöhnlichen Umtausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins trifft das nicht zu.

Es handelt sich grundsätzlich um einen Austausch des Dokuments. Die bisher bestehende Fahrerlaubnis bleibt erhalten und muss nicht noch einmal durch eine theoretische oder praktische Prüfung erworben werden.

Auch ein Gesundheits- oder Sehtest wird allein aufgrund des Alters beim normalen Pflichtumtausch nicht verlangt. Mehr über verbreitete Missverständnisse bei älteren Autofahrern lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Dürfen Rentner ab 70 bald kein Auto mehr fahren?“.

Beim neuen Führerschein unbedingt die eingetragenen Klassen prüfen

Für Senioren mit einer früheren Fahrerlaubnis der alten Klassen 1, 2 oder 3 ist noch ein anderer Punkt wichtig. Beim Umtausch werden die alten Fahrberechtigungen in die heutigen Fahrerlaubnisklassen und teilweise in bestimmte Schlüsselzahlen übertragen.

Nach Erhalt des neuen Dokuments sollte deshalb geprüft werden, ob die bisherigen Berechtigungen korrekt übernommen wurden. Das kann insbesondere bei größeren Wohnmobilen, Anhängern oder bestimmten älteren Fahrerlaubnissen wichtig sein.

Was die Eintragungen bedeuten und weshalb besonders das Feld 12 geprüft werden sollte, erläutert Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag „Warum jeder Feld 12 im Führerschein prüfen sollte“.

Diese Unterlagen werden für den Führerscheinumtausch benötigt

Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes gestellt. Je nach Kommune kann dies auch über ein Bürgeramt oder teilweise über einen digitalen Dienst erfolgen.

Benötigt werden normalerweise der bisherige Führerschein im Original, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Bundesverkehrsministerium nennt für den regulären Umtausch derzeit Behördengebühren von grundsätzlich 26,50 Euro; Kosten für das Foto und gegebenenfalls den Versand kommen hinzu.

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Wurde ein alter Papierführerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Für die jetzt hauptsächlich betroffenen Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 ist dieser Punkt in vielen Fällen nicht mehr relevant.

Senioren sollten den Termin nicht bis Januar aufschieben

Wer unter die Frist 2027 fällt, sollte den Antrag nicht erst kurz vor dem 19. Januar stellen. Gerade zum Jahresende und unmittelbar vor Ablauf einer Umtauschfrist können Termine bei Fahrerlaubnisstellen knapp werden.

Hinzu kommt die Zeit für die Herstellung des neuen Kartenführerscheins. Wer den Wechsel frühzeitig beantragt, vermeidet unnötigen Zeitdruck.

Was passiert, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird?

Nach Ablauf der persönlichen Umtauschfrist verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt bei einem gewöhnlichen Pkw- oder Motorradführerschein dadurch jedoch nicht automatisch.

Wer mit einem nicht rechtzeitig umgetauschten Dokument unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach Angaben der Bundesregierung kann dafür ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig werden.

Praktisch unangenehmer können Probleme bei Auslandsreisen oder bei der Vorlage eines nicht mehr gültigen Führerscheindokuments werden. Deshalb sollten Betroffene die Frist nicht allein wegen des vergleichsweise niedrigen Verwarnungsgeldes ignorieren.

Der neue EU-Führerschein gilt anschließend 15 Jahre

Der neu ausgestellte EU-Kartenführerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig. Das Dokument wird für 15 Jahre ausgestellt und muss anschließend erneut erneuert werden.

Damit wird nicht automatisch die Fahrerlaubnis auf 15 Jahre beschränkt. Nach Ablauf der Dokumentengültigkeit wird vielmehr ein neuer Führerschein mit aktuellem Foto und aktuellen persönlichen Angaben ausgestellt.

Eine neue Fahrprüfung ist auch bei dieser späteren Erneuerung grundsätzlich nicht vorgesehen. Welche weiteren Änderungen Autofahrer und insbesondere Rentner künftig betreffen könnten, lesen Sie auch im Gegen-Hartz-Beitrag „Neue Pflicht für Autofahrer kommt in Deutschland“.

Der alte Führerschein darf auf Wunsch als Erinnerung behalten werden

Gerade ältere Menschen verbinden mit ihrem alten Führerschein häufig Jahrzehnte persönlicher Erinnerungen. Wer das bisherige Dokument behalten möchte, kann bei der Behörde danach fragen.

Nach den geltenden Vorschriften kann der alte Führerschein auf Wunsch wieder ausgehändigt werden, nachdem ihn die Fahrerlaubnisbehörde sichtbar ungültig gemacht hat. Als gültiger Führerschein darf das alte Dokument anschließend selbstverständlich nicht mehr verwendet werden.

Praxisbeispiel: Rentner Klaus muss 2027 tauschen, sein älterer Bruder nicht

Klaus ist Jahrgang 1956 und besitzt einen Kartenführerschein, der im August 2003 ausgestellt wurde. Da sein Führerschein in den Zeitraum 2002 bis 2004 fällt und Klaus nicht vor 1953 geboren wurde, muss sein Dokument spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein.

Sein Bruder Peter ist dagegen Jahrgang 1951 und besitzt ebenfalls einen Kartenführerschein aus dem Jahr 2003. Für ihn greift die Sonderregelung für vor 1953 Geborene, sodass er grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen muss.

Das Beispiel zeigt, weshalb Senioren nicht allein auf das Alter ihres Führerscheins schauen sollten. Ausstellungsjahr und Geburtsjahr müssen zusammen betrachtet werden.

Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch 2027

1. Welche Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden?

Grundsätzlich sind Kartenführerscheine betroffen, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum steht beim Kartenführerschein im Feld 4a.

2. Müssen auch Senioren über 80 ihren Führerschein bis Januar 2027 tauschen?

Nicht unbedingt. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 austauschen.

3. Muss beim Führerscheinumtausch eine neue Fahrprüfung gemacht werden?

Nein. Der gewöhnliche Pflichtumtausch ist ein Verwaltungsverfahren und beinhaltet weder eine neue theoretische noch eine neue praktische Fahrprüfung.

4. Müssen Rentner beim Umtausch zum Arzt oder einen Sehtest machen?

Bei gewöhnlichen Pkw- und Motorradfahrerlaubnissen besteht allein wegen des Pflichtumtauschs oder des Alters keine allgemeine Pflicht zu einer neuen medizinischen Untersuchung. Bestehen im Einzelfall konkrete Zweifel an der Fahreignung, gelten davon unabhängige Vorschriften.