Die Familienkasse zahlt das Kindergeld im September 2026 zwischen dem 3. und dem 21. September aus. Der persönliche Termin richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer.
Eltern mit der Endziffer 0 erhalten ihr Geld bereits am 3. September. Bei der Endziffer 9 ist die Überweisung dagegen erst für den 21. September vorgesehen.
Diese Kindergeldtermine gelten im September 2026
Die Bundesagentur für Arbeit hat für jede Endziffer einen eigenen Überweisungstag festgelegt. Sämtliche Termine fallen im September auf einen Bankarbeitstag.
| Endziffer | Auszahlungstermin | Wochentag |
|---|---|---|
| 0 | 3. September 2026 | Donnerstag |
| 1 | 7. September 2026 | Montag |
| 2 | 8. September 2026 | Dienstag |
| 3 | 10. September 2026 | Donnerstag |
| 4 | 11. September 2026 | Freitag |
| 5 | 15. September 2026 | Dienstag |
| 6 | 16. September 2026 | Mittwoch |
| 7 | 17. September 2026 | Donnerstag |
| 8 | 18. September 2026 | Freitag |
| 9 | 21. September 2026 | Montag |
Die Tabelle beruht auf den veröffentlichten Auszahlungsterminen der Bundesagentur für Arbeit. Der dort genannte Tag bezeichnet den geplanten Überweisungstermin der Familienkasse.
So finden Eltern ihre Endziffer
Die Endziffer ist die letzte Zahl der Kindergeldnummer. Bei einer Nummer nach dem Muster „123FK456789“ lautet die Endziffer beispielsweise 9.
Die Nummer steht auf den Schreiben und Bescheiden der Familienkasse. Häufig erscheint sie außerdem im Verwendungszweck der bisherigen Überweisungen.
Weder das Geburtsdatum des Kindes noch der Nachname oder die Kontonummer beeinflussen den Zahlungstag. Die gestaffelte Überweisung soll die große Zahl der monatlichen Zahlungsvorgänge über mehrere Tage verteilen.
Warum nicht alle Familien das Kindergeld gleichzeitig erhalten
Die Familienkasse beginnt üblicherweise mit der Endziffer 0 und arbeitet sich anschließend bis zur Endziffer 9 vor. Deshalb erhalten einige Haushalte das Kindergeld bereits am Monatsanfang, während andere bis in die zweite Monatshälfte warten müssen.
Diese Staffelung verändert weder die Höhe noch den monatlichen Anspruch. Ein späterer Zahlungstermin bedeutet somit nicht, dass die betreffende Familie weniger Kindergeld erhält.
Gerade Haushalte mit der Endziffer 8 oder 9 sollten ihre monatlichen Abbuchungen entsprechend planen. Miete, Energieabschläge oder Versicherungen können bereits fällig sein, bevor das Kindergeld eingeht.
Wie hoch ist das Kindergeld im September 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Die Erhöhung um vier Euro gegenüber 2025 wurde bei bestehenden Ansprüchen automatisch umgesetzt, sodass kein neuer Antrag erforderlich war.
Eine Familie mit zwei Kindern erhält damit 518 Euro im Monat. Bei drei Kindern sind es 777 Euro und bei vier Kindern 1.036 Euro.
Weitere Informationen zu den geltenden Familienleistungen finden Betroffene im Beitrag Kindergeld, Kinderfreibetrag und Sofortzuschlag: Mehr Geld für Familien ab 2026.
Kinderzuschlag kommt am selben Tag
Wer zusätzlich Kinderzuschlag bezieht, erhält beide Leistungen grundsätzlich am selben Termin. Auch hierfür ist die Endziffer der Kindergeldnummer ausschlaggebend.
Der Kinderzuschlag kann 2026 bis zu 297 Euro monatlich je Kind betragen. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern, den Wohnkosten, der Haushaltsgröße und dem Vermögen ab.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden allerdings als getrennte Beträge überwiesen. Auf dem Kontoauszug können deshalb zwei Buchungen erscheinen, obwohl beide Zahlungen demselben Auszahlungslauf zugeordnet sind.
Auszahlungstermin und Kontogutschrift sind nicht immer identisch
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit soll der Betrag im Laufe des genannten Überweisungstages auf dem Konto gutgeschrieben werden. Abhängig von Bank und Buchungszeit kann das Geld jedoch erst einige Stunden später im Onlinebanking sichtbar sein.
Die veröffentlichten Termine begründen zudem keinen Anspruch auf eine Überweisung an einem bestimmten Kalendertag. Wochenenden, Feiertage oder technische Störungen können den sichtbaren Zahlungseingang verschieben.
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Im September 2026 liegen die angegebenen Termine zwar an Werktagen. Bleibt das Geld aus, sollten Eltern trotzdem zunächst prüfen, ob die Buchung noch im Tagesverlauf erfolgt.
Was Eltern bei einer verspäteten Zahlung tun können
Fehlt das Kindergeld auch nach dem erwarteten Termin, empfiehlt sich zunächst ein Blick auf die bisherigen Kontoauszüge und den aktuellen Kindergeldbescheid. So lässt sich feststellen, ob die richtige Endziffer verwendet und möglicherweise eine andere Bankverbindung hinterlegt wurde.
Danach können sich Eltern an die Familienkasse wenden. Für Fragen zu Auszahlungsterminen stellt die Bundesagentur für Arbeit die gebührenfreie Telefonnummer 0800 4 555533 bereit.
Beim Anruf sollte die vollständige Kindergeldnummer vorliegen. Die Bank kann anschließend prüfen, ob eine Überweisung eingegangen ist, noch verarbeitet wird oder zurückgegeben wurde.
Eine kurze Verzögerung bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch aufgehoben wurde. Hat die Familienkasse jedoch zuvor Unterlagen angefordert, kann eine ausbleibende Antwort zu einer Unterbrechung der Zahlung führen.
Änderungen müssen unmittelbar mitgeteilt werden
Eltern müssen Veränderungen, die den Kindergeldanspruch betreffen können, direkt der Familienkasse mitteilen. Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt, Jobcenter oder einer anderen Behörde genügt nicht in jedem Fall.
Das betrifft beispielsweise den Abbruch einer Ausbildung, das Ende eines Studiums, einen Umzug des Kindes, eine Trennung der Eltern oder den Bezug einer ausländischen Familienleistung. Bei volljährigen Kindern verlangt die Familienkasse häufig aktuelle Ausbildungs- oder Studiennachweise.
Wer Änderungen nicht meldet, riskiert eine spätere Rückforderung. Welche Konstellationen besonders häufig Probleme verursachen, zeigt der Beitrag Vorsicht Kindergeld-Falle: Die Behörde fordert das Kindergeld zurück.
Anspruch bei volljährigen Kindern prüfen
Bis zum 18. Geburtstag wird Kindergeld in der Regel ohne zusätzliche Ausbildungsnachweise gezahlt. Danach hängt der weitere Anspruch von der Lebenssituation des Kindes ab.
Während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums oder eines anerkannten Freiwilligendienstes kann Kindergeld grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Auch bestimmte Übergangszeiten sowie die Suche nach einem Ausbildungsplatz können berücksichtigt werden.
Für arbeitsuchend gemeldete Kinder ohne Beschäftigung kann ein Anspruch bis zum 21. Geburtstag bestehen. Bei Kindern mit einer Behinderung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung über das 25. Lebensjahr hinaus möglich.
Lebt ein volljähriges Kind in einem eigenen Haushalt und erhält keinen ausreichenden Unterhalt von den Eltern, kann eine direkte Auszahlung beantragt werden. Näheres erläutert der Beitrag Kinder können das Kindergeld direkt bekommen.
Kindergeld wird für einen ganzen Monat gezahlt
Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für den gesamten Kalendermonat, wenn die Voraussetzungen an mindestens einem Tag dieses Monats erfüllt sind. Wird ein Kind beispielsweise am 30. September geboren, kann dennoch der volle Monatsbetrag von 259 Euro für September beansprucht werden.
Entsprechendes gilt häufig beim Ende eines Anspruchs. Werden die Bedingungen noch an einem Tag im betreffenden Monat erfüllt, kann für diesen Monat grundsätzlich noch die volle Leistung zustehen.
Die rückwirkende Auszahlung ist allerdings zeitlich begrenzt. Familien sollten den Antrag deshalb möglichst bald stellen und nicht darauf vertrauen, dass sämtliche vergangenen Monate nachgezahlt werden.
Auszahlung nur noch auf ein Konto
Kindergeld und Kinderzuschlag werden per Überweisung ausgezahlt. Die Familienkasse nimmt keine Barauszahlung vor.
Für Menschen ohne eigenes Konto kann eine andere geeignete Kontoverbindung angegeben werden. Dabei muss jedoch eindeutig erkennbar sein, welchem Berechtigten die Zahlung zuzuordnen ist.
Die ausschließliche Kontoüberweisung kann für Familien problematisch werden, die kein Konto eröffnen können. Gegen-Hartz hat die rechtlichen Bedenken dazu im Beitrag Neuregelungen zur Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag ab 2026 erläutert.




