Das passiert am 31. Juli 2026 mit deinem Konto: Man kann noch handeln

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Der 31. Juli 2026 ist für viele Bankkunden wichtig. Bis zu diesem Termin müssen meldende Finanzinstitute bestimmte Kontoinformationen für den Meldezeitraum 2025 an die zuständigen Steuerbehörden übermitteln.

Grundlage ist der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten. Das Bundesfinanzministerium hat am 8. Juni 2026 die finale Staatenaustauschliste für den Austausch zum 30. September 2026 bekannt gemacht.

Für Betroffene heißt das: Konten, Depots und Kapitalerträge im Ausland bleiben den deutschen Finanzbehörden in vielen Fällen nicht verborgen. Wer bisher davon ausgegangen ist, dass ein ausländisches Konto steuerlich unbeachtet bleibt, sollte seine Unterlagen dringend prüfen.

Was am 31. Juli 2026 passiert

Der automatische Informationsaustausch läuft in mehreren Schritten ab. Zunächst melden Banken und andere Finanzinstitute die relevanten Finanzkontendaten an die Behörde ihres Staates. Für den Meldezeitraum 2025 müssen diese Informationen grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 bereitgestellt werden.

Erst danach folgt der Austausch zwischen den beteiligten Staaten. Das BMF-Schreiben vom 8. Juni 2026 nennt den 30. September 2026 als Termin für den automatischen Austausch von Finanzkonteninformationen in Steuersachen.

Der 31. Juli ist deshalb für viele Betroffene der frühere Warntermin. Ab diesem Zeitpunkt verlassen die Daten den Bereich der Bank und werden an die zuständige Steuerbehörde gemeldet.

Welche Daten übermittelt werden können

Gemeldet werden nicht einfach nur Kontonummern. Je nach Fall können Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Kontostand oder Kontowert sowie bestimmte Erträge aus dem Konto oder Depot übermittelt werden. Dazu gehören etwa Zinsen, Dividenden oder Erlöse aus Kapitalanlagen.

Die Meldung erfolgt nicht erst dann, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Das Verfahren ist automatisiert und beruht auf internationalen Abkommen. Es soll Steuerhinterziehung erschweren und sicherstellen, dass Kapitalerträge im Wohnsitzstaat steuerlich erfasst werden können.

Besonders wichtig ist dabei der steuerliche Wohnsitz. Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und ein Konto oder Depot im Ausland führt, kann über dieses Verfahren beim deutschen Finanzamt sichtbar werden.

Wer betroffen sein kann

Betroffen sind nicht nur sehr vermögende Personen. Auch Arbeitnehmer, Rentner, Familien oder Studierende können in das Verfahren fallen, wenn sie ausländische Konten oder Depots besitzen.

Das kann zum Beispiel bei einem Konto für eine Ferienwohnung in Spanien gelten. Auch ein Depot bei einem ausländischen Anbieter, ein Sparkonto in Österreich, ein Konto in der Schweiz oder Bankverbindungen aus früheren Auslandsaufenthalten können relevant sein.

Nicht betroffen ist in der Regel, wer ausschließlich ein deutsches Konto ohne Auslandsbezug führt. Auch ein gewöhnliches Girokonto bei einer deutschen Bank löst wegen dieses Verfahrens allein keine internationale Meldung aus.

Warum Auslandskonten steuerlich heikel werden können

Ausländische Konten sind nicht verboten. Problematisch wird es aber, wenn daraus erzielte Einnahmen in Deutschland steuerpflichtig sind und nicht erklärt wurden.

Dazu zählen insbesondere Zinsen, Dividenden, Kursgewinne oder Mieteinnahmen aus Auslandsimmobilien. Auch wenn im Ausland bereits Steuern einbehalten wurden, kann dennoch eine Angabe in der deutschen Steuererklärung erforderlich sein.

In vielen Fällen kann eine ausländische Steuer angerechnet werden. Das ändert aber nichts daran, dass die Einkünfte vollständig und richtig erklärt werden müssen.

Warum jetzt geprüft werden sollte

Wer Auslandskonten hat, sollte seine Steuererklärungen der vergangenen Jahre sorgfältig prüfen. Entscheidend ist, ob alle ausländischen Kapitalerträge und sonstigen Einnahmen vollständig angegeben wurden.

Dabei sollten Kontoauszüge, Steuerbescheinigungen, Depotabrechnungen und Nachweise über ausländische Steuerabzüge zusammengestellt werden. Ohne diese Unterlagen lässt sich oft nicht zuverlässig klären, ob eine Korrektur nötig ist.

Je länger die Versäumnisse zurückreichen und je höher die Beträge sind, desto wichtiger ist fachkundige Beratung. Fehler bei Auslandseinkünften können nicht nur zu Steuernachzahlungen führen, sondern auch steuerstrafrechtliche Folgen haben.

Selbstanzeige nur mit großer Vorsicht

Wer frühere Angaben berichtigen will, sollte nicht vorschnell handeln. Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann nur dann zur Straffreiheit führen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 371 Abgabenordnung verlangt unter anderem, dass unrichtige Angaben vollständig berichtigt, unvollständige Angaben ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden.

Besonders riskant ist eine unvollständige oder fehlerhafte Selbstanzeige. Sie kann den gewünschten Schutz verfehlen und zugleich die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden auf den Fall lenken. Deshalb sollte eine Selbstanzeige bei Auslandskonten nie ohne spezialisierte steuerliche oder anwaltliche Beratung vorbereitet werden.

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Warum der Zeitpunkt entscheidend sein kann

Eine Selbstanzeige verliert in bestimmten Fällen ihre Wirkung, wenn die Tat bereits entdeckt ist oder andere Sperrgründe greifen. Gerade bei automatisch gemeldeten Auslandskonten kann deshalb der Zeitpunkt der Datenübermittlung von erheblicher Bedeutung sein.

Sobald Informationen beim Finanzamt vorliegen und ausgewertet werden können, kann eine spätere Korrektur deutlich schwieriger werden. Ob eine Entdeckung im rechtlichen Sinn bereits vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.

Betroffene sollten deshalb nicht auf den 30. September 2026 warten. Wer ernsthafte Zweifel hat, ob frühere Steuererklärungen vollständig waren, sollte vor dem 31. Juli 2026 handeln und sich beraten lassen.

Welche Staaten am Austausch teilnehmen

Die Staatenliste wird jährlich bekannt gemacht. Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium die finale Liste am 8. Juni 2026 veröffentlicht. Sie betrifft den Austausch von Finanzkonteninformationen zum 30. September 2026.

Dazu gehören nicht nur viele EU-Staaten. Auch Staaten und Gebiete, die früher häufig mit diskreter Vermögensanlage in Verbindung gebracht wurden, sind heute in den internationalen Informationsaustausch eingebunden.

Damit ist ein Auslandskonto steuerlich kein geschützter Bereich außerhalb der deutschen Finanzverwaltung. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, muss damit rechnen, dass ausländische Finanzdaten an deutsche Stellen weitergeleitet werden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt ein meldepflichtiger Auslandsbezug besteht. Dazu gehören Konten, Depots, ausländische Broker, Konten für Immobilien, Auslandssparkonten oder Bankverbindungen aus früheren Lebensphasen.

Anschließend sollten die Steuererklärungen und Steuerbescheide der betroffenen Jahre geprüft werden. Wichtig ist vor allem, ob Zinserträge, Dividenden, Kursgewinne, Mieteinnahmen oder andere ausländische Einkünfte erklärt wurden.

Wenn Fehler auffallen, sollte nicht einfach eine formlose Nachricht an das Finanzamt geschickt werden. Bei möglichen Steuerstraftaten ist eine strukturierte rechtliche Prüfung nötig, bevor eine Berichtigung oder Selbstanzeige erfolgt.

Übersicht: Was rund um den 31. Juli 2026 wichtig ist

Frage Einordnung
Was passiert am 31. Juli 2026? Finanzinstitute müssen bestimmte Kontendaten für den Meldezeitraum 2025 grundsätzlich an die zuständigen Behörden liefern.
Was passiert am 30. September 2026? Dann erfolgt der internationale Austausch der Finanzkonteninformationen zwischen den beteiligten Staaten.
Wer ist betroffen? Vor allem Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland und Konten, Depots oder Kapitalanlagen im Ausland.
Wer ist meist nicht betroffen? Bankkunden mit ausschließlich deutschen Konten ohne Auslandsbezug.
Welche Einnahmen sind besonders wichtig? Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Kontostände sowie Einkünfte aus Auslandsvermögen.
Was sollte man bei Fehlern tun? Unterlagen sichern, Steuererklärungen prüfen und bei relevanten Beträgen fachkundigen Rat einholen.

Warum auch kleinere Beträge geprüft werden sollten

Viele Betroffene unterschätzen kleinere Auslandskonten. Ein Konto für Nebenkosten einer Ferienwohnung, ein altes Sparkonto oder ein Depot mit wenigen Wertpapieren wirkt zunächst harmlos.

Steuerlich kann es trotzdem relevant sein, wenn Erträge angefallen sind. Auch kleine Beträge können Fragen auslösen, wenn sie über Jahre nicht erklärt wurden.

Das bedeutet nicht, dass jeder Fehler automatisch ein Strafverfahren auslöst. Es bedeutet aber, dass Betroffene ihre Angaben nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten.

Ein Beispiel aus der Praxis

Eine Rentnerin aus Nordrhein-Westfalen besitzt seit Jahren ein kleines Konto in Österreich. Es wurde ursprünglich eröffnet, weil sie dort regelmäßig Urlaub machte und später eine kleine Ferienwohnung erbte. Auf dem Konto fallen jährlich Zinsen an, außerdem werden Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung der Wohnung gutgeschrieben.

In ihren deutschen Steuererklärungen tauchten diese Beträge bisher nicht auf, weil sie davon ausging, dass bereits alles in Österreich erledigt sei. Nach einem Hinweis ihrer Bank prüft sie ihre Unterlagen und stellt fest, dass mehrere Jahre betroffen sein könnten. Bevor die Daten gemeldet und später ausgetauscht werden, sucht sie steuerliche Beratung, lässt die Beträge aufarbeiten und klärt, welcher Weg gegenüber dem Finanzamt rechtlich sicher ist.

Fragen und Antworten zum automatischen Kontodaten-Austausch

Was bedeutet der 31. Juli 2026 für Bankkunden?

Der 31. Juli 2026 ist der Termin, bis zu dem Finanzinstitute bestimmte meldepflichtige Kontodaten für den Meldezeitraum 2025 an die zuständigen Behörden weitergeben müssen. Für Menschen mit Auslandskonten kann dies bedeuten, dass ihre Finanzdaten später beim deutschen Finanzamt landen.

Werden auch normale deutsche Girokonten gemeldet?

Ein rein deutsches Konto ohne Auslandsbezug ist von diesem internationalen Austausch in der Regel nicht betroffen. Relevant wird das Verfahren vor allem bei Konten, Depots oder Finanzanlagen im Ausland.

Muss ein Auslandskonto immer in der Steuererklärung angegeben werden?

Nicht das Konto selbst ist in jedem Fall das Problem, sondern die daraus erzielten Einkünfte. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne oder Mieteinnahmen aus dem Ausland können in Deutschland steuerpflichtig sein und müssen dann korrekt erklärt werden.

Was passiert, wenn Auslandserträge vergessen wurden?

Dann können Steuernachzahlungen, Zinsen und in ernsteren Fällen auch steuerstrafrechtliche Folgen drohen. Betroffene sollten nicht abwarten, sondern die Unterlagen prüfen und fachkundigen Rat einholen.

Kann eine Selbstanzeige noch helfen?

Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend wirken. Sie muss aber vollständig, rechtzeitig und rechtlich sauber vorbereitet sein. Sobald Sperrgründe eingreifen, kann dieser Weg versperrt sein.

Was sollte man vor dem 31. Juli 2026 erledigen?

Wer Auslandskonten oder ausländische Depots besitzt, sollte prüfen, ob alle Erträge in den Steuererklärungen der vergangenen Jahre erfasst wurden. Bei Unklarheiten oder größeren Beträgen sollte vor dem Stichtag professionelle Beratung eingeschaltet werden.