Beim Bürgergeld steht für Weiterbewilligungen eine Änderung an. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit benötigt das Jobcenter ab dem 01.07.2026 zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag die Anlage Vermögen, kurz Anlage VM.
Für Leistungsberechtigte bedeutet das: Wer ab diesem Datum eine Weiterbewilligung beantragt, sollte nicht nur den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen, sondern auch die Angaben zum Vermögen der Bedarfsgemeinschaft vorbereiten. Die Information ist relevant, stellt aber gegenüber dem letzten Überblick keinen neuen Sachstand dar.
Was sich seit dem 01.07.2026 ändert
Der Weiterbewilligungsantrag dient dazu, Bürgergeld nach Ablauf eines laufenden Bewilligungszeitraums weiter zu erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ab dem 01.07.2026 zusätzlich die Anlage VM benötigt wird.
Die Anlage VM ist die Selbstauskunft über das Vermögen. Darin werden Vermögensverhältnisse der gesamten Bedarfsgemeinschaft abgefragt, also nicht nur die Angaben der antragstellenden Person.
Erfasst werden unter anderem Angaben zu Immobilien, Grundstücken, Kraftfahrzeugen und weiteren Vermögenswerten. Auch Vermögen im Ausland kann anzugeben sein, wenn es zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
Warum die Anlage VM beim Weiterbewilligungsantrag wichtig wird
Die zusätzliche Anlage soll dem Jobcenter ermöglichen, die Vermögensverhältnisse im Rahmen der Weiterbewilligung erneut zu prüfen. Das kann besonders dann relevant sein, wenn sich seit dem letzten Antrag Vermögen verändert hat oder neue Vermögenswerte hinzugekommen sind.
Für Antragstellende ist deshalb entscheidend, die Angaben vollständig und nachvollziehbar zu machen. Wer Nachweise einreicht, sollte grundsätzlich Kopien verwenden und keine Originalunterlagen abgeben.
Die Änderung betrifft Weiterbewilligungsanträge ab dem 01.07.2026. Für frühere Anträge ist der Hinweis nicht ohne Weiteres auf bereits abgeschlossene Verfahren zu übertragen.
Veränderungsmitteilung: PDF nicht mehr als Download verfügbar
Eine weitere Änderung betrifft die Veränderungsmitteilung beim Bürgergeld. Das PDF-Formular zur Veränderungsmitteilung ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr als Download verfügbar.
Wer Änderungen mitteilen muss, kann dafür weiterhin die Online-Veränderungsmitteilung nutzen. Alternativ verweist die Bundesagentur für Arbeit darauf, dass das Formular bei Bedarf beim zuständigen Jobcenter erhältlich ist.
Veränderungen sollten unverzüglich gemeldet werden. Dazu gehören etwa Änderungen bei Einkommen, Wohnsituation, Haushaltszusammensetzung oder anderen Umständen, die sich auf den Leistungsanspruch auswirken können.
Was Leistungsberechtigte jetzt beachten sollten
Wer seinen Bürgergeld-Bezug über den 01.07.2026 hinaus verlängern möchte, sollte den zusätzlichen Aufwand frühzeitig einplanen. Die Anlage VM erfordert Angaben, die nicht immer spontan verfügbar sind.
Sinnvoll ist es, Unterlagen zu Vermögenswerten rechtzeitig zu sammeln. Dazu können Konto- und Sparnachweise, Unterlagen zu Fahrzeugen, Angaben zu Grundstücken oder Informationen zu Versicherungen mit Rückkaufswert gehören.
Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die Veränderungsmitteilung online abgegeben werden kann. Da das PDF nicht mehr regulär zum Download bereitsteht, ist der direkte digitale Weg in vielen Fällen einfacher.
Überblick über die Änderungen
| Bereich | Was gilt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit? |
|---|---|
| Weiterbewilligungsantrag ab 01.07.2026 | Zusätzlich zum Weiterbewilligungsantrag soll die Anlage VM ausgefüllt werden. |
| Anlage VM | Die Anlage dient der Selbstauskunft über das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft. |
| Veränderungsmitteilung | Das PDF-Formular ist nicht mehr als Download verfügbar. |
| Alternative zur PDF-Veränderungsmitteilung | Änderungen können online mitgeteilt werden; bei Bedarf ist das Formular beim Jobcenter erhältlich. |
Kein neuer Sachstand, aber praktische Folgen
Auch wenn diese Information seit dem letzten Überblick kein neues Update darstellt, bleibt sie für Betroffene wichtig. Gerade bei wiederkehrenden Anträgen können formale Änderungen leicht übersehen werden.
Wer den Weiterbewilligungsantrag wie gewohnt vorbereitet, sollte ab Juli 2026 zusätzlich an die Anlage VM denken. Andernfalls kann es zu Rückfragen kommen, die die Bearbeitung verzögern.
Die Änderung zeigt zudem, dass die Online-Angebote der Jobcenter weiter an Bedeutung gewinnen. Besonders bei Veränderungsmitteilungen wird der digitale Weg stärker in den Vordergrund gerückt.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine Bürgergeld-Bezieherin erhält Leistungen bis Ende Juli 2026 und stellt im Juli den Weiterbewilligungsantrag. Da der Antrag nach dem 01.07.2026 gestellt wird, muss sie zusätzlich die Anlage VM ausfüllen.
Sie gibt darin unter anderem ihr Girokonto, ein kleines Sparguthaben und das Auto der Bedarfsgemeinschaft an. Weil sie außerdem eine neue Nebentätigkeit beginnt, meldet sie diese Veränderung nicht über ein PDF, sondern online über das Angebot der Bundesagentur für Arbeit.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit: Merkblätter und Formulare zum Download
Bundesagentur für Arbeit: Bürgergeld – Veränderungen mitteilen
Bundesagentur für Arbeit: Anlage VM




