Kürzeres Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer über 50 bringt Milliardenersparnis

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Die Debatte über das Arbeitslosengeld bekommt neuen Druck aus der Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft schlägt vor, die längere Bezugsdauer für Arbeitslose ab 50 Jahren zu streichen und für alle Altersgruppen auf höchstens zwölf Monate zu begrenzen.

Nach Berechnung des IW könnte das den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit um gut zwei Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Der Vorschlag betrifft damit nicht nur eine Verwaltungsfrage der Arbeitslosenversicherung, sondern auch das Verhältnis von Beitragsgerechtigkeit, sozialer Absicherung und Arbeitsmarktanreizen.

Besonders umstritten ist der Vorschlag, weil ältere Arbeitslose nach einem Jobverlust oft schwerer eine neue Beschäftigung finden. Die Einsparung wäre daher zwar finanzpolitisch attraktiv, sie könnte aber für viele Betroffene erhebliche soziale Folgen haben.

Was die Studie konkret vorschlägt

Derzeit richtet sich die Dauer des Arbeitslosengeldes nach der Vorversicherungszeit und dem Alter der arbeitslosen Person. Wer jünger als 50 Jahre ist, kann in der Regel höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen, sofern zuvor ausreichend lange Beiträge gezahlt wurden.

Für Arbeitslose ab 50 Jahren gelten längere Anspruchsdauern. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann der Anspruch ab 50 Jahren auf bis zu 15 Monate steigen, ab 55 Jahren auf bis zu 18 Monate und ab 58 Jahren auf bis zu 24 Monate.

Das IW schlägt vor, diese Altersstaffelung abzuschaffen. Die maximale Bezugsdauer soll demnach für alle Arbeitslosen bei zwölf Monaten liegen.

Personengruppe Maximale Bezugsdauer nach heutiger Regelung
Unter 50 Jahre Bis zu 12 Monate
Ab 50 Jahre Bis zu 15 Monate
Ab 55 Jahre Bis zu 18 Monate
Ab 58 Jahre Bis zu 24 Monate
Vorschlag des IW Einheitlich höchstens 12 Monate

Die Tabelle zeigt, dass vor allem ältere Arbeitslose von einer solchen Änderung betroffen wären. Für jüngere Arbeitslose würde sich kaum etwas ändern, während Beschäftigte ab 58 Jahren im Extremfall nur noch halb so lange Arbeitslosengeld erhalten würden wie bisher.

Was die Kürzung in Zahlen bedeutet

Nach Berechnung des IW lagen die Ausgaben für Arbeitslosengeld nach einer Bezugsdauer von mehr als zwölf Monaten in den Jahren 2023 und 2024 bei gut zwei Milliarden Euro. Diese Summe könnte die Arbeitslosenversicherung demnach sparen, wenn der Anspruch einheitlich auf zwölf Monate begrenzt würde.

Das IW setzt diese Summe auch ins Verhältnis zu den Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung. Bei Beitragseinnahmen von 38,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 entspräche die Entlastung rechnerisch rund 0,16 Beitragspunkten.

Die Rechnung ist allerdings nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick wirkt. Ein Teil der Betroffenen könnte schneller eine neue Stelle annehmen, ein anderer Teil könnte früher in das Bürgergeld wechseln oder den Übergang in den Ruhestand suchen.

Selbst wenn alle Betroffenen arbeitslos blieben und nach dem Ende des Arbeitslosengeldes Bürgergeld bezögen, rechnet das IW noch mit einer Nettoentlastung von rund 400 Millionen Euro. Der Grund liegt darin, dass die Leistungen der Arbeitslosenversicherung häufig höher ausfallen als die bedürftigkeitsabhängigen Leistungen im Bürgergeldsystem.

Warum die Debatte gerade jetzt an Schärfe gewinnt

Die Bundesagentur für Arbeit steht finanziell unter Druck. Für das Jahr 2026 plant sie laut ihrem Haushalt mit Einnahmen von 49,23 Milliarden Euro und Ausgaben von 52,60 Milliarden Euro.

Das daraus entstehende Defizit soll durch Darlehen des Bundes ausgeglichen werden. Bereits für 2025 wurde mit einem Milliardenminus gerechnet.

Besonders stark fallen die Ausgaben für Arbeitslosengeld ins Gewicht. Für 2026 sind dafür 25,66 Milliarden Euro vorgesehen, deutlich mehr als noch einige Jahre zuvor.

Damit wird die Frage nach Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung politisch brisanter. Steigende Ausgaben können langfristig zu höheren Beiträgen, höheren Bundeszuschüssen oder Einschnitten bei Leistungen führen.

Das Argument der Befürworter

Die Befürworter einer kürzeren Bezugsdauer argumentieren, dass längere Ansprüche die Arbeitssuche verlängern können. Wer länger finanziell abgesichert ist, habe mehr Zeit, auf eine besser bezahlte oder passendere Stelle zu warten.

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Das kann aus individueller Sicht nachvollziehbar sein. Aus Sicht der Arbeitslosenversicherung kann es aber teuer werden, wenn aus einer längeren Suchphase längere Arbeitslosigkeit entsteht.

Das IW betont außerdem, dass die Arbeitslosenversicherung kein persönliches Sparkonto sei. Beiträge würden nicht angesammelt, um später individuell wieder ausgezahlt zu werden, sondern dienten der Absicherung eines gemeinsamen Risikos.

Die soziale Gegenfrage

Gegen den Vorschlag spricht, dass ältere Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt weiterhin schlechtere Chancen haben als jüngere Bewerberinnen und Bewerber. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist darauf hin, dass Ältere trotz gestiegener Erwerbstätigkeit bei Neueinstellungen weiterhin benachteiligt sein können.

Wer mit 58 oder 60 Jahren arbeitslos wird, konkurriert häufig mit jüngeren Bewerbern. Hinzu kommen gesundheitliche Belastungen, veraltete Qualifikationen oder regionale Unterschiede bei offenen Stellen.

Eine pauschale Begrenzung auf zwölf Monate würde diese Unterschiede nur begrenzt berücksichtigen. Sie könnte Menschen treffen, die viele Jahre Beiträge gezahlt haben, aber nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes nicht schnell genug eine neue Stelle finden.

Eine Reform mit Konfliktpotenzial

Der Vorschlag des IW zeigt einen klar bezifferbaren Sparhebel. Eine einheitliche Bezugsdauer von zwölf Monaten könnte die Arbeitslosenversicherung entlasten und die Diskussion über Beitragssätze entschärfen.

Gleichzeitig berührt der Vorschlag ein sensibles Gerechtigkeitsthema. Viele ältere Beschäftigte haben über Jahrzehnte Beiträge gezahlt und erwarten im Fall von Arbeitslosigkeit eine längere Absicherung.

Politisch dürfte deshalb entscheidend sein, ob eine solche Reform als reine Kürzung erscheint oder als Teil eines umfassenden Pakets zur besseren Vermittlung älterer Arbeitsloser. Ohne überzeugende arbeitsmarktpolitische Flankierung wäre der Widerstand absehbar groß.

Beispiel aus der Praxis

Ein 59-jähriger Industriemechaniker verliert nach 35 Jahren im Betrieb seine Stelle, weil die Produktion verlagert wird. Nach heutiger Regelung könnte er bei ausreichender Vorversicherungszeit bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Nach dem Vorschlag des IW wäre nach zwölf Monaten Schluss. Findet er innerhalb dieses Jahres eine neue Stelle, würde die Arbeitslosenversicherung entlastet und der Übergang in Arbeit gelingen.

Gelingt ihm das nicht, hängt die weitere Absicherung stark von seiner privaten Lage ab. Hat seine Partnerin ein ausreichendes Einkommen, könnte der Anspruch auf Bürgergeld entfallen oder deutlich niedriger ausfallen.

Ist er bedürftig, würde er früher in das Bürgergeldsystem wechseln. Für den Staat könnten sich dadurch zwar Ausgaben verschieben, für den Betroffenen wäre es aber ein spürbarer sozialer Einschnitt.

Fragen und Antworten zum Thema

Was fordert die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft?

Die Studie schlägt vor, die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Menschen ab 50 Jahren abzuschaffen. Stattdessen soll für alle Altersgruppen eine maximale Bezugsdauer von zwölf Monaten gelten.

Wie viel Geld könnte dadurch eingespart werden?

Nach Berechnung des IW könnte die Arbeitslosenversicherung um gut zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Selbst bei einem vollständigen Wechsel der Betroffenen ins Bürgergeldsystem rechnet das Institut noch mit einer Nettoersparnis von rund 400 Millionen Euro.

Wer wäre von der Änderung besonders betroffen?

Betroffen wären vor allem Arbeitslose ab 50 Jahren, besonders aber Menschen ab 58 Jahren. Sie können nach heutiger Regelung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Warum ist der Vorschlag umstritten?

Der Vorschlag ist umstritten, weil ältere Arbeitslose oft schlechtere Chancen auf eine schnelle Neueinstellung haben. Eine kürzere Bezugsdauer könnte daher Menschen treffen, die trotz intensiver Suche nicht rasch eine neue Beschäftigung finden.