Ab 1. Juli 2026: So viel Rente wird dann an die Witwenrente angerechnet

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Zum 1. Juli 2026 steigt der Freibetrag bei der Witwenrente. Für Witwen und Witwer bedeutet das: Eine eigene Rente wird nicht automatisch vollständig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Entscheidend ist, ob das anrechenbare Nettoeinkommen über dem neuen Freibetrag liegt.

Ab dem 1. Juli 2026 bleiben monatlich 1.122,53 Euro anrechnungsfrei. Erst der Betrag, der darüber liegt, kann die Witwenrente oder Witwerrente mindern. Grundlage ist der neue aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro, der ab Juli 2026 gilt.

Warum der Freibetrag ab Juli 2026 steigt

Der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Dieser Rentenwert steigt zum 1. Juli 2026 von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Dadurch erhöht sich auch die Grenze, bis zu der eigenes Einkommen bei der Witwenrente unberücksichtigt bleibt.

Für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten beträgt der Freibetrag das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts. Aus 42,52 Euro ergibt sich damit ein monatlicher Freibetrag von 1.122,53 Euro. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich dieser Betrag zusätzlich um das 5,6-Fache des Rentenwerts.

Was bei eigener Rente angerechnet wird

Eine eigene Altersrente zählt grundsätzlich als Einkommen. Sie wird aber nicht ab dem ersten Euro auf die Witwenrente angerechnet. Zunächst wird geprüft, ob das anrechenbare Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet.

Liegt das Einkommen unterhalb von 1.122,53 Euro, bleibt die Witwenrente ungekürzt. Liegt es darüber, wird nicht der gesamte Mehrbetrag abgezogen. Angerechnet werden 40 Prozent des Betrags, der über dem Freibetrag liegt.

Die neuen Beträge ab dem 1. Juli 2026

Situation Freibetrag ab 1. Juli 2026
Witwe oder Witwer ohne waisenrentenberechtigtes Kind 1.122,53 Euro monatlich
Zuschlag je waisenrentenberechtigtem Kind 238,11 Euro monatlich
Witwe oder Witwer mit einem waisenrentenberechtigten Kind 1.360,64 Euro monatlich
Witwe oder Witwer mit zwei waisenrentenberechtigten Kindern 1.598,75 Euro monatlich

Was die Änderung für Betroffene bedeutet

Die höhere Grenze entlastet vor allem Menschen, die neben der Witwenrente eine eigene Altersrente beziehen. Wer bisher knapp über dem Freibetrag lag, kann ab Juli 2026 eine geringere Kürzung erhalten. In manchen Fällen entfällt die Anrechnung sogar ganz.

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Die Änderung bedeutet jedoch nicht, dass jede Witwenrente automatisch steigt. Entscheidend bleiben die Höhe der eigenen Einkünfte, die Art der Hinterbliebenenrente und die individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung. Auch pauschale Abzüge bei der Ermittlung des Nettoeinkommens können das Ergebnis beeinflussen.

Sonderregel im Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gilt eine besondere Regel. In diesem Zeitraum wird Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente nicht angerechnet. Die Regel soll Hinterbliebenen in der ersten Zeit nach dem Todesfall finanziell Luft verschaffen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Witwe erhält ab Juli 2026 eine eigene anrechenbare Nettorente von 1.400 Euro im Monat. Der neue Freibetrag liegt bei 1.122,53 Euro. Damit übersteigt ihre eigene Rente den Freibetrag um 277,47 Euro.

Von diesem übersteigenden Betrag werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das ergibt eine Kürzung von 110,99 Euro im Monat. Die Witwenrente wird also nicht um die vollen 277,47 Euro gemindert, sondern nur um den berechneten Anrechnungsbetrag.

Fazit

Ab dem 1. Juli 2026 gilt bei der Witwenrente ein neuer Freibetrag von 1.122,53 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze bleibt die eigene Rente bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt. Erst Einkommen oberhalb dieses Betrags kann die Hinterbliebenenrente mindern.

Für Betroffene lohnt sich ein genauer Blick auf den neuen Rentenbescheid. Besonders bei eigener Altersrente, Erwerbseinkommen oder waisenrentenberechtigten Kindern kann sich die Berechnung ab Juli 2026 spürbar verändern.