Schwerbehinderung: Höherer GdB gleich frühere Rente? So ist es wirklich

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Viele Betroffene hören es immer wieder: „Je höher der Grad der Behinderung (GdB), desto früher darf ich in Rente.“ Klingt logisch – ist aber falsch. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt nicht, ob dein GdB 50, 70 oder 100 beträgt.

Entscheidend sind klare gesetzliche Voraussetzungen und feste Altersgrenzen. Wir zeigen, was wirklich gilt, wo sich Jahrgänge unterscheiden – und wie du Fallstricke vermeidest.

Der Kern: Ab GdB 50 ist die Schwelle erreicht – alles darüber bringt keinen Bonus

Ab einem GdB von 50 giltst du rechtlich als schwerbehindert. Das ist die Eintrittskarte in die gleichnamige Altersrente. Ob dein Bescheid 60, 80 oder 100 ausweist, ändert nichts an den Renten-Altersgrenzen.

Ein höherer GdB beschleunigt den Rentenbeginn nicht, er kann aber – je nach individueller Lage – bei anderen Nachteilsausgleichen helfen (z. B. Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, Steuer-Pauschbeträge). Für die Altersrente bleibt es: Schwelle = 50.

Die drei Pflichtvoraussetzungen (ohne die nichts geht)

1. Anerkannte Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)
Maßgeblich ist der Status beim Rentenbeginn. Ein später erteilter Bescheid wirkt nicht automatisch zurück. Der Nachweis erfolgt durch Schwerbehindertenausweis oder Bescheid.

2. Mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit)
Zur Wartezeit zählen u. a. Beschäftigungszeiten, Zeiten der Kindererziehung, Pflegezeiten sowie bestimmte Anrechnungszeiten. Wer die 35 Jahre nicht erfüllt, kann diese Rente nicht bekommen – unabhängig vom GdB.

3. Altersgrenze je Geburtsjahrgang
Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wurde stufenweise angehoben. Für jüngere Jahrgänge gelten inzwischen klare Fixpunkte (siehe unten).

Wichtig: Eine Gleichstellung (z. B. mit GdB 30 oder 40) verbessert den arbeitsrechtlichen Schutz, öffnet aber keinen Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wie früh ist „früh“? – Abschlagsfrei vs. vorzeitig mit Abschlägen

Abschlagsfrei: Schwerbehinderte Versicherte gehen vor der Regelaltersrente ohne Kürzung in den Ruhestand.
Vorzeitig mit Abschlägen: Wer es sich leisten kann oder möchte, zieht bis zu 36 Monate zusätzlich vor. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 % dauerhaft abgezogen – maximal 10,8 %.

Zur Orientierung: Ab dem Geburtsjahr 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67, die abschlagsfreie Schwerbehindertenrente bei 65, und der frühestmögliche Beginn (mit Abschlägen) bei 62. Das sind also 2 Jahre früher ohne Abschlag bzw. 5 Jahre früher mit bis zu 10,8 % Abschlag.

Jahrgänge im Überblick

Die Stufenregelungen betreffen primär die Geburtsjahre 1952–1963. Ab 1964 ist es einfach: 65/62 (abschlagsfrei/frühestmöglich). Ein kurzer, gut merkbarer Ausschnitt:

TABELLE

Hinweis: Für die Jahrgänge 1952–1961 steigt die abschlagsfreie Grenze stufenweise von 63 auf 64 J. 9 M., die vorzeitige Grenze parallel von 60 auf 61 J. 9 M.. Maßgeblich ist immer dein exakter Jahrgang (teilweise sogar der Geburtsmonat). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt hierfür Rechentools und Tabellen bereit.

Häufige Irrtümer – klar richtiggestellt

„Mit GdB 40 plus Gleichstellung komme ich auch rein.“
Nein. Gleichstellung beseitigt Nachteile am Arbeitsmarkt, ersetzt aber keine Schwerbehinderung im Rentenrecht.

„Mein GdB ist befristet – dann verliere ich die Rente.“
Entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus beim Rentenbeginn vorlag. Selbst wenn der GdB später sinkt, bleibt die bereits bewilligte Altersrente in der Regel bestehen.

„Ich kann immer zwei Jahre früher ohne Abschlag.“
Achtung Jahrgang! Für 1964+ stimmt das (65 statt 67). Bei älteren Jahrgängen variieren die Monate – siehe Tabelle/DRV. Wer zusätzlich bis zu drei Jahre vorzieht, muss Abschläge in Kauf nehmen (0,3 % je Monat, max. 10,8 %).

„Ich habe keine 35 Jahre – GdB 100 gleicht das aus.“
Leider nein. Ohne 35 Jahre Wartezeit kein Anspruch auf diese Altersrente – auch nicht mit höchstem GdB.

Praxisnah: So planst du deinen Übergang

1. Bescheid rechtzeitig sichern
Wer die Altersgrenze demnächst erreicht, sollte frühzeitig prüfen, ob der GdB-Bescheid (≥ 50) vorliegt – und bei Befristungen ggf. rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen.

2. Wartezeit lückenlos checken
Eine Kontenklärung bei der DRV lohnt. Fehlende Zeiten (Erziehung, Pflege, Schule/Ausbildung, Minijobs mit Aufstockung) rechtzeitig nachweisen.

3. Finanzielle Wirkung der Abschläge durchrechnen
10,8 % klingen abstrakt – auf dem Konto spürt man es jeden Monat. Prüfe, ob Ausgleichszahlungen (Beitragserhöhungen nach § 187a SGB VI), Zuverdienst-Regeln oder eine kurze Überbrückung besser passen.

4. Alternative Rentenarten vergleichen
Je nach Lebenslauf können besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) oder langjährig Versicherte (35 Jahre) attraktive Alternativen sein. Namen klingen ähnlich – Inhalt und Altersgrenzen unterscheiden sich deutlich.

Mini-Check: Trifft die Schwerbehindertenrente auf dich zu?

  • GdB ≥ 50 ist anerkannt – beim Rentenstart vorhanden?
  • 35 Versicherungsjahre erfüllt?
  • Geburtsjahrgang geprüft und damit abschlagsfreies bzw. frühestmögliches Alter bestimmt?
  • Abschläge (bei Vorziehen) verstanden und durchgerechnet?
    Wenn du alle vier Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, hast du die wichtigsten Hürden genommen.

Fazit

Der verbreitete Satz „Je höher der GdB, desto früher die Rente“ stimmt nicht. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt allein, dass du die Schwelle GdB 50 erreichst – darüber hinaus gibt es keinen zusätzlichen Zeitvorteil.

Tragend sind 35 Versicherungsjahre, ein gültiger Nachweis zum Rentenbeginn und die jahrgangsabhängigen Altersgrenzen. Für alle ab 1964 Geborenen gilt inzwischen ein klares Raster: 65 ohne Abschläge, 62 mit Abschlägen (max. 10,8 %).

Wer früher raus will, sollte nüchtern rechnen, den Bescheid rechtzeitig sichern – und die eigene Strategie auf belastbare Fakten statt auf Mythen bauen.