Bürgergeld: Mehr als 50.000 Menschen protestieren gegen schärfere Sanktionen

Die Bundesregierung will das Bürgergeld abschaffen und plant, noch schärfere Sanktionen als bisher über Leistungsberechtigte verhängen. So sollen Jobcenter Betroffenen die gesamten Leistungen und damit auch die Kosten der Unterkunft und Heizung streichen, wenn diese sich mehrfach nicht auf ein Stellenangebot bewerben.

Auch SPDler sehen Bruch der Verfassung

Diese angekündigten extremen Härten gegen Hilfebedürftige haben eine Welle von Gegenwehr ausgelöst, in der Zivilgesellschaft ebenso wie bei Sozialverbänden und in der Politik. Sogar in der SPD, die diese Abschaffung des Bürgergelds mitbeschlossen hat, nachdem sie es selbst eingeführt hatte, wird Protest laut.

Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cansel Kiziltepe geht davon aus, dass Teile der Verschärfungen nicht vor dem Verfassungsgericht standhalten. Damit meint sie besonders die Vollsanktionen und die Streichung der Kosten der Unterkunft. Auch Philipp Türmer, Chef der Jusos sieht die Koalition „sehenden Auges auf eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht zusteuern.“

Schon 50.000 Unterschriften in weniger als zwei Tagen

Eine von einem gewissen Joy Ponader aufgesetzte Petition gegen die Verschärfungen hat in kürzester Zeit bereits über 50.000 Unterzeichnende gefunden. Das zeigt, dass sich viele Menschen in dieser Gesellschaft gegen den Abbau des Sozialstaates stemmen.

In der Petitition heißt es, es sei nicht hinnehmbar, das Existenzminimum wieder verhandelbar werden zu lassen, und das bedeutet: „NEIN zu schärferen Sanktionen beim Bürgergeld!“ Es hätte keine Belege dafür gegeben, dass Sanktionen wirkten und auch nicht, dass Menschen schneller in Arbeit kämen.

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Chef der Bundesagentur für Arbeit sieht Sanktionen als kontraproduktiv

So hätte, laut der Petition der damalige Chef der Agentur für Arbeit selbst gesagt, dass es keine Belege für eine positive Wirkung von Sanktionen gebe. Sanktionen bis zum Verlust der Wohnung seien im Gegenteil oft kontraproduktiv.

Verfassungsgericht erklärt Totalsanktionen für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hätte das Existenzminimum für unantastbar erklärt, und die Totalsanktionen für verfassungswidrig. Das sei ein Hochakt der Demokratie gewesen und ein Sieg über politische Willkür.

Erneute Härte trotz Urteil des Verfassungsgerichts

Nur sechs Jahre später stelle die Bundesregierung Arbeitssuchende erneut unter den Generalverdacht des Sozialbetrugs. Dabei sei der Schaden durch Steuerhinterziehung hundertmal größer.

Begründung für Sanktionen ist falsch

Zudem hält die Petition auch die Grundannahmen für Sanktionen für falsch. So brauche jemand, der mehrfach nicht zu Terminen beim Jobcenter erscheine, mehr Hilfe und nicht mehr Druck. Zu drohen, die eigene Wohnung zu verlieren, sei unserem Sozialstaat nicht würdig. Der Zugang zu staatlicher Unterstützung müsse einfacher werden, und nicht schwieriger.

Wo können Sie unterschreiben?

Wenn Sie unterschreiben wollen, um den Druck auf die Erhöhung gegen die Verschärfung der Sanktionen bei der Grundsicherung zu erhöhen, können Sie dies unter folgender Web-Adresse tun: https://innn.it/nein-zu-buergergeld-sanktionen