Unternehmer fordern Abschaffung von Hartz IV

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Der "Bund Katholischer Unternehmer" fordert eine Abkehr von den aktuellen Hartz IV Regelungen und plädiert für ein "Aktivierendes Grundeinkommen".

Der "Bund Katholischer Unternehmer" fordert eine Abkehr von den aktuellen Hartz IV Regelungen und plädiert für ein "Aktivierendes Grundeinkommen". Das Konzept des BKU unterscheidet sich allerdings deutlich von den bisherigen Grundeinkommen und Bürgergeld-Modellen. Im BKU-Modell können Bürger statt Hartz IV mit den heutigen Regelungen
einschließlich Bedürftigkeitsprüfung nun alternativ ein „Aktivierendes Grundeinkommen“ in Höhe von 445 Euro pro Monat (5 333 Euro jährlich) wählen, das das „physische Existenzminimum“ (Ernährung, Kleidung, Wohnung etc.) abdeckt. Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 222 Euro pro Monat (2.664 Euro jährlich) können Bezieher des Grundeinkommens ohne jeglichen Abzug behalten. Die Deckung des „soziokulturellen Existenzminimums“ (Teilhabe auch am sozialen, kulturellen und politischen Leben) in Höhe von monatlich 667 Euro (jährlich 8 004 Euro) wird somit gewährleistet. Darüber hinaus gehende Einkünfte werden zu 60%, also zu einem weit geringeren Prozentsatz als bisher, auf das Grundeinkommen angerechnet. Ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 11 540 Euro ist der Transferanspruch verbraucht, der Steuerpflichtige soll zum Nettozahler werden.

Eltern, die aktivierendes Grundeinkommen beziehen, erhalten – wie alle anderen Eltern auch – pro Kind ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 200 Euro pro Monat. Zusätzlich zum Kindergeld erhöht sich das Aktivierende Grundeinkommen pro Kind um weitere 200 Euro, so dass das kindbedingte sächliche Existenzminimum vollständig abgedeckt ist. Diese Kinderkomponente
des Aktivierenden Grundeinkommens wird nach den Regeln des allgemeinen „Aktivierenden Grundeinkommens“ mit zunehmenden Einkünften mit einer Rate von 60% abgeschmolzen. Ergänzend sei hier angemerkt, dass sich der BKU hinsichtlich der Finanzierung von Bildungsausgaben für ein eigenes Gutscheinmodell einsetzt.

Die komplette Leistungsabrechnung der Bezieher eines Grundeinkommens ist aufgrund der Zusammenführung mit dem Steuersystem auf das Finanzamt zu verlagern. Nur wer im System der Grundsicherung verbleibt, erhält sein Transfereinkommen über die Kommune.

Laut BKU würde das Aktivierende Grundeinkommen weitgehend kostenneutral sein. Die Finanzierungsneutralität entstehe laut BKU unter anderem dadurch, dass z.B. das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld, das Sozialgeld für Kinder, der Kinderzuschlag sowie steuerliche Freibeträge im Grundeinkommen aufgehen und somit als Gegenfinanzierung einfließen.

In diesem Modell hätten Hartz IV Bezieher sehr wahrscheinlich noch weniger zur Verfügung als ihnen derzeit zusteht. Die Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung) sollen anscheinend nicht mehr gesondert nach Bedarf gezahlt werden, sondern wären in dem 445 Euro Satz bereits enthalten. Zudem blende dieses Modell aus, dass nicht viele Menschen eine zusätzliche Anstellung finden, um den Satz zu erhöhen. Und wenn, dann sehr wahrscheinlich zu sehr geringen Löhnen. Zudem bürgt das Konzept die Vorverurteilung, man müsse Erwerbslose "aktivieren", da sie sonst nicht freiwillig arbeiten gehen würden. Das Konzept blendet außerdem gesamtgesellschaftliche Komplexe aus. So ist der Aspekt einer gerechten Entlohnung von Arbeit in Form eines Mindestlohns überhaupt nicht mit einbezogen worden. (sm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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