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Hartz IV: ALG II Regelsatz-Kürzung um 30 Prozent?

Hartz IV-Regelsatz Kürzung?

Wird der Hartz IV Regelsatz um 30 Prozent gekürzt und dafür die Hinzuverdienst-Grenze angehoben. Die Bundesregierung beschloss im Regierungsprogramm eine Anhebung der Hinzuverdienstmöglichkeiten, verschwieg aber die konkrete Umsetzung.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates der Bundesregierung fordert eine Hartz IV Absenkung um 30 Prozent

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates der Bundesregierung regt kurz vor Weihnachten eine Hartz IV- Regelsatz Kürzung um satte 30 Prozent an. Gerechnet anhand des ALG II Eckregelsatzes eines Single Haushaltes hätte Erwerbslose dann nur noch rund 250 Euro pro Person zur Verfügung. Während das Bundesverfassungsgericht über die Höhe des Regelsatzes verhandelt und erste Signale deutlich werden, dass der ALG II Regelsatz zu niedrig bemessen ist, sind sich die sog. Wirtschaftsweisen nicht zu Schade, eine Regelsatz-Absenkung vorzuschlagen. Der Vorschlag beinhaltet konkret die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu erhöhen, jedoch im gleichen Atemzug eine Absenkung des Hartz IV Regelsatzes vorzunehmen. Schon die Bundesregierung regte im Koalitionsvertrag an, die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz IV Betroffene anzuheben, ohne jedoch konkret auf die Umsetzung einzugehen. Hat die neue Bundesregierung verschwiegen, dass eine Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Absenkung der Regelsätze verbunden ist? Nach den neuerlichen Vorschlägen der ZEW ist das zumindestens anzunehmen.

So sagte der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Prof. Wolfgang Franz gegenüber der Rheinischen Post: "Kernstück des Modells sind eine Absenkung des Regelsatzes um 30 Prozent und gleichzeitig bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten". Eine Mindestsicherung werde durch Aufstockungszahlungen gewährleistet. Professor Dr. Dr. Wolfgang Franz hat gleichzeitig seit März 2009 den Vorsitz der fünf Wirtschaftweisen inne. (21.12.2009)


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