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Aus Hartz IV Regelsatz wird Basisgeld

Statt ALG II Regelsatz ab 2011 Basisgeld

Die Bundesregierung plant offensichtlich den alten Begriff Hartz IV Regelsatz durch den Begriff "Basisgeld" auszutauschen. Damit soll eine "differenzierte Berechnung" suggeriert werden. Genaue Einzelheiten zur Höhe der Sätze machte das Bundesarbeitsministerium nicht.

Aus Hartz IV Regelsatz wird Basisgeld

Das Bundesministerium stellt erste Hartz IV Änderungen für das Jahr 2011 vor. Ab dem kommenden Jahr soll der Regelsatz nur noch Basisgeld (bzw. Basisleistungen) heißen. Das bedeutet, dass nun angestrebt wird, die Regelleistungen mit einer Wortumwandlung "differenzierter und eigenständiger" zu gestalten.

So heißt es, man wolle ein „transparent ermitteltes Basisgeld für Erwachsene“ ermitteln. Zudem wird es ein „eigenständiges Basisgeld für Kinder und Jugendliche“ geben. Der Basisgeld Satz soll bei Kindern und Jugendlichen „differenziert nach Altersgruppen“ gestaltet werden. So bleibt man anscheinend nur mit neuen Worten bei dem System, die ALG II Regelsätze weiterhin nach dem Alter zu staffeln. Ändern soll sich demnach nur der Name und das Verfahren, nachdem der Satz ermittelt wird. Bei den Erwachsenen sollen jeweils „eigenständig nach einem transparenten Verfahren“ die Sätze berechnet werden. Basis dieser Berechnung sollen die Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 2008 sein.

Weiterhin heißt es, dass Kinder ab dem ersten Januar 2011 einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Bildungspaket haben. So schreibt das Bundesministerium: Kinder sollen einen "Rechtsanspruch auf gezielte Förderung in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe" bekommen. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Bildungspaket in Form einer sogenannten Chipkarte umgesetzt werden. Mit der Karte sollen Bildungs- und Sportangebote wahrgenommen werden können.

Die Bundesregierung ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9 Februar 2010 dazu aufgefordert, ein "nachvollziehbares und transparentes Verfahren zur Ermittlung des Bedarfes nach SGB II" zu schaffen. Die Berechnung der ALG II Regelsätze - und nicht die Höhe- wurde von den obersten Verfassungsrichter als verfassungswidrig eingestuft. So ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung bemüht sein wird, das Basisgeld nicht höher zu gestalten, als den bisherigen Regelsatz. (sb)


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