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Hartz IV: Ausstellung von falschen Sanktionen

Die SPD fordert ein unbegrenztes Schonvermögen für Hartz IV Betroffene, wenn es in die private Altersvorsorge angelegt wird.

Hartz IV Sanktionen oft unberechtigt

Die Bundestagsfraktion der Linken hat einen kleine Anfrage im Bundestag gestellt. Aus einer Antwort der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die Zahl der Hartz IV Sanktionen gegenüber Arbeitslosengeld I und II Empfänger deutlich gestiegen sind. Beim ALG II sind die Sanktionsfälle um 66 Prozent im Vergleich zu Vorjahr gestiegen. Beim Arbeitslosengeld I sind die Sanktionen um 21 Prozent angestiegen.

Das Brisante: Beim ALG I sowie beim ALG II ist auch die Anzahl der Widersprüche rasant angestiegen. Im Verlauf des Widerspruchsverfahrens waren in der Regel 35 Prozent bei Hartz IV für die Betroffenen erfolgreich. Beim Arbeitslosengeld I sind sogar 41 Prozent zu Gunsten des Sanktionierten positiv beschieden worden. Bei den Hartz IV Klagen vor den Sozialgerichten zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. 38 Prozent der Hartz IV Klagen wurden zu Gunsten von Erwerbslosen gefällt. Beim Arbeitslosengeld I liegt die Quote sogar bei 49 Prozent.

Die sozialpolitische Sprecherin der Linken, Katja Kipping, munierte so gleich, dass "die Sanktionen, die gegen Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld I verhängt werden, sind zum großen Teil unberechtigt." sind. Und weiter forderte Kipping, eine "Stärkung der Rechtssicherheit der Betroffenen durch den sofortigen Ausbau einer unabhängigen Erwerbslosenberatung und die Abschaffung jeglicher Sanktionen."

Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer derjenigen, die unberechtigt durch die Ämter sanktioniert worden sind, deutlich höher liegt. Viele ALG II Empfänger kennen ihre Rechte nicht und legen demnach auch keine Widersprüche ein. Betroffene sollten sich jedoch gut beraten lassen, wenn sie von Hartz IV Leistungskürzungen betroffen sind. (05.03.2008)

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