Urteil: Jobcenter müssen Entsorgungskosten von Hartz IV-Bezieher doch nicht übernehmen

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Das Sozialgericht urteilte, dass das Jobcenter die Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel nicht übernehmen muss. Benachteiligt ist dadurch vor allem die dafür angemietete Firma.

Jobcenter lehnt Übernahme von Entsorgungskosten ab

Im vorliegenden Fall kam es per Gerichtsvollzieher zu einer zwangsweisen Räumung der Wohnung. Betroffen ist ein Hartz IV-Bezieher. Da dieser fortan keine Bleibe mehr hatte, wurden seine gesamten Einrichtungsgegenstände von dem Jobcenter bei einer Speditionsfirma eingelagert. Nach einiger Zeit nahm der Betroffene Kontakt mit der Firma auf. Er bat darum, sein Bett abzuholen. Alle weiteren Möbel können entsorgt werden. Für die Entsorgung stellte die Speditionsfirma dem Leistungsbezieher eine Rechnung in Höhe von 1.200 Euro. Da er nicht im Stande war diese zu begleichen, wandte dieser sich an das Jobcenter. Dieses lehnte die Übernahme der Kosten allerdings ab.

Sozialgericht stellt sich auf Seite des Jobcenters

Es folgte eine Klage vorm Sozialgericht Karlsruhe. Das Urteil fiel dabei gegen den Leistungsbezieher aus. Nach Auffassung des Gerichts handle es sich bei den Entsorgungskosten weder um einen unabweisbaren Bedarf, noch um angemessene Unterkunftskosten. Weiter wird aufgeführt, dass die Entsorgung der Einrichtungsgegenstände auf einer freiwilligen Willensentscheidung beruhe. Demnach sei es unbillig, die Solidargemeinschaft mit diesen, in die Privatsphäre des Klägers fallenden Kosten, zu belasten. Ferner hätte der Hartz IV-Bezieher jederzeit all seine Möbel bei der Speditionsfirma abholen und selbst entsorgen können. Schließlich wären dafür nach Auffassung des Gerichts keine nennenswerten Kosten dafür angefallen.

Speditionsfirma ist Hauptleidtragender

Dabei scheint außer Acht gelassen zu werden, dass die Anmietung eines Transporters und die Entsorgung auf einem Recyclinghof ebenfalls Kosten bedeuten. Geld, das der Hartz IV genauso wenig aufbringen kann. Darüberhinaus scheint das Jobcenter bei der Ablehnung der Kostenübernahem zu vergessen, dass die Entscheidung zu Lasten Dritter ausfällt. In diesem Fall gegenüber der Speditionsfirma. Sie wurde vom Jobcenter beauftragt und angemietet. Nun bleibt diese als Vermieter auf einer nicht gezahlten Rechnung sitzen.

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