Ein Fall vor dem Bundessozialgericht zeigt, wann Sie Anspruch auf ein Hilfsmittel haben und woran dieser Anspruch scheitern kann. Es zeigt aber auch, welche Fehler Schwerbehinderte vermeiden können, um das entsprechende Hilfsmittel zu erhalten.
Eine schwerbehinderte Frau beantragte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für propriozeptive bzw. sensomotorische Einlagen. Diese sollten Schmerzen lindern, die Stand- und Gangsicherheit verbessern und so die Teilhabe am Alltag ermöglichen. Die Kasse lehnte ab – der Fall ging bis vor das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 12.06.2025, B 3 KR 12/23 R).
Inhaltsverzeichnis
Warum die Krankenkasse nicht zahlen wollte
Die Krankenkasse argumentierte, dass es sich bei den beantragten Einlagen nicht um ein anerkanntes Hilfsmittel, sondern um eine besondere therapeutische Methode handele. Für diese fehle ein ausreichender wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis, wie ihn das Sozialgesetzbuch verlangt. Zudem seien herkömmliche orthopädische Einlagen bereits bewilligt worden.
Schwere gesundheitliche Einschränkungen im Alltag
Die Betroffene leidet seit Jahren unter einer schweren neurologischen und orthopädischen Beeinträchtigung, die ihre Gehfähigkeit massiv einschränkt. Bereits kurze Wege führten zu starken Schmerzen, Unsicherheit beim Stehen und einem hohen Sturzrisiko, wodurch sie im Alltag ständig auf Unterstützung angewiesen war.
Warum Standardhilfsmittel nicht ausreichten
Herkömmliche orthopädische Einlagen halfen ihr nach eigener Darstellung kaum, weil sie lediglich stützten, aber keine aktive Rückmeldung an Muskeln und Nervensystem gaben. Die sensomotorischen Einlagen sollten genau hier ansetzen: Sie sollten durch gezielte Reize die Muskelspannung regulieren und so das Gehen stabilisieren.
Teilhabe statt Komfort
Nach Angaben der Klägerin hätte sich mit diesen Einlagen ihre Mobilität spürbar verbessert, was ihr mehr Selbstständigkeit ermöglicht hätte – etwa beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen. Für sie stand deshalb nicht Bequemlichkeit, sondern die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Mittelpunkt ihres Antrags.
Die Entscheidung des Gerichts
Das BSG folgte der Krankenkasse und versagte die Kostenübernahme. Die Richter stellten klar: Die gesetzliche Krankenversicherung schuldet nur Hilfsmittel, die unmittelbar einen Behinderungsausgleich bewirken oder eine anerkannte medizinische Funktion erfüllen. Im konkreten Fall sah das Gericht die Einlagen eher als Behandlungsmethode, denn als klassisches Hilfsmittel.
Wo die Klägerin scheiterte
Ausschlaggebend war, dass keine belastbaren Studien vorlagen, die den Nutzen der sensomotorischen Einlagen eindeutig belegten. Außerdem konnte nicht nachgewiesen werden, dass die beantragten Einlagen über das hinausgingen, was bereits mit Standardhilfsmitteln erreichbar war. Damit fehlte die rechtliche Grundlage für eine Kostenübernahme.
Wann ein Anspruch bestanden hätte
Ein Anspruch hätte bestanden, wenn die Einlagen als anerkanntes Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V gegolten hätten. Das wäre etwa der Fall gewesen, wenn sie nachweislich und unmittelbar eine Körperfunktion ausgeglichen hätten – oder wenn der Gemeinsame Bundesausschuss ihren Nutzen als medizinisch anerkannt bewertet hätte. Auch eine eindeutige ärztliche Begründung, warum Standardhilfsmittel nicht ausreichen, hätte die Chancen erhöht.
Hilfsmittel beantragen – Darauf müssen Sie achten
Gerade bei Hilfsmitteln, die die gesetzliche Krankenkasse nicht listet, kann die ärztliche Begründung den Ausschlag geben, ob die Versicherung die Kosten trägt. Ein bloßes Rezept reicht allerdings in der Regel nicht aus, um einen Anspruch durchzusetzen. Wichtig für den Antrag ist eine ausführliche ärztliche Begründung, aus der klar hervorgeht, welche konkreten Funktionsausfälle bestehen und warum genau dieses Hilfsmittel notwendig ist.
Abgrenzung zur Therapie klar darstellen
Betroffene sollten darauf achten, dass das beantragte Hilfsmittel nicht als Behandlungsmethode, sondern als unmittelbarer Behinderungsausgleich dargestellt wird. Je stärker der Fokus auf Alltag, Mobilität und Selbstständigkeit liegt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
Standardhilfsmittel vorher prüfen
Krankenkassen verlangen regelmäßig, dass zunächst einfachere oder günstigere Standardhilfsmittel ausprobiert werden. Wer darlegen kann, dass diese im konkreten Fall nicht ausreichen oder ungeeignet sind, verbessert seine rechtliche Position erheblich.
Gutachten und Unterlagen vollständig einreichen
Alle medizinischen Unterlagen, Befunde und Stellungnahmen sollten von Anfang an vollständig eingereicht werden. Nachträgliche Ergänzungen sind zwar möglich, verzögern das Verfahren aber häufig oder schwächen die Argumentation.
Widerspruchsfristen einhalten
Wird der Antrag abgelehnt, bleibt nur wenig Zeit: Der Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt, verliert oft die Chance auf eine gerichtliche Überprüfung.
Alternative Kostenträger prüfen
Wenn die Krankenkasse nicht zuständig ist, kann unter Umständen die Eingliederungshilfe nach SGB IX oder ein anderer Leistungsträger einspringen. Gerade bei Hilfsmitteln zur Teilhabe lohnt sich dieser zusätzliche Blick.
Die Grenze zwischen Hilfsmittel und Therapie
Das Urteil zeigt eine Linie der Sozialgerichte: Hilfsmittel ja – neue oder umstrittene Therapien nein. Für Betroffene ist diese Abgrenzung oft schwer nachvollziehbar, entscheidet aber darüber, ob die Kasse zahlt oder nicht. Genau hier verlieren viele Verfahren vor Gericht.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Hilfsmitteln
Was gilt rechtlich als Hilfsmittel?
Ein Hilfsmittel gleicht eine Behinderung unmittelbar aus oder mildert ihre Folgen, ohne primär therapeutisch zu wirken.
Muss die Wirksamkeit bewiesen sein?
Ja. Die Krankenkasse darf eine Kostenübernahme ablehnen, wenn der medizinische Nutzen nicht wissenschaftlich anerkannt ist.
Reicht ein ärztliches Rezept aus?
Nein. Ein Rezept ist wichtig, ersetzt aber nicht den Nachweis, dass es sich um ein notwendiges Hilfsmittel handelt.
Was kann ich bei Ablehnung tun?
Widerspruch einlegen, ärztliche Begründungen nachreichen und prüfen lassen, ob andere Rechtsgrundlagen – etwa die Eingliederungshilfe – greifen.
Was bedeutet das Urteil für Betroffene
Das Urteil macht deutlich, wie streng Gerichte beim Anspruch auf Hilfsmittel sind. Schwerbehinderung allein reicht nicht, entscheidend ist die rechtliche Einordnung des beantragten Produkts. Wer Hilfsmittel durchsetzen will, braucht klare medizinische Nachweise, eine saubere Abgrenzung zur Therapie – und im Zweifel einen langen Atem.




