Schwerbehinderung: 5 Fallen bei der Hilfsmittel-Förderung – begehe nicht diese Fehler

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Hilfsmittel wie Rollatoren, Sprachcomputer oder Duschsitze sollen das Leben erleichtern – doch der Weg zur passenden Ausstattung ist oft steiniger als gedacht.

Zwar gibt es klare gesetzliche Ansprüche auf Versorgung, doch in der Praxis scheitert es häufig an Zuständigkeiten, Qualität und unübersichtlicher Bürokratie.

1. Standard statt Bedarf: Die Falle der Minimalversorgung

Viele Betroffene bekommen nur die einfachste Ausführung eines Hilfsmittels genehmigt – obwohl im Einzelfall ein technisch aufwendigeres Modell notwendig wäre. Die Krankenkassen berufen sich oft auf sogenannte “ausreichende” Versorgung. Was fehlt: Individualität.

Wer beispielsweise einen Rollstuhl mit bestimmten Funktionen benötigt, bekommt häufig nur ein Standardmodell. Dabei lässt das Gesetz ausdrücklich Spielraum: Wenn besondere körperliche Einschränkungen bestehen, muss das Hilfsmittel genau darauf abgestimmt sein.

Wichtig ist, die Notwendigkeit gut zu begründen – mit ärztlichen Attesten, Stellungnahmen von Therapeuten oder Gutachten.

2. Wer ist zuständig? Ein bürokratisches Labyrinth

Pflegekasse, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Integrationsamt? Die Zuständigkeiten für Hilfsmittel hängen vom Verwendungszweck ab – und genau das führt häufig zu Problemen. Die Folge: Anträge werden hin- und hergeschoben, Fristen verstreichen, Versorgung verzögert sich.

Was viele nicht wissen: Sie haben das Recht auf eine schnelle Klärung der Zuständigkeit. Innerhalb von 14 Tagen muss ein Kostenträger zumindest mitteilen, ob er sich zuständig fühlt – und wenn nicht, den Antrag an die richtige Stelle weiterleiten.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln, bestehen Sie auf schriftlicher Antwort und dokumentieren Sie alle Kontakte.

3. Ablehnung ohne Prüfung: Wenn der Antrag vorschnell scheitert

Ein häufiges Ärgernis: Der Antrag auf ein Hilfsmittel wird ohne individuelle Prüfung abgelehnt – oft mit dem Hinweis, es sei “nicht notwendig” oder “nicht wirtschaftlich”. Besonders problematisch ist das bei Hilfen, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, aber dennoch sinnvoll und geboten wären.

Doch Vorsicht: Auch nicht gelistete Hilfsmittel können erstattungsfähig sein, wenn ihre medizinische oder pflegerische Notwendigkeit gut begründet ist.

Wer eine Ablehnung erhält, sollte sofort Widerspruch einlegen – in vielen Fällen hat das Erfolg, vor allem mit fachlicher Unterstützung durch Sozialverbände oder Patientenberatungen.

4. Zuzahlungen und Mehrkosten: Wenn es plötzlich teuer wird

Hilfsmittel sind grundsätzlich zuzahlungsfrei, wenn sie medizinisch notwendig und im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Betroffene zur Kasse gebeten werden – etwa weil das ausgewählte Modell über den “Kassentyp” hinausgeht.

Das ist grundsätzlich erlaubt – aber nur, wenn die Mehrkosten vorher klar benannt wurden und Betroffene dem freiwillig zugestimmt haben. Wichtig: Lassen Sie sich immer schriftlich bestätigen, welche Leistungen übernommen werden und ob zusätzliche Kosten entstehen.

Und: Niemand darf zu einer teureren Lösung gedrängt werden, wenn die medizinische Versorgung auch günstiger möglich wäre.

5. Schlechte Beratung und fehlende Auswahl

Nicht alle Versorger sind neutral. Manche Sanitätshäuser oder Dienstleister drängen bestimmte Produkte auf – oft, weil es dafür bessere Vertragskonditionen gibt. Dabei bleibt die Qualität auf der Strecke.

Betroffene haben jedoch Anspruch auf eine individuelle Beratung und Auswahl. Auch ein alternatives Angebot darf eingeholt werden. Wenn möglich, lassen Sie sich mehrere Modelle zeigen, vergleichen Sie Funktionen und holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung ein.

Fazit: Gut informiert ist besser versorgt

Zwischen Sparzwang, Bürokratie und schlechter Kommunikation lauern viele Hürden bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Wer seine Rechte kennt, klare Forderungen stellt und sich nicht mit Standardlösungen zufriedengibt, kann viel erreichen.

Hilfreich sind Beratungsstellen wie Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder spezialisierte Patientenberatungen. Und ganz wichtig: Wenn ein Antrag abgelehnt wird – nicht aufgeben. Widerspruch lohnt sich fast immer.