Bürgergeld und Sozialhilfe: Behörde muss Zinsen zahlen

Lesedauer < 1 Minute

Immer wieder kommt es vor, dass ein Jobcenter oder das Sozialamt zu wenig Bürgergeld oder Sozialhilfe zahlt, weil zum Beispiel der Leistungsanspruch nicht anerkannt wurde. Muss die Behörde nach einer erfolgreichen Klage nachzahlen, werden Zinsen fällig. Das Bundessozialgericht hat einen Zuschlag von vier Prozent festgelegt.

Leistungsträger verweigerte Zinszahlung an Sozialhilfeempfängerin

Im Fall einer Sozialhilfeempfängerin, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen war, bewilligte der Leistungsträger nur einen Teil der Unterkunftskosten.

Die Frau stellte einen Überprüfungsantrag und erhob Klage, da der Leistungsträger den Anspruch ablehnte.

Das Sozialgericht Mannheim entschied zu Gunsten der Betroffenen, so dass der Leistungsträger die Kosten für Unterkunft und Heizung in voller Höhe übernehmen und die zu wenig gezahlten Leistungen nachzahlen musste. Die Nachzahlung erfolgte jedoch zinslos, wogegen die Betroffene erneut klagte.

In erster Instanz konnte die Klägerin einen Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung durchsetzen (Az.: S 8 SO 861/19). Die Behörde akzeptierte das Urteil jedoch nicht und legte Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ein. Dieses gab nun der Behörde Recht und lehnte den Zinsanspruch erneut ab. Die Frau klagte daraufhin vor dem Bundessozialgericht in Kassel.

Amt muss Zinsen zahlen

Das Bundessozialgericht urteilte abschließend, dass Nachzahlungen von Sozialleistungen sehr wohl verzinst werden müssen. Und zwar nicht erst dann, wenn sich nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheides die Auszahlung durch den Leistungsträger verzögert, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem ein vollständiger Leistungsantrag vorliegt und die gesetzlichen Anspruchsvorraussetzungen erfüllt sind (AZ: B 8 SO 15/19 R). Die Sozialbehörde musste nunmehr 4 Prozent Zinsen zahlen.

Auch beim Bürgergeld?

Zwar urteilte hier das Bundessozialgericht im Falle einer Leistungsbeziehrin, die Sozialhilfe-Leistungen bezieht, allerdings ist das Urteil Richtungsweisend und auch auf Nachzahlungen auf das Bürgergeld anzuwenden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...