Hartz IV Musterklage bekommt Fahrtwind

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Hartz IV-Plattform-Musterklage bekommt Fahrtwind vom Bundesverfassungsgericht
Mit Eröffnung eines Normenkontrollverfahrens erwartet Hartz4-Plattform-Sprecherin auch eine Beschleunigung der Wiesbadener Musterklage gegen den Regelsatz

Die Wiesbadener Musterklage gegen den für ein soziokulturelles Existenzminimum zu geringen Hartz IV-Regelsatz hat nach Ansicht von Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin durch die Eröffnung eines Normenkontrollverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht (BverfG) zu einer vorausgegangenen Klage aus Eschwege neuen Fahrtwind erhalten. Die Bürgerinitiative zur Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen sowie zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens erwartet jetzt, dass die Wiesbadener Richter ihre seit Sommer 2007 anhängige Regelsatz-Klage nunmehr so zügig bearbeiten, dass die darin enthaltenen Begründungen noch rechtzeitig ebenfalls Eingang in die Beurteilung der Verfassungsrichter in Karlsruhe finden.

Die nunmehr im Normenkontrollverfahren befindliche Klage aus dem nordhessischen Eschwege war am 28. Oktober 2008 dem BVerfG vorgelegt worden, weil die Landes-Sozialrichter vom Hessischen Landessozialgericht (HLSG) in Darmstadt in zweiter Instanz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder angemeldet haben. Mit Klage-Ergänzung vom 18. März 2009 hat die Wiesbadener Klägerin sich den inhaltlichen Ausführungen des Beschlusses der Darmstädter Richter angeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Ausführungen des Sachverständigen Prof. Martin Frommann, von 2004, wonach nach Gesetz und soziokulturellem Existenz-minimum der Regelsatz 627 € betragen müsse. Die Klage von Brigitte Vallenthin stützt diese wissenschaftliche Analyse mit realen Marktzahlen und kommt vier Jahre später mit rund 670 € zu einem ähnlichen Ergebnis. „Zu einer umfassenden Abwägung durch die Karlsruher Richter gehört nach unserer Auffassung auch die Berücksichtigung dieser aktuellen Kostensituation. Wir erwarten deshalb eine zügige Bearbeitung durch das Wiesbadener Sozialgerichts, damit unsere reale Marktpreis-Ermittlung ebenfalls noch rechtig dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird“, erklärt Brigitte Vallenthin.

Am 6. Mai wurde dem Anwalt des Eschweger Klägers Thomas Kallay, der zuständigen ARGE, der Kreisstadt Eschwege, dem Hessischen Sozialministerium, dem Kreisausschuss des Werra-Meißner Kreises und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales die Aufforderung zur Stellungnahme im Normenkontrollverfahren durch den Präsidenten des BVerfG Prof.Dr. Papier zugestellt. Der Kläger ist Vorsitzender des 1998 gegründeten Sozialvereins „ARCA Soziales Netzwerk e.V.“. In dieser Funktion engagiert sich der ebenfalls arbeitslose Journalist seit 11 Jahren, um Arbeitslosen in ihren Notlagen zu helfen sowie ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu eröffnen. (Hartz4-Plattform, Wiesbaden, 07.05.2009)

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