Witwenrente: Zusätzlicher Vorschuss den kaum jemand kennt

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Das sogenannte Sterbevierteljahr bietet Hinterbliebenen in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod der oder des Versicherten eine vorübergehende finanzielle Sicherheit. Die Witwen- oder Witwerrente wird in dieser Zeit in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, ohne dass dabei das eigene Einkommen angerechnet wird.

Vielen Menschen ist jedoch nicht klar, dass es zusätzlich einen Vorschuss gibt, der bereits innerhalb weniger Wochen ausgezahlt werden kann, um dringende Kosten – wie etwa Bestattungsauslagen – zu decken.

Wie und wann wird der Witwenrenten-Vorschuss gezahlt?

Der Vorschuss wird gewährt, wenn der oder die Verstorbene bereits eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten hat. Für Hinterbliebene, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente geltend machen können, ist es möglich, diese Vorauszahlung innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Todesfall zu beantragen.

Zuständig ist der Rentenservice der Deutschen Post. Der Vorschuss wird dann in Höhe von bis zu drei Monatsrenten des oder der Verstorbenen ausgezahlt. Er soll die Zeit überbrücken, bis die Rentenversicherung den endgültigen Anspruch und die genaue Höhe der Witwen- oder Witwerrente feststellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich wird ein solcher Vorschuss nur dann gewährt, wenn der oder die Hinterbliebene tatsächlich einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat. Dazu gehört in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Darüber hinaus muss die verstorbene Person selbst Rentenbezieher gewesen sein. Liegt kein Rentenbezug vor und sind noch keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt worden, ist diese Form der Vorleistung nicht möglich. Ebenfalls ist es wichtig, die Unterlagen innerhalb von 30 Tagen einzureichen und seinen Wohnsitz im Inland zu haben.

Unterschied zwischen Sterbevierteljahr und Vorschuss

Das Sterbevierteljahr bezieht sich auf drei Kalendermonate, in denen der Hinterbliebenenrentenanspruch grundsätzlich in voller Höhe der bisherigen Rente gezahlt wird.

Das bedeutet, dass das eigene Einkommen des oder der Hinterbliebenen in diesem Zeitraum üblicherweise nicht angerechnet wird.

Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hinzukommen, denn diese werden ab dem ersten Tag auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.

Der Vorschuss wiederum ist keine zusätzliche Leistung neben dem Sterbevierteljahr, sondern wird gewährt, damit Betroffene nicht mehrere Wochen ohne Mittel dastehen.

Sobald die eigentliche Witwenrente festgesetzt ist, wird der bereits erhaltene Vorschuss verrechnet. Unter dem Strich ändert das nichts an der Summe, die Hinterbliebene insgesamt erhalten. Die Leistung kommt lediglich früher, damit dringende Kosten gedeckt werden können.

So wird ein Antrag gestellt

Viele Betroffene wissen zunächst nicht, dass dieser Vorschuss nicht automatisch ausgezahlt wird. Er muss beim Renten Service der Deutschen Post beantragt werden. Wichtig ist, die Sterbeurkunde sowie die Versicherungsnummer des Verstorbenen oder der Verstorbenen vorzulegen.

Außerdem muss belegt werden, dass die antragstellende Person Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner des Verstorbenen war. Die Deutschen Post prüft in Zusammenarbeit mit den Rentenversicherungsträgern den Anspruch.

Der oder die Hinterbliebene sollte beachten, dass die Frist von 30 Tagen sehr streng ist. Wenn diese Zeit verstreicht, kann ein Antrag auf einen Vorschuss womöglich nicht mehr erfolgreich gestellt werden. Auch muss bedacht werden, dass diese Vorleistung ausschließlich für Personen mit Wohnsitz in Deutschland infrage kommt.

Fristen unbedingt im Blick behalten

Gerade in der oft hektischen und emotional belasteten Zeit nach einem Todesfall fällt es vielen schwer, sich unmittelbar um alle organisatorischen und finanziellen Aspekte zu kümmern. Dennoch ist es ratsam, die Fristen genau zu beachten. Wer den Antrag auf den Vorschuss zu spät einreicht oder unvollständige Unterlagen vorlegt, läuft Gefahr, die Vorschussleistung nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht zu erhalten.

Dies kann für Witwen oder Witwer, die auf eine schnelle Unterstützung angewiesen sind, besonders belastend sein. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig beim zuständigen Bestattungsunternehmen, bei der Rentenversicherung oder bei Rechts- und Rentenberatern nachzufragen, wie man zügig und rechtskonform an den Vorschuss gelangt.

Witwenrenten-Vorschuss auch im Ausland?

Eine weitere Hürde kann der Wohnsitz sein. Wer in Deutschland lebt, hat das Recht, diese Vorschusszahlung zu beantragen. Im Ausland ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Menschen, die bereits vor dem Tod des Ehepartners ausgewandert sind oder ihren Lebensabend im Ausland verbringen, sollten deshalb gesondert klären, welche Ansprüche sie geltend machen können.

Was ist bei der Auszahlung und Anrechnung zu beachten?

Ist der Antrag erfolgreich, geht der Vorschuss in der Regel als Einmalzahlung auf das Konto der Witwe oder des Witwers ein. Dadurch lässt sich ein Teil der unmittelbaren Kosten rund um die Bestattung oder andere finanzielle Verpflichtungen begleichen.

Sobald die Rentenversicherung die endgültige Witwenrente berechnet hat, wird die bereits ausgezahlte Vorschussleistung vom Sterbevierteljahr abgezogen. Das ändert nichts am Gesamtbetrag, den Hinterbliebene für diese ersten Monate letztlich zur Verfügung haben, da es sich lediglich um eine vorgezogene Zahlung handelt.

Warum sollten sich Hinterbliebene beraten lassen?

Die Gesetzeslage rund um Rente, Witwenleistungen und Hinterbliebenenabsicherung ist für viele Menschen zu schwer zu durchschauen. Für viele Betroffene ist die Beantragung der Leistung Neuland, zumal ein Todesfall oft unerwartet eintritt und dann schnell gehandelt werden muss.

Wer unsicher ist, ob und unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr oder den Vorschuss besteht, kann sich an einen Rentenberater oder Anwalt für Sozialrecht wenden. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass alle Ansprüche rechtzeitig und korrekt geltend gemacht werden.

Musterantrag für den Witwenrenten-Vorschuss

Und hier ein Musterantrag auf Vorschusszahlung („Sterbevierteljahr“) bei bereits laufendem Rentenbezug des Verstorbenen vom Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt.

Absender:
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse

Empfänger:
Renten Service der Deutschen Post AG
[Anschrift des zuständigen Renten Service]

Ort, Datum

Betreff: Antrag auf Vorschussleistung zur Witwen-/Witwerrente nach § 42 SGB VI (Sterbevierteljahr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf Gewährung des Vorschusses zur Witwen-/Witwerrente (sogenanntes „Sterbevierteljahr“) gemäß § 42 SGB VI.

Mein Ehepartner / Meine Ehepartnerin,
Name: [Name des/der Verstorbenen] Geburtsdatum: [Geburtsdatum] Sterbedatum: [Datum des Todes] Versicherungsnummer: [Rentenversicherungsnummer des/der Verstorbenen]

bezog bis zum Todeszeitpunkt eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da ich als Hinterbliebene(r) Anspruch auf Witwen-/Witwerrente habe und meinen Hauptwohnsitz in Deutschland führe, bitte ich um die umgehende Prüfung und Bewilligung der Vorschussleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Ich versichere, dass die Ehe mit der verstorbenen Person zum Zeitpunkt ihres Ablebens rechtmäßig bestand und alle Voraussetzungen für den Bezug der Witwen-/Witwerrente vorliegen.

Sollten weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung.

Folgende Dokumente lege ich in Kopie bei:

  • Sterbeurkunde (amtliches Zeugnis)
  • Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite) bzw. Nachweis des Wohnsitzes
  • Rentenanpassungsmitteilung oder Rentenbescheid des/der Verstorbenen (sofern vorhanden)

Ich bitte um eine zügige Bearbeitung meines Antrags und stehe für Rückfragen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift Antragsteller/in]

Anlagen: wie oben aufgeführt

Hinweise

Bitte beachte, dass der Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Ableben des Ehepartners oder der Ehepartnerin gestellt werden sollte.

Prüfe vorab, ob der Renten Service der Deutschen Post für Ihren Wohnort tatsächlich zuständig ist und ob weitere Nachweise (zum Beispiel die Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen) benötigt werden.

Dieses Muster dient nur als Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, qualifizierten Rechtsrat oder eine Beratung durch Fachleute einzuholen.