Warum der Hartz IV Bonus noch immer nicht auf dem Konto ist

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Unsere Redaktion erreichen derzeit zahlreiche Anfragen, warum der von der Bundesregierung versprochene Bonus noch nicht auf dem Konto ist. Obwohl der Hartz IV-Bonus für Juli 2022 angekündigt wurde, ist dieser bei vielen noch immer nicht auf dem Konto. Das hat folgende Gründe.

Hartz IV Bonus und Zuschuss für Kinder

Die Bundesregierung hat angekündigt allen Hartz IV und Sozialhilfe Beziehenden einen Bonus in Höhe von 200 Euro auszuzahlen. Zusätzlich zu dem einmaligen Zuschuss für Erwachsene gibt es einen monatlichen Zuschuss für Kinder in Hartz IV-Haushalten.

Dieser wird ab dem 1. Juli 2022 regelmäßig und jeden Monat ausgezahlt. Die Höhe wird 20 Euro betragen. Der Zuschuss wird pro Kind und pro Monat gezahlt. Gesonderte Anträge müssen nicht gestellt werden.

Anspruchsberechtigt sind alle volljährigen Bezieher von:

  • ALG II (Hartz IV), solange sie sich in Regelbedarfsstufe I oder II befinden
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Sozialgeld
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Warum ist der Hartz IV Bonus noch nicht überwiesen?

Heute ist allerdings der 1. Juli und bei den meisten Leistungsbeziehenden ist der Einmal-Zuschuss in Höhe von 200 Euro nicht auf dem Konto. Wie kann das sein?

Die regulären Hartz IV Leistungen (Regelsatz, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft) werden am Ende des Monats Juni überwiesen, damit pünktlich alle abgehenden Zahlungen ab 1. Juli stattfinden können. Der Sofortzuschlag wird allerdings nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zusammen mit den Regelleistungen überwiesen, sondern erst ab bzw. im laufenden Monat Juli.

Auszahlung erst im Verlauf des Julis

Die Jobcenter überweisen nämlich nicht alle Leistungen an einem Tag. Die Zahlungen werden bereits ein bis 2 Wochen vor dem Ende des Monats für den Folgemonat überwiesen.

Der Zuschuss von 200 Euro wird als “Sonderzahlung” behandelt. Diese wird getrennt von den Regelleistungen bearbeitet. Nach Angaben einer Jobcenter werden die Gelder also erst im Verlauf des Julis überwiesen. Bei manchen Jobcentern soll der Bonus sogar erst im Augst gezahlt werden.

Wer hat einen Anspruch?

Um den Zuschuss zu erhalten, muss mindestens ein Leistungsanspruch für den Monat Juli bestehen. Wer also erst im August oder gar noch später einen Leistungsanspruch hat, wird den Bonus nicht erhalten.

Es bleibt also Leistungsberechtigten keine andere Wahl, darauf zu warten, dass der Zuschuss im Verlauf des Monats überwiesen wird. Für den Anspruch der Einmalzahlung wird automatisch ein Bescheid seitens des Jobcenters zugestellt. Ein gesonderter Antrag ist also nicht notwendig.

Wann sollte man sich an das Jobcenter wenden und sich beschweren?

Wurde der Bonus bis Ende Juli/Anfang immer noch nicht überwiesen, können technische oder bürokratische Gründe hierfür ursächlich sein. Betroffene sollten sich dann umgehend an ihren zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter wenden.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher

Zudem wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Familien gezahlt. Auch Studierende mit BAföG, Empfängerinnen und Empfänger von Aufstiegs-BAföG und Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, sollen damit unterstützt werden.

– Statt 135 Euro erhalten allein lebende Wohngeldempfängerinnen und -empfänger einen einmaligen Zuschuss von 270 Euro zu ihren Heizkosten.

– Für Zwei-Personen-Haushalte wird es 350 Euro geben, für Studierende mit BAföG sowie Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe 230 Euro.

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