Aktuell mehren sich die Meldungen, wonach ALG II Bezieher (Hartz IV) die von einem Jobcenter gE(=gemeinsame Einrichtung) betreut werden und die deshalb ihre Leistungen von der “Bundesagentur fuer Arbeit-Service-Haus” auf’s Konto überwiesen bekommen, weder die 200 Euro Einmalzahlung (§ 73 SGB II) noch den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind (§ 72 SGB II) erhalten haben, obwohl diese Leistungen laut § 42 SGB II zusammen mit der Hartz IV-Regelleistung und den Kosten für Unterkunft und Heizung hätten gezahlt werden müssen.
Optionskommunen haben gezahlt
Leistungsempfänger, die ihre Sozialleistung von ihrer Kommune erhalten – das sind alle Leistungsempfänger nach SGB XII sowie diejenigen des SGB II, die von einer sog. Optionskommune betreut werden – haben hingegen heute offenbar beides erhalten.
Warum ca. 2,5 Millionen berechtigte ALG II Empfänger die ihnen zustehende 200 Euro Einmalzahlung nicht erhalten haben und warum ca. 2 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene den ihnen zustehenden Sofortzuschlag zu ihrer Regelleistung nicht erhalten haben, ist unklar.
Jobcenter erhalten vielfache Anfragen
Betroffene berichten nach Anfragen bei ihrem Jobcenter von Aussagen durch deutlich genervte Mitarbeiter wie ,,Das wissen wir nicht.”, ,,Das kommt noch.”, ,,Das kommt erst Ende Juli.”. Offenbar sind die Jobcenter nicht darüber informiert, wann die, für diese Zahlungen zuständige, Bundesagentur für Arbeit diese Beträge zahlen wird.
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Auch Grundsicherungsbezieher haben bislang keinen Sofortzuschlag erhalten
Mittlerweile gibt es Meldungen, das auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen des SGB XII den Sofortzuschlag nicht erhalten haben. Offenbar gibt es auch Sozialämter, welche die Auszahlung unzulässig verzögern.
Wie “derwesten.de” unter Berufung auf eine Stellungnahme des BMAS berichtet, soll der Sofortzuschlag für ALG II Empfänger erst Ende Juli ausgezahlt werden. Für das Ausbleiben des Sofortzuschlages bei Kindern gibt es weiterhin keine Erklärung.
Betroffene fühlen sich im Stich gelassen
Tatsache ist, dass die Zahlungen lt. Gesetz heute fällig waren und 4,5 Millionen Leistungsbezieher, die damit gerechnet haben, sich von unserer Regierung einmal mehr veralbert und enttäuscht fühlen. (fm)
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