Verhandlung zu den Hartz IV Kinderregelsätzen

Bundessozialgericht verhandelt zu den Hartz IV Regelsätzen von Kindern.

(14.06.2010) Am kommenden Donnerstag (17 Juni) wird der 14. Senat des Bundessozialgerichtes in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze für Kinder ein Urteil fällen. Anders als in den Medien zumeist berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht zwar geurteilt, dass die Bemessungsgrundlage für die Hartz IV Regelsätze verfassungwidrig sind, jedoch nicht über deren Höhe verhandelt. Vielmehr obliegt dies dem Bundessozialgericht in Kassel.

Dazu Rechtsanwalt Martin Reuscher: "Zur Frage, ob die Kinderregelsätze willkürlich sind, hat das Bundesverfassungsgericht weder im Urteilstenor noch in den Urteilsgründen Stellung genommen. Die Vorlagefrage des Verstoßes gegen Artikel 3 GG ist damit unbeantwortet geblieben; die Frage ist höchstrichterlich folglich noch nicht entschieden." Die Klage stützt sich daher auf den Umstand, dass kein sachlicher Grund erkennbar ist, warum Kinder einen geringen ALG II Regelsatz erhalten, als Erwachsene. Deshalb sei "ein höherer Regelsatz zu gewähren sei, um staatliche Willkür und damit einen Verstoß gegen Artikel 3 GG (Willkürverbot) zu vermeiden." Die Kläger sehen sich auch aus dem Umstand bestärkt, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber gerügt hatte, da dieser eben nicht aus sachlichen Erwägungen heraus, den Regelsatz bestimmt hatte, sondern willkürlich vorgenommen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Vorfeld angeregt, die Klage nicht aufrecht zu erhalten. Dazu RA Reuscher: "Ohne nähere Begründung und ohne Bezugnahme auf Artikel 3 GG hat das Bundessozialgericht gegenüber den Klägern die Klagerücknahme angeregt; aus den dargelegten Gründen bleibt die Klage aufrecht erhalten". Das Aktenzeichen der Klage ist (B 14 AS 17/10 R). (PM Reuscher, snb)

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