Hohe Strompreise: Höhere Abschläge nicht hinnehmen

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Die Strom- und Energiepreise steigen und steigen. Die meisten Stromversorger sind dazu übergegangen, deutlich höhere Abschläge zu verlangen. Für Geringverdiener/innen und Bezieher/innen von Bürgergeld ist dies eine große Belastung. Verbraucher/innen können sich gegen zu hohe Abschläge zur Wehr setzen.

Viele Energieversorger erhöhen Abschläge

Die Energieversorger gehen dazu über, die Abschläge deutlich zu erhöhen. Begründet wird dies mit den steigenden Energiepreisen. Oft sind die Erhöhungen jedoch unzulässig.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, solche Anpassungen nicht einfach hinzunehmen.

Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt. Dennoch sorgen die Abschläge immer wieder für Ärger. “Sie werden zu hoch angesetzt oder unter falschen Voraussetzungen erhöht”, kritisieren die Verbraucherschützer. Aktuell werden steigende Energiepreise als Begründung angeführt.

Oft keine Rechtsgrundlage – Zustimmung erforderlich

„Das ist aber meist nicht korrekt“, sagt Tiana Schönbohm, Expertin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Die Anbieter informieren hier oft nicht richtig.“ Denn während des laufenden Abrechnungszeitraums dürfen Abschlagszahlungen nur mit Zustimmung des Kunden erhöht werden. „Daran ändern auch steigende Preise oder ein höherer Verbrauch nichts“, so Schönbohm.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bei Kunden in der Grundversorgung dürfen die Energieversorger ab November 2021 bei Preiserhöhungen auch die Abschläge anheben. Dies wurde durch eine Neuregelung der Grundversorgungsverordnung möglich.

„Auch in diesem Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Erhöhung genau prüfen“, rät Schönbohm. Abschläge dürfen nicht einfach willkürlich festgelegt werden. Sie dürfen nur analog zu den Preiserhöhungen angepasst werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen genau prüfen

Bei Kundinnen und Kunden, die einen anderen Tarif als die Grundversorgung abgeschlossen haben, darf eine Anpassung der Abschläge nicht ohne Zustimmung erfolgen. Ausnahmen können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein. Wer davon betroffen ist, sollte die Klausel auf jeden Fall prüfen lassen.

„Nicht jede Regelung ist rechtens. Grundsätzlich gilt, dass die AGB anderer Anbieter die Kundinnen und Kunden nicht schlechter stellen dürfen, als es die Grundversorgungsverordnung vorsieht“, so Schönbohm.

Vorsicht bei überhöhten Abschlägen

Bietet der Stromversorger die Anpassungen dagegen nur an und nimmt sie nicht einseitig vor, sollten Verbraucher genau überlegen, ob sie einer Erhöhung zustimmen.

„Wer Angst vor Nachzahlungen hat, legt besser selbst monatlich Geld zurück“, rät die Verbraucherschützerin. Denn sonst gewährt man dem Stromanbieter ein kostenloses Darlehen. Geht der Anbieter pleite, sind Überzahlungen meist verloren. Das Nachsehen haben dann die geprellten Kundinnen und Kunden.

Stromanbieterwechsel nicht ohne genaue Prüfung

Auch beim Wechsel des Stromanbieters sollten Verbraucher vorsichtig sein. So manche Vertragsklausel entpuppt sich im Nachhinein als Falle.

Weiteres dazu ist hier nachzulesen: Stromanbieterwechsel: Diese Tricks der Stromanbieter können teuer werden!

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