Vor allem seit der Ukraine-Krise steigen die Strom- und Energiepreise. Die meisten Stromversorger sind dazu übergegangen, höhere Abschläge zu verlangen. Diese Situation ist für Geringverdienende und Hartz IV Bezieher eine hohe Belastung. Gegen zu hohe Abschläge können sich Verbraucher/innen zur Wehr setzen.
Viele Energieversorger erhöhen Abschläge
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Die Energieversorger gehen dazu über, die Abschläge deutlich zu erhöhen. Als Grund werden die steigenden Energiepreise angeführt. Allerdings sind die Erhöhung oft nicht zulässig.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, solche Anpassungen nicht einfach hinzunehmen.
Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben gemacht. Dennoch sorgen die Abschläge immer wieder für Ärger. “Sie werden zu hoch angesetzt oder unter falschen Voraussetzungen erhöht”, kritisieren die Verbraucherschützer. Derzeit werden die steigenden Energiepreise als Grund angeführt.
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Oft keine rechtliche Grundlage – Zustimmung erforderlich
„Das ist meistens jedoch nicht korrekt“, erklärt Tiana Schönbohm, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
„Anbieter informieren hier vielfach nicht richtig.“ Im laufenden Abrechnungszeitraum dürfen die Abschlagszahlungen nämlich nur mit Zustimmung des Kunden erhöht werden. „Daran ändern auch steigende Preise oder ein erhöhter Verbrauch nichts“, so Schönbohm.
Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Bei Kunden, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen, dürfen die Energieversorger seit November 2021 bei Preissteigerungen auch die Abschläge erhöhen. Das wurde durch eine Neuregelung der Grundversorgungsverordnung ermöglicht.
„Auch in diesem Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Erhöhung genau prüfen“, rät Schönbohm. Abschläge dürfen nicht einfach beliebig festgelegt werden. Diese dürfen nur analog zu den Preiserhöhungen angepasst werden.
AGBs genau prüfen
Kunden, die außerhalb einer Grundversorgungen einen anderen Tarif abgeschlossen haben, bei denen darf eine Anpassung der Abschläge nicht ohne Zustimmung erfolgen.
Ausnahmen können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein. Wer hiervon betroffen ist, sollte den Passus auf jeden Fall überprüfen lassen.
„Nicht alle Regelungen sind rechtens. Grundsätzlich gilt, dass die AGB anderer Anbieter Kundinnen und Kunden nicht schlechter stellen dürfen als es die Grundversorgungsverordnung vorsieht“, so Schönbohm.
Vorsicht bei überhöhten Abschlägen
Werden die Anpassungen hingegen seites des Stromanbieters nur angeboten und nicht einseitig vorgenommen, sollten Verbraucher genau überlegen, ob sie einer Erhöhung zustimmen.
„Wer Angst vor Nachzahlungen hat, kann besser selbst monatlich Geld beiseitelegen“, rät die Verbraucherschützerin. Denn ansonsten gewährt man dem Stromanbieter ein kostenfreies Darlehen. Gerät der Anbieter in Insolvenz, sind Überzahlungen meist verloren. Das Nachsehen haben dann die geprellten Kunden.
Stromanbieterwechsel nicht ohne genaue Prüfung
Verbraucher sollten auch bei einem Stromanbieterwechsel vorsichtig sein. Einige vertragliche Regelungen entpuppen sich im Nachhinein als Falle.
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