Bürgergeld: Was passierte im Sozialgericht Karlsruhe? Gibt es einen Justizskandal?

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In einem mutigen Schritt hat das Sozialgericht Karlsruhe kürzlich ein Vorlageurteil an das Bundesverfassungsgericht gestellt, das eine brisante Frage aufwirft: Sind die Coronazuwendungen der Bundesregierung an Beziehende von Bürgergeld nach dem SGB II ausreichend gewesen? Die Antwort des Sozialgerichts Karlsruhe lautet eindeutig “nein”. Wir haben darüber ausführlich hier berichtet.

Systematische Einschüchterung des Gerichts?

Die Hintergründe zu diesem Vorlageurteil sind jedoch ebenso bemerkenswert wie besorgniserregend. Das Gericht hat nicht nur die grundlegenden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Zuwendungen für Bürgergeld-Beziehende aufgeworfen, sondern auch auf Versuche der Einschüchterung und Behinderung seiner Arbeit hingewiesen.

In seiner Entscheidung spricht das Sozialgericht Karlsruhe von Versuchen einer systematischen Einschüchterung des Gerichts. Disziplinarverfahren und schlechte Beurteilungen wurden scheinbar als Mittel eingesetzt, um kritische Richter zum Schweigen zu bringen. Selbst eine Dienstbeurteilung, die das Gericht als “ungeeignet” einstufte, wurde als Druckmittel verwendet.

Besonders alarmierend ist die Erwähnung von Zensur einer Presseerklärung. Diese Maßnahmen zielen offensichtlich darauf ab, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und unliebsame Urteile zu verhindern.

Kollektiver Rechtsbruch und mangelndes Eintreten für Recht und Gesetz

Das Sozialgericht Karlsruhe geht sogar noch weiter und beschuldigt die Landesjustizverwaltung von Baden-Württemberg, die Richterschaft zu einem “kollektiven Rechtsbruch” anzustiften. Dies sind äußerst schwerwiegende Vorwürfe gegenüber der Justizverwaltung und werfen ernsthafte Fragen zur Unabhängigkeit der Sozialgerichtsbarkeit auf.

Das Gericht betont auch, dass während der veränderten Lebensbedingungen unter der Corona-Pandemie ein “beherztes Eintreten für Recht und Gesetz” von den Sozialgerichtskollegen nicht zu erwarten war. Dies wirft die Frage auf, ob politischer Druck und äußere Einflüsse die Arbeit der Sozialgerichte beeinflusst haben könnten.

Merkwürdige Entwicklungen bei der Veröffentlichung

Es ist ebenfalls bemerkenswert, dass ein Link zu den Vorlageurteilen des Sozialgerichts Karlsruhe kurz nach Veröffentlichung nicht mehr erreichbar war. Dies wirft Fragen zur Transparenz und Zugänglichkeit von gerichtlichen Entscheidungen auf. Das Urteil sollte eigentlich hier veröffentlicht sein. Da das Urteil dort nicht mehr aufrufbar ist, hat der Verein “Tacheles” das Urteil hier gespeichert.

Unterstützung für den Vorsitzenden der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe

Angesichts dieser brisanten Entwicklungen ruft der Erwerbslosen-Hilfeverein “Tacheles e.V.” zur Unterstützung des Vorsitzenden der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe auf. Es sei unerlässlich, mutige Richter zu unterstützen, die sich für Recht und Gesetz sowie für Grundrechte einsetzen. Solche Persönlichkeiten verdienen unsere Unterstützung, unseren Zuspruch und eine kritische Öffentlichkeit, so Tacheles.

Weiteres wegweisendes Urteil zur Existenzsicherung des Sozialgerichts Karlsruhe

Abschließend sei ein weiteres Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe erwähnt, das sich mit einem 100 % Versagungs- und Entziehungsbescheid nach § 66 SGB I befasste.

Das Gericht betonte dabei, dass es nicht dem Zweck der Norm entspricht und als sachfremd anzusehen ist, wenn Jobcenter oder Sozialgerichte eine vollständige Entziehung oder Versagung von existenzsichernden Leistungen mit Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit begründen. Dieses Urteil nicht nur eine deutliche Kritik an den Jobcentern, sondern zeigt auch auf, wie rechtsstaatliches Handeln aussehen sollte.