So hoch sollte die Abfindung nach einer Kündigung sein

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Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann unter Umständen eine Abfindung fällig werden. Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hingegen an, eine Abfindungssumme im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu erhalten, sollte die Höhe der Abfindung immer überprüft werden. Oft ist die Summe niedriger, als der eigentliche Anspruch, der vor einem Arbeitgericht erzielt werden könnte.

Abfindung ist meistens Verhandlungssache

Es gibt keine gesetzliche Regelung für eine Abfindung. Eine Abfindung ist lediglich Verhandlungssache, wenn die Kündigung aus verschiedenen Gründen nicht rechtswirksam erscheint. Dennoch orientieren sich Anwälte und Gerichte an bestimmten Berechnungsgrundlagen, die regelmäßig vor Arbeitsgerichten ausgehandelt werden.

Wie ist die Grundlage für die Berechnung einer möglichen Abfindung?

Die Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall können auch deutlich höhere Abfindungen ausgehandelt werden.

“Der Faktor 1,0 oder sogar 1,5 pro Beschäftigungsjahr ist keine Seltenheit”, berichtet auch Christian Lange, Rechtsanwalt aus Hannover. “Auch ein Faktor von 2,0 konnte schon erreicht werden.”

Der Faktor Betriebszugehörigkeit wird auf volle Jahre auf- oder abgerundet.

Beispiel: Erfolgt die Kündigung nach sechs Monaten zur Jahresmitte, wird die Abfindung auf ein volles Jahr aufgerundet. Erfolgt die Kündigung zu Beginn des Jahres, wird der Anspruch abgerundet.

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird auf volle Jahre auf- oder abgerundet. Erfolgt die Kündigung während des Jahres, wird nach sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei Kündigung

Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Prämien und Provisionen, die im laufenden Jahr noch gezahlt würden, werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Muss eine Abfindung versteuert werden?

Wenn eine Abfindung gezahlt wird, muss der Arbeitnehmer darauf keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Allerdings muss die Abfindung dem Finanzamt gemeldet und als Einkommen versteuert werden.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass nur ein Fünftel zur Berechnung herangezogen wird – unabhängig von der Steuerklasse. Das bedeutet, dass nur ein Fünftel der gezahlten Abfindung zur Berechnung des Jahreseinkommens herangezogen wird.

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Nach § 34 des Einkommensteuergesetzes (EstG) kann die Abfindung nicht in voller Höhe in der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Stattdessen wird sie nur zu einem Fünftel berücksichtigt.

Die Berechnung ist ganz einfach: Die gesamte Abfindung, die der frühere Arbeitgeber gezahlt hat, wird durch fünf geteilt. Nur ein Fünftel wird auf das Jahreseinkommen angerechnet. Dann vergleicht man die anfallende Lohnsteuer mit der Lohnsteuer ohne Abfindung.

Die Differenz wird nun mit fünf multipliziert. So erhält man den Betrag, der für die Abfertigung an das Finanzamt abgeführt werden muss. Diese Rechenbeispiele vereinfachen die Berechnung:

Fünftelregelung nach Abfindung mit weiterem Einkommen

Herr Müller hat 2022  weist ein Jahreseinkommen von 40.000 EUR auf. Er hat eine Abfindung in Höhe von 60.000 EUR erhalten.

1. Einkommensteuer für 40.000 8.246
2. Einkommensteuer für 52.000
(40.000 + 1/5 der Abfindung)
12.662
3. Differenz der Steuerbeträge 4.416
4. Steuer für Abfindung
(5 × 4.416)
22.080

Was ist aber, wenn kein weiteres Einkommen erzielt wurde? Dann ändert sich etwas bei der Berechnung.

Fünftelregelung nach Abfindung ohne weiteres Einkommen

Herr Meyer hat 2022 keinen Arbeitsplatz mehr und keine Einkünfte. Von seinem ehemaligen Arbeitgeber hat er eine Abfindung in Höhe von 100.000 EUR erhalten:

1. Einkommensteuer für 0 0
2. Einkommensteuer für 20.000
(0 + 1/5 der Abfindung)
2.207
3. Differenz der Steuerbeträge
(= Steuer für 1/5 der Abfindung)
2.207
4. Steuer für Abfindung
(5 × 2.207)
11.035

Oft wird jedoch nach der Kündigung das Arbeitslosengeld 1 bezogen. Wie wird dann die Fünftelregelung berechnet?

Fünftelregelung mit Arbeitslosengeld 1 Bezug

Herr Sommer hat 2022 wies ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR auf und bekam eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro. Zusätzlich hat Herr Sommer  Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 5.000 Euro erhalten.

1. Einkommensteuer für 20.000 2.207
2. Fiktive Einkommensteuer für 25.000
(20.000 + 5.000 Arbeitslosengeld)
3.562
3. Fiktiver Steuersatz (3.562 von 25.000) 14,248%
4. Einkommensteuer von 20.000 zu 14,248% 2.850
5. Fiktive Einkommenst. für 45.000
(20.000 + 5.000 + 1/5 der Abfindung)
10.014
6. Fiktiver Steuersatz (10.014 von 45.000) 22,2533%
7. Einkommensteuer von 40.000 zu 22,2533%
(20.000 + 1/5 der Abfindung)
8.901
8. Differenz der Steuerbeträge (4. Und 7.)
(= Steuer für 1/5 der Abfindung)
6.051
9. Steuer für Abfindung
(5 × 6.051)
30.255


Abfindung: Berechnung als würde die Abfindung über 5 Jahres erzielt

Mit dieser Regelung wird die Abfindung so behandelt, als ob sie über 5 Jahre gleichmäßig verdient worden wäre. Würde diese Regelung nicht angewendet, müsste die Abfindung auf einmal versteuert werden. Von der Abfertigung bleibt dann kaum etwas übrig, weshalb die Fünftelregelung sehr sinnvoll ist.

Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag

Diese Berechnungsgrundlage ist auch wichtig, wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird.

Die erste Regel hier lautet: “Unterschreiben Sie erst einmal nichts! Lassen Sie die Emotionen abklingen und prüfen Sie die Umstände, bevor Sie endgültige Vereinbarungen treffen, die nicht mehr ohne weiteres geändert werden können. Denken Sie daran, dass ein Aufhebungsvertrag eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen kann, da Sie juristisch gesehen die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben”.

Betroffene sollten zunächst prüfen, ob die angebotene Abfindung der Bemessungsgrundlage entspricht. Liegt die Summe deutlich darunter, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, der die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber übernimmt. Der Anwalt kann den Arbeitsvertrag und die betriebliche Situation genau beurteilen und die Summe entsprechend nach oben verhandeln.

Kündigungsschutzklage ist der erste Weg zur Abfindung

Wird kein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung angeboten: “Kündigungsschutzklage prüfen!” Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind oft sehr gut. Viele Arbeitgeber machen beim Ausspruch einer Kündigung Fehler, die dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist”, so der Rechtsanwalt.

Sofort arbeitssuchend melden

Spätestens drei Tage nach der Kündigung müssen Sie sich telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Sperrzeiten beim Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden. Wenn Ihnen gekündigt wurde, können Sie auch Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen, wenn Sie vor der Kündigung zwölf Monate beschäftigt waren. Alternativ sollte ein Bürgergeld-Antrag gestellt werden, wenn der Arbeitslosengeld-Anspruch zu gering ausfällt.

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