Wer seine Altersrente erst ein Jahr nach der Regelaltersgrenze beginnen lässt, kann sechs Prozent Zuschlag erhalten. Wer den Rentenbeginn über die persönliche Regelaltersgrenze hinausschiebt, erhält unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschlag von sechs Prozent pro Jahr. Kommen weitere Rentenbeiträge aus einer Beschäftigung hinzu, steigt der Anspruch zusätzlich.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Meldung vom 14. Oktober 2026 hin. Entscheidend ist allerdings, ob jemand die Rente tatsächlich später beginnen lässt oder bereits Rente bezieht und daneben weiterarbeitet. Beide Wege können die Altersbezüge erhöhen, funktionieren aber unterschiedlich.
Sechs Prozent Zuschlag für ein Jahr Aufschub
Für jeden Monat, in dem Versicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter allgemeiner Wartezeit keine Altersrente in Anspruch nehmen, erhöht sich der Zugangsfaktor um 0,005. Das entspricht einem Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. Nach zwölf Monaten sind es sechs Prozent, nach 24 Monaten zwölf und nach 36 Monaten 18 Prozent.
Der Zuschlag entsteht durch den späteren Rentenbeginn. Eine Beschäftigung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Wer währenddessen weiter rentenversicherungspflichtig arbeitet, erwirbt jedoch zusätzlich neue Rentenansprüche.
Wichtig ist die persönliche Regelaltersgrenze. Wer lediglich auf eine früher mögliche Altersrente verzichtet, erhält deshalb noch nicht automatisch den Aufschubzuschlag.
Aus 1.500 Euro können allein durch den Zuschlag 1.770 Euro werden
Eine vereinfachte Rechnung zeigt den Effekt. Ausgangspunkt ist ein bereits erworbener Anspruch von 1.500 Euro monatlicher Bruttorente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Person hat zuvor keine Altersrente bezogen und verschiebt den Beginn vollständig.
Die folgende Tabelle berücksichtigt ausschließlich den Aufschubzuschlag. Zusätzliche Beiträge, spätere Rentenanpassungen und persönliche Abzüge bleiben zunächst außen vor.
| Rentenbeginn nach der Regelaltersgrenze | Zuschlag | Monatliches Plus | Bruttorente im Modell |
|---|---|---|---|
| Ohne Aufschub | 0 Prozent | 0 Euro | 1.500 Euro |
| Ein Jahr später | 6 Prozent | 90 Euro | 1.590 Euro |
| Zwei Jahre später | 12 Prozent | 180 Euro | 1.680 Euro |
| Drei Jahre später | 18 Prozent | 270 Euro | 1.770 Euro |
Die Zuschläge werden dabei nicht wie Zinseszinsen jährlich auf den bereits erhöhten Betrag gerechnet. Für drei Jahre Aufschub ergeben sich 36 Monate mal 0,5 Prozent, also 18 Prozent.
Bei einer anderen Ausgangsrente ändern sich die Eurobeträge entsprechend. Aus 2.000 Euro würden nach einem Jahr allein durch den sechsprozentigen Zuschlag rechnerisch 2.120 Euro, nach drei Jahren 2.360 Euro. Es handelt sich um eigene Modellrechnungen anhand der gesetzlichen Zuschlagsregel.
Weitere Beiträge erhöhen die Rente zusätzlich
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus rentenversicherungspflichtig beschäftigt bleibt und zunächst keine Rente bezieht, profitiert von zwei Effekten. Zum Aufschubzuschlag kommen die Rentenansprüche aus den weiter gezahlten Beiträgen.
Dass dieser zweite Effekt erheblich sein kann, zeigt ein veröffentlichtes Beispiel der Deutschen Rentenversicherung. Ein Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren hätte nach den dort verwendeten Werten vom Juli 2025 rund 1.836 Euro Bruttorente erhalten. Nach zwei weiteren Arbeitsjahren und entsprechend verschobenem Rentenbeginn wären es rund 2.148 Euro gewesen, also ungefähr 17 Prozent mehr.
Dieses DRV-Beispiel verwendet ausdrücklich ältere Rechenwerte. Es ist keine Prognose für einen Rentenbeginn 2027 oder 2028, verdeutlicht aber das Zusammenspiel von Aufschub und zusätzlichen Beiträgen.
Wie viel ein weiteres Arbeitsjahr persönlich bringt, lässt sich deshalb nicht allein aus der Zahl der Monate ablesen. Dafür sind insbesondere der zusätzliche versicherte Verdienst und die bereits erworbenen Ansprüche entscheidend.
Die höhere Monatsrente hat einen Preis
Während des Aufschubs wird die Altersrente zunächst nicht ausgezahlt. Diese entgangenen Zahlungen gehören in jede Vergleichsrechnung, auch wenn der laufende Lebensunterhalt durch Arbeitslohn gedeckt ist.
Im Modell mit 1.500 Euro Bruttorente bedeutet ein Jahr Aufschub zunächst zwölf nicht bezogene Monatsrenten. Das sind insgesamt 18.000 Euro. Dem steht danach ein monatlicher Zuschlag von 90 Euro gegenüber.
Würde man ausschließlich diese beiden Beträge vergleichen, wären die 18.000 Euro nach 200 Monaten höherer Rentenzahlung rechnerisch ausgeglichen. Das entspricht 16 Jahren und acht Monaten ab dem späteren Rentenbeginn.
Diese Rechnung ist bewusst stark vereinfacht. Sie lässt zusätzliche Beitragsansprüche, Rentenanpassungen, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und mögliche Erträge aus früher ausgezahltem Geld unberücksichtigt. Sie zeigt aber, weshalb eine höhere Monatsrente allein noch nicht beweist, dass der Aufschub insgesamt finanziell günstiger ist.
Rente beziehen und weiterarbeiten ist eine andere Variante
Beschäftigte können sich auch dafür entscheiden, die Altersrente bereits zu beziehen und weiterzuarbeiten. Dann gibt es für die bereits ausgezahlte Rente keinen Aufschubzuschlag von sechs Prozent pro Jahr.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Beziehende einer Altersvollrente durch eigene Beiträge aus einer Beschäftigung weitere Rentenansprüche erwerben. Dafür müssen sie gegenüber dem Arbeitgeber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert, dass die daraus resultierende Erhöhung grundsätzlich ab Juli des Folgejahres berücksichtigt wird.
Für den Vergleich sollten deshalb zwei konkrete Varianten berechnet werden. In der einen beginnt die Rente sofort neben der Beschäftigung, in der anderen erst später. Dabei gehören sowohl die laufenden Einnahmen als auch die spätere Rentenhöhe in die Rechnung.
Die Rente nach 45 Jahren ist nicht die Regelaltersrente
Ein häufiger Denkfehler betrifft Menschen, die schon vor ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Wer die Voraussetzungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, erreicht diese Möglichkeit gegebenenfalls früher. Daraus folgt aber nicht, dass jedes weitere Arbeitsjahr bereits sechs Prozent Aufschubzuschlag bringt.
Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze dieser Rentenart bei 65 Jahren, während die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt. Die unterschiedlichen Voraussetzungen erläutert unser Beitrag 45 Jahre gearbeitet – können jüngere Jahrgänge noch früher abschlagsfrei in Rente?
Wer zwischen diesen beiden Altersgrenzen weiterarbeitet, kann durch Beiträge zusätzliche Ansprüche erwerben. Der hier beschriebene Aufschubzuschlag setzt dagegen erst nach der persönlichen Regelaltersgrenze an.
Auch der Arbeitsvertrag muss die Weiterbeschäftigung ermöglichen
Die Möglichkeit, den Rentenbeginn aufzuschieben, beantwortet noch nicht die Frage, ob das bisherige Arbeitsverhältnis weiterläuft. Arbeitsverträge oder tarifliche Regelungen können eine Beendigung beim Erreichen der Regelaltersgrenze vorsehen.
§ 41 SGB VI ermöglicht es den Vertragsparteien unter den gesetzlichen Voraussetzungen, diesen Beendigungszeitpunkt während des laufenden Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben. Beschäftigte sollten deshalb rechtzeitig mit dem Arbeitgeber klären, ob und in welchem Umfang eine Weiterbeschäftigung vereinbart werden kann.
Weitere Hinweise dazu enthält unser Beitrag Regelaltersgrenze erreicht – so den Job trotzdem behalten. Neben dem Rentenrecht ist damit auch die konkrete Vereinbarung im Betrieb entscheidend.
Vor der Entscheidung mehrere Rentenbeginne berechnen lassen
Für eine persönliche Entscheidung reicht die allgemeine Sechs-Prozent-Regel nicht aus. Sinnvoll sind Vergleichsberechnungen für den regulären Rentenbeginn und einen Beginn ein, zwei oder drei Jahre später. Dabei sollte die Rentenversicherung auch den voraussichtlichen weiteren Verdienst berücksichtigen.
Ebenso wichtig ist, wie viel von Arbeitslohn und Rente nach den persönlichen Abzügen übrig bleibt. Gesundheit, Arbeitsbelastung und der Wunsch nach freier Zeit lassen sich zudem nicht allein in einer Rententabelle abbilden.
Die DRV-Meldung beschreibt keine neu eingeführte Leistung, sondern eine bestehende Möglichkeit. Wer sie nutzen möchte, sollte den späteren Rentenbeginn bewusst planen und die entgangenen Rentenzahlungen ebenso berücksichtigen wie die höheren monatlichen Ansprüche.




