Schwerbehinderung: So sichern Sie Ihr Erbe und behalten Ihre Sozialleistungen

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Wenn ein Erbe eine Behinderung hat, nicht erwerbsfรคhig ist und Sozialleistungen bezieht, dann kostet dies den Betroffenen in der Regel sein Erbe bis auf einen kleinen Freibetrag. Den Rest erhรคlt der Trรคger der Sozialleistungen, und der Anspruch auf Sozialleistungen entfรคllt. Ein “Behindertentestament” kann hier einen kleinen Freiraum fรผr den Erben mit Behinderung schaffen.

Erben verlieren Anspruch auf Sozialleistungen

Erben verlieren den Anspruch auf Sozialleistungen bis zu einem Schonvermรถgen, das sie behalten dรผrfen und dennoch die Sozialleistung beziehen. Wie hoch diese Summe ist, liegt an der jeweiligen Sozialleistung, mindestens sind es 5.000 Euro.

Menschen mit Behinderungen, die ein grรถรŸeres Vermรถgen erben, mรผssen diese Mittel oft erst aufbrauchen, bevor sie wieder Anspruch auf Sozialleistungen haben. Die fortlaufenden Kosten fรผr notwendige Hilfsmittel im Alltag verbrauchen einen GroรŸteil des Erbes, sodass anschlieรŸend kein Budget fรผr besondere Therapien, die nicht von der Krankenkasse รผbernommen werden, oder fรผr Medikamentenzuzahlungen bleibt.

Pflichtteil des Erbes wird immer berรผcksichtigt

Eine nahe liegende Idee wรคre, den Betroffenen offiziell zu enterben, und ihm Unterstรผtzung aus seinem Erbe von anderen Begรผnstigten zukommen zu lassen, bei entsprechendem Vertrauen. Leider hilft dies nur รผber den Pflichtteil hinaus.

Denn selbst, wenn der Betroffene enterbt ist, hat er einen Anspruch auf seinen Pflichtteil, und diesen berรผcksichtigt die Sozialbehรถrde auf jeden Fall.

Besonderes Testament kann helfen

Es gibt allerdings die Mรถglichkeit, mittels eines auf die Bedรผrfnisse des Betroffenen zugeschnittenen Testaments dafรผr zu sorgen, dass zumindest bestimmte Zuwendungen aus dem Erbe dem Zugriff des Trรคgers der Sozialleistung entzogen sind, fรผr spezielle Interessen oder fรผr Reisen beispielsweise.

Diese sollten dann konkret genannt und auch prรคzise geschrieben werden, welche Summen dafรผr eingesetzt sind.

Vorerbe und Nachlass: Ertrรคge stehen zu

Eine weitere Mรถglichkeit besteht darin, die behinderte Person als Vorerben einzusetzen und ihren Anteil am Nachlass etwas รผber den gesetzlichen Pflichtteil hinaus festzulegen. Auf diese Weise stehen ihr die Ertrรคge aus dem Erbe, etwa die Zinsen, zu.

Die beste Lรถsung: Einen Testamentsvollstrecker einsetzen

Wer einen Testamentsvollstrecker einsetzt, kann damit das Erbe vor dem Zugriff der Sozialbehรถrde schรผtzen. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Spezialisten zu beauftragen โ€“ das wichtigste Kriterium ist das gegenseitige Vertrauen. Die beauftragte Person รผbernimmt die Verwaltung des Nachlasses fรผr den Vorerben.

Zwar hat dann der Mensch mit Behinderung als Vorerbe keinen offiziellen Zugriff auf das geerbte Vermรถgen, doch ebenso wenig die Behรถrde. Der Testamentsvollstrecker รผberlรคsst dem Vorerben jeweils so viel Ertrag, dass dieser unter der Vermรถgensfreigrenze bleibt. Damit hat der Trรคger der Sozialleistung keine Rechtsgrundlage, an das jeweilige Geld zu kommen.

Der Vererbende kann und muss in seinem Testament genau schreiben, was der Testamentsvollstrecker gegenรผber dem Vorerben zu leisten hat, welches Geld er ihm zum Beispiel fรผr auรŸerordentliche รคrztliche Behandlungen zur Verfรผgung stellen muss, fรผr Reisen oder fรผr persรถnliche Dinge.

Testament durch Rechtsanwalt prรผfen lassen

Allgemeine Aussagen lassen sich schwer treffen, denn jeder Erbfall ist anders und ebenso jede Gestaltung des entsprechenden Testaments. Wenn Sie also damit rechnen mรผssen, dass der ausgewรคhlte Erbe dem Zugriff der Sozialbehรถrden ausgesetzt sein wird, dann sollten Sie sich frรผhzeitig mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der sich erstens mit Erbrecht und zweitens mit Sozialrecht auskennt.

Das Testament sollten Sie erstens juristisch abklopfen und zweitens durch einen Notar beurkunden lassen.