Schwerbehinderung: Alle wichtigen Merkzeichen und Sondermerkzeichen im Schwerbehindertenausweis

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Kennen Sie alle Merkzeichen und deren Bedeutung im Schwerbehindertenausweis?

Der Ausweis ist nicht nur ein rechtliches Dokument, sondern auch eine Berechtigungsnachweis, der Menschen mit Behinderungen hilft, ihre alltäglichen Bedürfnisse und Ansprüche geltend zu machen.

In diesem Artikel werden nicht nur die gängigen Standard-Merkzeichen, sondern auch die Sondermerkzeichen sowie deren Bedeutung und mögliche Vorteile erläutern, die für einen Ausgleich der Behinderung im Alltag von schwerbehinderten Menschen sorgen soll.

Merkzeichen mit Abkürzungen

Eine wichtiger Bestandteil des Schwerbehindertenausweises sind die Merkzeichen, die in Buchstabenkürzeln aufgeführt werden und eine wichtige Rolle bei der Identifizierung der individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse einer Person spielen.

Alle Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis in der Übersicht

Die Standard Merkzeichen, wie G, AG, H, BL, GL, TBL und RF, sind die grundlegenden Kennzeichnungen für die Art und Schwere der Behinderung einer Person. Jedes Merkzeichen hat seine eigene spezifische Bedeutung und wird entsprechend den individuellen Einschränkungen und Bedürfnissen eines schwerbehinderten Menschen zuerkannt.

Die Standard Merkzeichen, wie G, AG, H, BL, GL, TBL und RF, bieten nicht nur eine Klassifizierung der Behinderung, sondern sind auch eng mit verschiedenen Vorteilen und Unterstützungsleistungen verbunden, die den Betroffenen eine verbesserte Lebensqualität ermöglichen.

Merkzeichen G (Erhebliche Gehbehinderung)

Schwerbehinderte mit diesem Merkzeichen haben Anspruch auf verschiedene Vorteile wie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr mit möglicher Eigenbeteiligung oder eine Ermäßigung der Kfz-Steuer.

Merkzeichen AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)

Neben den Vorteilen des Merkzeichens G erhalten Betroffene mit Merkzeichen AG zusätzliche Vergünstigungen wie Parkausweise für Behindertenparkplätze und einen Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4500€.

Merkzeichen H (Hilflosigkeit)

Menschen mit Merkzeichen H erhalten bedeutende Nachteilsausgleiche wie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr ohne Eigenbeteiligung, Befreiung der Kfz-Steuer und einen Steuerfreibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung von 7400€.

Merkzeichen BL (Blindheit)

Neben den bereits genannten Vorteilen ermöglicht das Merkzeichen BL zusätzliche Leistungen wie Blindengeld, Blindensendungen und Großdruck von Dokumenten, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für blinde Menschen erleichtern und ihre Selbstständigkeit fördern.

Merkzeichen GL (Gehörlosigkeit)

Betroffene mit diesem Merkzeichen haben nicht nur Anspruch auf Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigungen, sondern können auch bei Behörden die Gebärdensprache verwenden.

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Merkzeichen TBL (Taubblindheit)

Neben der Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten Menschen mit Merkzeichen TBL in einigen Fällen auch Nachlässe von Telefonanbietern.

Merkzeichen RF (Rundfunkbeitrag und Telefonermäßigung)

Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen profitieren von reduzierten Rundfunkbeiträgen und Telefonermäßigungen, die ihnen den Zugang zu Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten erleichtern.

Sondermerkzeichen: Zusätzliche Rechte und Unterstützung

Die Sondermerkzeichen bieten zusätzliche Rechte und Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wobei auch hier die Vorteile und Unterstützungsleistungen im Vordergrund stehen.

Merkzeichen B (Begleitperson)

Durch die Möglichkeit, eine Begleitperson kostenlos im öffentlichen Nah- und Fernverkehr mitzunehmen, wird die Mobilität von Menschen mit schwerer eingeschränkter Mobilität erheblich verbessert.

Merkzeichen 1.Kl. (Fahrten im Regional- und Nahverkehr)

Schwerbeschädigten oder Verfolgten wird durch die kostenfreie Nutzung der 1. Klasse im öffentlichen Nahverkehr ein höheres Maß an Komfort und Barrierefreiheit geboten.

Merkzeichen Kriegsbeschädigt

Menschen mit Kriegsverletzungen erhalten besondere Unterstützung und Anerkennung für ihre erlittenen Leiden und Opfer.

Merkzeichen VB (Versorgungsberechtigt)

Schwerbehinderte mit Versorgungsansprüchen aus anderen Gesetzen erhalten zusätzliche Leistungen, die ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit stärken.

Merkzeichen EB (Entschädigungsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz)

Betroffene, die als Verfolgte des Nationalsozialismus gelten, erhalten eine angemessene Entschädigung für erlittenes Unrecht und Leiden.
Merkzeichen nach Landesrecht: Regionale Besonderheiten

Merkzeichen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten

Einige Bundesländer ergänzen die bundesweit geltenden Merkzeichen durch weitere, spezifische Einträge, die den besonderen Bedürfnissen der dort lebenden Menschen Rechnung tragen.

Merkzeichen T (Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst in Berlin)

Durch die Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst wird Menschen mit hohem Mobilitätsgrad in Berlin eine verbesserte Teilhabe und Selbstständigkeit ermöglicht.

Merkzeichen HS (Hochgradig Sehbehindert in Mecklenburg-Vorpommern)

Menschen mit hochgradiger Sehbeeinträchtigung erhalten besondere Unterstützung und Förderung ihrer Selbstständigkeit.

Merkzeichen bei Kindern und Jugendlichen: Besondere Berücksichtigung und Förderung

Die Berücksichtigung der Merkzeichen bei Kindern und Jugendlichen erfolgt unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und Entwicklung. Dabei wird nicht nur der Grad der Behinderung festgestellt, sondern auch die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie die notwendige Betreuung und Unterstützung berücksichtigt, um eine umfassende Förderung und Teilhabe sicherzustellen.