Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen einen Zuschuss zu den Stromkosten zu zahlen, wenn Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags höhere Stromkosten verursachen. Wann die Kassen diesen Zuschuss zahlen müssen, erklären wir in diesem Artikel.
Hohe Stromkosten durch Hilfsmittel
Elektrische Hilfsmittel sind für viele Menschen mit einer Schwerbehinderung oder chronischen Erkrankungen unverzichtbar. Die Hilfsmittel reichen von E-Rollstühlen über Beatmungsgeräte bis hin zu Hausnotrufsystemen.
Die Nutzung solcher Geräte erfordert entweder eine direkte Stromversorgung oder regelmäßiges Aufladen von Akkus. Die Vielfalt und Anzahl dieser medizinischen Hilfsmittel können zu einem hohen Anstieg des Strombedarfs führen, was sich wiederum auf die Stromrechnung auswirkt.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gute Nachricht ist, dass unter bestimmten Bedingungen die Krankenkasse einen Zuschuss zu den Stromkosten für medizinische Hilfsmittel gewährt. Dies gilt insbesondere für Hilfsmittel, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse finanziert wurden. Im Gegensatz zur Pflegeversicherung ist für diesen Zuschuss kein bestimmter Pflegegrad erforderlich.
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Beantragung des Stromkostenzuschusses
Die Beantragung des Stromkostenzuschusses variiert je nach Krankenkasse. In der Regel kann dies entweder formlos oder mithilfe eines speziellen Antragsformulars erfolgen.
Zur Untermauerung des Antrags müssen eine Kostenaufstellung sowie eine Kopie der Stromkostenabrechnung vorgelegt werden. Die Krankenkasse kann entweder eine Pauschale oder einen Kostenzuschuss gemäß des individuellen Verbrauchs gewähren.
Tipps zur Senkung des Stromverbrauchs
Neben der Unterstützung durch die Krankenkasse können Betroffene auch selbst Maßnahmen ergreifen, um den Stromverbrauch zu senken. Die Auswahl energieeffizienter Geräte spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Moderne Haushaltsgeräte, insbesondere solche mit einer hohen Energieeffizienzklasse, verbrauchen deutlich weniger Strom als ältere Modelle.
Zusätzlich sollte auf die Reduzierung des Standby-Verbrauchs geachtet werden, da viele elektronische Geräte auch im Ruhezustand weiterhin Energie verbrauchen.
Zusammenfassung
Die Kosten für den erhöhten Stromverbrauch durch die Nutzung elektrischer Hilfsmittel können sich schnell summieren. Dank der Möglichkeit eines Stromkostenzuschusses vonseiten der Krankenkasse erhalten Menschen mit einer Schwerbehinderung jedoch finanzielle Unterstützung.
Durch die Kombination aus Hilfe der Kassen und eigenen Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs können Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ihre Energiekosten effektiv kontrollieren und damit die Kosten senken.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.