Führerscheinumtausch 2027: Welche Senioren handeln müssen – und für wen die Ausnahme gilt
Ein Führerschein im Scheckkartenformat schützt nicht davor, das Dokument austauschen zu müssen: Für Karten aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die reguläre Umtauschfrist am 19. Januar 2027.
Viele ältere Autofahrer sind davon betroffen, doch gerade für die ältesten Jahrgänge gibt es eine erhebliche Erleichterung. Wer vor 1953 geboren wurde, hat beim Pflichtumtausch alter Führerscheine grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Deshalb sollten Senioren zwei Angaben miteinander abgleichen: ihr Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum ihres Führerscheins.
Welche Kartenführerscheine bis Januar 2027 ausgetauscht werden müssen
Die nächste Umtauschstufe erfasst Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden. Das betrifft auch Menschen, die ihre Fahrprüfung Jahrzehnte früher bestanden und erst später ihren Papierführerschein gegen eine Karte getauscht haben. Der frühere freiwillige Wechsel befreit sie nicht vom jetzigen Pflichtumtausch.
Das relevante Datum steht auf der Vorderseite im Feld 4a, wie die Bundesregierung zum Führerscheinumtausch erläutert. Wer sich nur an das Jahr seiner Fahrprüfung erinnert, kann deshalb die falsche Frist zugrunde legen. Ein Blick auf das tatsächlich mitgeführte Dokument schafft Klarheit.
Die Ausnahme gilt bis einschließlich Geburtsjahr 1952
„Vor 1953 geboren“ bedeutet: Der Geburtstag liegt spätestens am 31. Dezember 1952. Auch ein Kartenführerschein von 2002, 2003 oder 2004 muss dann im Rahmen dieses Pflichtumtauschs erst bis zum 19. Januar 2033 ersetzt werden. Wer dagegen am 1. Januar 1953 oder später geboren wurde, fällt nicht unter diese Sonderregelung.
Das kann innerhalb eines Ehepaars zu unterschiedlichen Terminen führen, obwohl beide ihre Karten am selben Tag erhalten haben. Die Regelung knüpft an eine feste Jahrgangsgrenze an, nicht an einen jeweils aktuellen Alterswert wie 70 oder 75 Jahre. Auch eine vorgezogene Altersrente verschiebt den Umtauschtermin nicht.
Das Bundesverkehrsministerium begründet die längere Frist damit, dass ältere Menschen nicht frühzeitig zum Austausch verpflichtet werden sollen, wenn unklar ist, ob sie nach Januar 2033 überhaupt noch fahren möchten. Die Ausnahme verschiebt somit den Dokumententausch. Eine dauerhafte Befreiung von der Umtauschpflicht ist sie nicht.
Die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine im Überblick
Die folgende Tabelle gilt für Inhaber, die 1953 oder später geboren wurden. Für die älteren Jahrgänge gilt bei den hier genannten alten Karten stattdessen durchgehend der 19. Januar 2033. Rechtsgrundlage ist die gesetzliche Umtauschtabelle.
| Ausstellungsjahr der Karte | Umtausch spätestens bis | Einordnung im September 2026 |
|---|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 | Frist bereits abgelaufen |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 | Nächster Umtauschtermin |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 | Spätere Umtauschstufe |
| 2008 | 19. Januar 2029 | Spätere Umtauschstufe |
| 2009 | 19. Januar 2030 | Spätere Umtauschstufe |
| 2010 | 19. Januar 2031 | Spätere Umtauschstufe |
| 2011 | 19. Januar 2032 | Spätere Umtauschstufe |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 | Letzte Umtauschstufe |
Auch beim Papierführerschein schützt die Jahrgangsausnahme
Wer noch einen bis Ende 1998 ausgestellten Papierführerschein besitzt und vor 1953 geboren wurde, kann ebenfalls die Frist bis Januar 2033 nutzen. Für die übrigen Geburtsjahrgänge sind die gestaffelten Papierführerscheinfristen bereits abgelaufen. Darauf weist auch die Berliner Fahrerlaubnisbehörde in ihrer Übersicht hin.
Der Termin 2027 ist daher keine neue Schonfrist für alle noch vorhandenen alten Dokumente. Wer beispielsweise 1955 geboren wurde und weiterhin seinen ursprünglichen Papierführerschein nutzt, sollte den überfälligen Austausch jetzt veranlassen. Die Farbe des Dokuments allein genügt zur Fristbestimmung nicht.
Der Umtausch verlangt keine neue Fahrprüfung
Beim gewöhnlichen Austausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins wird das Dokument erneuert; die bestehende Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Eine erneute theoretische oder praktische Prüfung ist damit ebenso wenig verbunden wie ein pauschaler Gesundheitscheck für Senioren. Das bestätigt die Bundesregierung ausdrücklich.
Nach dem Austausch die Eintragungen vergleichen
Nach Erhalt der neuen Karte lohnt es sich, die übertragenen Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen zu prüfen. Gerade ältere Berechtigungen können durch zusätzliche Einträge beschrieben werden, während andere Codes Auflagen wie eine vorgeschriebene Sehhilfe festhalten. Gegen-Hartz erläutert die Unterschiede im Beitrag „Warum jeder Feld 12 im Führerschein prüfen sollte“.
Für Senioren, die ein Wohnmobil oder ein Gespann fahren, ist dieser Vergleich besonders sinnvoll. Bei Unklarheiten sollte die Fahrerlaubnisbehörde erklären, welche Fahrzeuge die übertragenen Klassen tatsächlich abdecken. Eine fehlende oder unverständliche Eintragung lässt sich besser unmittelbar nach dem Austausch klären als vor der nächsten Urlaubsfahrt.
Unterlagen, Gebühren und Termin rechtzeitig vorbereiten
Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes; teilweise nehmen auch Bürgerämter Anträge entgegen. Benötigt werden üblicherweise der bisherige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto. Bei einem andernorts ausgestellten Papierführerschein kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift der früheren Behörde erforderlich sein.
Das Bundesverkehrsministerium nennt für den regulären Umtausch grundsätzlich 26,50 Euro Gebühren. Foto und gegebenenfalls Direktversand kommen hinzu. Ob eine digitale Antragstellung möglich ist und welcher Gesamtbetrag anfällt, sollte vorab bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Es empfiehlt sich, einen fälligen Austausch bereits im Herbst 2026 anzustoßen. Zwischen Antrag, Herstellung und Ausgabe der Karte muss ausreichend Zeit bleiben. Auf eine persönliche Erinnerung sollten Betroffene nicht warten, denn ob Anschreiben verschickt werden, entscheiden die örtlichen Behörden.
Nach Ablauf der persönlichen Frist wird das alte Führerscheindokument ungültig, ohne dass deshalb die gewöhnliche Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis automatisch erlischt. Wer mit dem nicht rechtzeitig erneuerten Führerschein fährt, muss nach Angaben der Bundesregierung mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen. Die Zahlung ersetzt den notwendigen Austausch nicht.
Die Unterscheidung zwischen Dokument und Fahrerlaubnis vermeidet unnötige Angst, ist aber kein Anlass, die Frist zu ignorieren. Wer den Termin verpasst hat, sollte sich umgehend um den Umtausch kümmern.
Praxisbeispiel: Gleiche Karte, unterschiedliche Frist
Helga wurde 1952 geboren, ihr Mann Thomas 1954, und beide besitzen Kartenführerscheine von 2004. Thomas muss seine Karte bis zum 19. Januar 2027 umtauschen, während Helga die Ausnahme bis zum 19. Januar 2033 nutzen kann. Dass beide längst im Ruhestand sind, ändert an diesem Unterschied nichts.




