Rente wegen GEZ Schulden gepfändet

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Wer eine kleine Rente bezieht, von Grudnsicherung abhängig ist gering verdient, den können unerwartete Geldforderungen unter das Existenzminimum drücken. Einige hundert eingezogene Euro bedeuten dann, zu hungern oder zu frieren. Einen Rentner erwischte dieser Schock jetzt eiskalt.

„Existenz bedroht“

Dem 75-jährigen Mann wurden vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ) 733,48 Euro von seinem Konto gepfändet. Er sagt „Diese Pfändung ist für mich als Rentner existenzbedrohend.“ Er habe stets seine Rundfunkbeiträge gezahlt. Der Beitragsservice behauptet hingegen, es sei immer wieder zu verspäteten Zahlungen gekommen, und der entstandene Rückstand hätte sich aufsummiert.

Rentner sieht die Forderung als unzulässig an

Dem Betroffenen zufolge hätte der Beitragsservice Beiträge angemahnt, die seine Frau nicht gezahlt habe. Da er und seine Frau aber in einem Haushalt lebten, seien diese doppelten Beitragsforderungen ungerechtfertigt gewesen.

Tatsächlich steht auf der Seite des Beitragsservices unmissverständlich: „Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.“ Ein hinzugezogener Anwalt sieht die Forderungen ebenfalls als unberechtigt an.

Dem Juristen zufolge liegt eine unzulässige doppelte Inanspruchnahme vor. Hinzu käme, dass der Beitragsservice nicht alle Zahlungen des Ehepaars berücksichtigt habe.

Müssen Rentner den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Generell gilt die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, auch für Menschen, die Rente beziehen. So heißt es seitens des Rundfunk-Beitragsservice: „Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit.“

Wann entfällt die Beitragspflicht für Rentner?

Nicht automatisch heißt, dass es Ausnahmen gibt. Die Beitragspflicht besteht nicht für Rentner/innen, die zusätzlich eine Sozialleistung erhalten, weil ihre Rente zum Leben nicht reicht.

Das gilt zum Beispiel für Betroffene, die eine Grundsicherung beziehen. Diese wird in der Regel gewährt, wenn das Gesamteinkommen unter 973 Euro liegt. Auch wer als Rentner/in Pflegegeld bekommt oder wem eine Hilfe zur Pflege ausgezahlt wird, kann vom Beitrag befreit werden.

Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren stellen

Auch wenn Sie zur Gruppe derjenigen gehören, deren Rente mit einer Sozialleistung gestützt werden muss und folglich Anspruch haben, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, läuft dies nicht automatisch.

Sie müssen diese Befreiung erst beantragen. Den Antrag können Sie online ausfüllen oder sich das Formular bei ihren Behörden vor Ort aushändigen lassen.

So schützen sich Rentner vor Pfändung

Wenn der Beitragsservice oder jemand anders offene Forderungen von ihrem Konto pfändet, ist das Geld erst einmal weg. Auch wenn dem betroffenen Rentner in diesem Fall ein Gericht in Monaten oder Jahren Recht gibt, und er dann das Geld zurückbekommt, füllt das Hier und Heute nicht den Kühlschrank.

Auch Rentner/innen können ein P-Konto einrichten, um Pfändungen zu verhindern. Banken dürfen dies nicht verweigern. Ein solches Pfändungsschutz-Konto umfasst einen monatlichen Freibetrag, der nicht gepfändet werden kann und darf.

Diese Freigrenze liegt bei 1.339,99 Euro pro Monat. Läge im vorliegenden Fall die Rente des Betroffenen bei 1.400 Euro, hätte der Beitragsservice statt 733,48 Euro lediglich 49 Euro pro Monat pfänden können.

Hartz IV abschaffen?

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