Rente: Diese Zuschüsse sind für Rentnerinnen und Rentner möglich

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2024 können Rentner verschiedene Zuschüsse beantragen, z.B. bei der Krankenkasse oder beim Wohngeld. Auch Lastenzuschuss und Grundsicherung kommen für einige in Frage.

Beitragszuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie einen Antrag auf einen Beitragszuschuss stellen, können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Dies gilt sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig Versicherte. Ob ein Zuschuss zur Krankenversicherung für Sie möglich ist, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Das Wohngeld Plus

Mit dem Wohngeld plus hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. Wessen Rente nicht ausreicht, um eine angemessene Wohnung zu bezahlen, kann Wohngeld plus beantragen.

Wann sollte man Wohngeld plus beantragen?

Die Verbraucherzentrale rät: Wer 40 Prozent oder mehr seiner Rente für die Miete ausgeben muss, sollte Wohngeld plus beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen und den allgemeinen Wohnkosten vor Ort.

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Der Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss ist für diejenigen gedacht, die Wohneigentum besitzen, aber nur über eine geringe Rente verfügen. Ob und in welcher Höhe Sie ihn erhalten, wird anhand mehrerer Faktoren berechnet.

Dazu gehören die Anzahl der Personen im Haushalt, das Gesamteinkommen des Haushalts und die Höhe der zuschussfähigen Belastung für das selbst genutzte Wohneigentum.

Wenn Sie noch einen Kredit für eine Immobilie abbezahlen müssen, können Sie die Tilgung des Kredits als Wohnkosten angeben.

Zuschuss zum Pflegeheim

Wenn Sie in einem Pflegeheim leben, können Sie einen Zuschuss zum Eigenanteil erhalten. Wenn Ihre Rente zu niedrig ist, um den Eigenanteil zu zahlen, springt das Sozialamt ein.

Allerdings dürfen Sie nur ein Schonvermögen behalten und müssen Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil eingesetzt haben.

Die Grundrente

Wer eine niedrige Rente bezieht und mindestens 33 Jahre Rentenzeiten berechnet bekommt, für den oder die ist eine Grundrente möglich. Hier handelt es sich um einen Zuschlag auf die eigentliche gesetzliche Rente. D

Dieser Zuschlag wird individuell berechnet und gilt nicht nur bei der Altersrente, sondern auch bei der Rente für Hinterbliebene, bei Erwerbsminderung oder für Erziehungszeiten. Einen Antrag müssen sie für den Grundrentenzuschlag nicht stellen.

Grundsicherung im Alter

Mit dem Eintritt der Regelalterszeit wird kein Bürgergeld mehr gezahlt, sondern jetzt gilt die vom Sozialamt geleistete Grundsicherung im Alter. Berechtigt dazu sind alle die, deren Rentenansprüche nicht ausreichen, um das gesetzlich garantierte Existenzminimum zu erreichen.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter orientieren sich am definierten Regelbedarf des Bürgergeldes.

Sparen mit dem Rentenausweis

Mit dem Eintritt in die Rente bekommen Sie einen Rentenausweis vom Renten Service der Deutschen Post AG. Diesen müssen Sie nicht beantragen.

Mit diesem Ausweis sparen Sie bares Geld. Es gibt Ermäßigungen in Zoos, Theatern, Museen und Hotels, in Wellness-Studios, Thermen und Saunen.

Volkshochschulen, Deutsche Bahn und öffentlicher Nahverkehr, Sportveranstaltungen, historische Stätten und Kinos – sie alle bieten Rabatte für Rentner an.