Viele Menschen in Deutschland wollen früher in Rente gehen. Doch dafür gibt es nur noch eine einzige Möglichkeit, wie der Sozialverband Deutschland, SoVD, mitteilte.
In Deutschland wünschen sich viele Menschen, bereits mit 63 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand zu treten. Für die kommenden Jahrgänge wird es nur noch eine begrenzte Möglichkeit bestehen, diesen Wunsch zu erfüllen.
Die reguläre Rente mit 63 ist für die meisten nur noch mit Abschlägen möglich, es sei denn, sie haben eine Schwerbehinderung, die den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht, wie Christian Schultz vom SovD betont.
Die Alternative: Altersrente für langjährig Versicherte
Die Rente für langjährig Versicherte ist die einzige Alternative zur Rente mit 63 ohne Abschläge. Um diese Rente zu erhalten, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Regelung gilt unabhängig vom Geburtsjahr.
Ein wichtiger Unterschied zur herkömmlichen Rente mit 63 besteht darin, dass Abschläge hingenommen werden müssen. Jeder Monat, den ein Versicherter vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, kostet ihn 0,3 Prozent seiner Bruttorente. Diese Abschläge sind dauerhaft und gelten bis zum Lebensende.
Höhe der Abschläge bei der Rente mit 63
Die Höhe der Abschläge ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn jemand eigentlich bis zum 66. Lebensjahr und 8 Monaten arbeiten müsste, aber bereits mit 66 Jahren in Rente geht, beträgt der Abschlag 2,4 Prozent.
Bei einem vorzeitigen Renteneintritt mit 63 Jahren summieren sich die Abschläge auf beträchtliche 14,4 Prozent. Zudem müssen Rentner auch nach Renteneintritt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten, was weitere Abzüge von etwa 11 Prozent ihrer Bruttorente bedeutet.
Abhängig von der Gesamthöhe des Einkommens kann auch eine Steuerpflicht auf die Rente bestehen.
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Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre
Eine grundlegende Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte ist das Vorhandensein von mindestens 35 Versicherungsjahren.
Dabei werden nicht nur die Zeiten berücksichtigt, in denen der Versicherte gearbeitet hat, sondern auch andere Faktoren wie beispielsweise Kindererziehung oder Pflegezeiten. Dies erleichtert es vielen, die erforderliche Anzahl von Versicherungsjahren zu erreichen, auch wenn es auf den ersten Blick nach einer großen Hürde aussieht.
Eine Besonderheit: Altersrente bei Schwerbehinderung
Für Menschen mit Schwerbehinderung besteht eine weitere Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfordert zwar ebenfalls mindestens 35 Versicherungsjahre, jedoch sind die Abschläge hier deutlich geringer. Warum das so ist, wird in einem separaten Video des SoVD erklärt.
Rente mit 63 nur noch mit Abschlägen
Die Rente mit 63 mag also für viele verlockend erscheinen, aber die Realität zeigt, dass sie mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Abschläge und zusätzliche Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie potenzielle Steuern mindern die monatliche Rente erheblich.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.