Wer aktuellen Medienberichten glaubt, könnte meinen, eine monatliche Bruttorente von fast 3.800 Euro sei mit etwas Disziplin für jeden Durchschnittsverdiener erreichbar. Gesetzliche Rente, Betriebsrente, privates Sparen – drei Säulen, fertig ist der sorgenfreie Ruhestand.
Doch diese Rechnung geht von Voraussetzungen aus, die Millionen Menschen in Deutschland schlicht nicht erfüllen: 45 Jahre durchgehende Vollzeitbeschäftigung, ein Arbeitgeber mit Betriebsrentenmodell und jeden Monat 350 Euro übrig für Altersvorsorge. Wer einmal arbeitslos war, in Teilzeit arbeitet oder zum Mindestlohn schuftet, für den ist diese Zahl nicht Motivation – sondern Hohn.
Inhaltsverzeichnis
Nur jeder Zweite hat überhaupt eine Betriebsrente
Die Modellrechnung setzt voraus, dass Beschäftigte über Jahrzehnte hinweg 200 Euro monatlich in eine Betriebsrente einzahlen und der Arbeitgeber 15 Prozent dazulegt. Am Ende stehen angeblich 730 Euro monatliche Betriebsrente.
Die Realität sieht anders aus: Laut Bundesregierung verfügen nur rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrente. In kleinen und mittleren Unternehmen, in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Reinigungskräften und Paketboten ist sie kaum verbreitet. Genau dort arbeiten die Menschen, die sie am dringendsten bräuchten.
Die tatsächlichen Auszahlungsbeträge entlarven das Versprechen endgültig. Laut der Studie „Alterssicherung in Deutschland 2023″ des Bundesarbeitsministeriums lagen die durchschnittlichen Brutto-Betriebsrenten bei 65-Jährigen in Westdeutschland bei 732 Euro für Männer und nur 391 Euro für Frauen.
In Ostdeutschland waren es 365 Euro bei Männern und 235 Euro bei Frauen. 28 Prozent der Frauen mit Betriebsrente erhielten zwischen 100 und 200 Euro monatlich. Die Mehrheit der Beschäftigten wird diese 730 Euro niemals erreichen.
Sabine M., 54, aus Gelsenkirchen – die Rechnung einer Verkäuferin
Sabine M. arbeitet seit 22 Jahren als Verkäuferin in einem Lebensmittelgeschäft, davon zwölf Jahre in Teilzeit, weil sie ihre pflegebedürftige Mutter versorgt hat. Sie verdient 1.900 Euro brutto im Monat. Eine Betriebsrente bietet ihr Arbeitgeber nicht an – er gehört zu den 48 Prozent, die kein Modell haben.
Für private Altersvorsorge bleiben ihr nach Miete, Strom und Lebensmitteln rund 80 Euro im Monat. Wenn sie mit 67 in Rente geht, wird sie nach aktueller Berechnung auf etwa 820 Euro gesetzliche Rente kommen. Keine Betriebsrente. Kein Altersvorsorgedepot. Ihr droht die Grundsicherung im Alter – während Medien von 3.800 Euro träumen.
Die gesetzliche Rente: 45 Punkte sammeln kann kaum jemand
Die Modellrechnung unterstellt 40 bis 45 Rentenpunkte. Das entspricht einem durchgängigen Durchschnittsverdienst über das gesamte Arbeitsleben. Ab Juli 2026 ist ein Rentenpunkt 42,52 Euro wert, 45 Punkte ergeben dann 1.913 Euro brutto. Aber wer erreicht das wirklich?
Die durchschnittliche Zahl der Entgeltpunkte bei Neurentnern liegt deutlich darunter – besonders bei Frauen, die durch Kindererziehung, Pflege oder Teilzeitarbeit jahrelang geringere Beiträge eingezahlt haben. Wer zwischendurch Bürgergeld bezogen hat, sammelt in dieser Zeit gar keine Rentenpunkte. Jedes Jahr ohne Beiträge reißt ein Loch, das sich nicht mehr schließen lässt.
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent klingt nach einem Plus. Doch nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Steuern bleibt davon spürbar weniger. Wer nur 25 Entgeltpunkte vorweisen kann – keine Seltenheit bei Geringverdienern und Teilzeitbeschäftigten –, kommt auf 1.063 Euro brutto.
Netto sind das je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse rund 930 Euro. Davon eine Wohnung in einer deutschen Großstadt zu halten, ist schlicht unmöglich.
Private Vorsorge: 150 Euro im Monat – wovon eigentlich?
Der dritte Baustein im Modell sieht vor, dass Beschäftigte über 40 Jahre hinweg 150 Euro monatlich privat anlegen und dabei sechs Prozent Rendite pro Jahr erzielen. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 startet, kämen staatliche Zulagen hinzu: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr und 25 Prozent auf weitere 1.440 Euro. Bei vollem Ausschöpfen der geförderten 1.800 Euro jährlich gibt es 540 Euro Zulagen vom Staat.
Für viele Beschäftigte bleibt das ein Angebot, das sie sich nicht leisten können. Wer 1.900 oder 2.200 Euro brutto verdient, hat nach Sozialabgaben und Steuern rund 1.400 bis 1.600 Euro netto. Davon gehen Miete, Strom, Lebensmittel, Mobilität ab. Am Monatsende bleiben oft 50 oder 100 Euro – wenn überhaupt. Die 150 Euro monatlich für das Altersvorsorgedepot sind dann kein realistischer Sparbetrag, sondern ein theoretisches Konstrukt für Menschen, die ohnehin schon genug verdienen.
Der Bundestag hat das Altersvorsorgedepot am 27. März 2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Das Gesetz sieht vor, dass bis zu 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden können, die Förderung aber auf 1.800 Euro Eigenbeitrag begrenzt bleibt. Ein Kostendeckel von einem Prozent pro Jahr soll bei Standardprodukten gelten. Die Idee ist richtig – doch sie hilft vor allem der Mittelschicht, nicht den Millionen am unteren Ende der Einkommensskala.
Was am Ende wirklich droht: Grundsicherung im Alter
Wer die drei Säulen nicht aufbauen kann oder konnte, landet in der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro, hinzu kommen angemessene Miet- und Heizkosten.
Das Schonvermögen beträgt lediglich 10.000 Euro – während Bürgergeld-Empfänger im ersten Jahr 15.000 Euro behalten dürfen. Wer als Rentner auf Grundsicherung angewiesen ist, wird also strenger behandelt als jemand, der Bürgergeld bezieht.
Hat jemand trotz geringen Einkommens eine kleine Betriebsrente oder private Zusatzrente aufgebaut, greift ein Freibetrag: Die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei, darüber hinaus 30 Prozent bis zu einem Maximalbetrag, der 2026 bei rund 281 Euro liegt. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf die Grundsicherung angerechnet und kürzt die Leistung Euro für Euro.
Wer jahrzehntelang 50 oder 80 Euro monatlich in eine private Vorsorge gesteckt hat, behält davon am Ende nur den Freibetrag – der Rest wird auf die Grundsicherung angerechnet. Besser als nichts, aber weit entfernt von dem, was die Modellrechnung verspricht.
Die Rechenfehler der 3.800-Euro-Illusion
Das Modell krankt an einer zentralen Annahme: Es beschreibt einen Idealverlauf ohne Brüche. 45 Jahre durchgehend Durchschnittsverdienst, ununterbrochene Betriebsrentenzahlung, 150 Euro monatlich privat – ohne Arbeitslosigkeit, ohne Scheidung, ohne Krankheit, ohne Pflege von Angehörigen. Bereits ein einziger dieser Einschnitte reißt das Konstrukt auseinander. Und statistisch gesehen erleben die meisten Erwerbsbiografien mehrere davon.
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In der Realität arbeiten Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Wer in Teilzeit arbeitet, sammelt nur anteilig Rentenpunkte. Bei Minijobs zahlen Arbeitgeber zwar pauschale Rentenversicherungsbeiträge, doch die resultierenden Rentenansprüche sind minimal – wer sich von der eigenen Zuzahlung befreien lässt, erwirbt noch weniger.
Fünf Jahre im Bürgergeld-Bezug bedeuten null Rentenpunkte – das sind ab Juli 2026 rund 213 Euro monatliche Rente weniger. Eine Betriebsrente haben die meisten dieser Menschen nie besessen. Und private Vorsorge scheitert schlicht am verfügbaren Einkommen.
Was Betroffene jetzt tun können
Die Grundsicherung im Alter muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Wer eine geringe Rente bezieht, erhält zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular. Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem Renteneintrittsdatum gestellt werden, denn rückwirkende Zahlungen sind nur eingeschränkt möglich.
Zusätzlich lohnt sich eine Prüfung, ob Anspruch auf Wohngeld besteht – das kann in bestimmten Konstellationen günstiger sein als die Grundsicherung, weil Vermögen und Einkommen von Familienangehörigen nicht so streng geprüft werden.
Wer noch im Erwerbsleben steht und wenig verdient, sollte prüfen, ob der Arbeitgeber eine Betriebsrente anbietet. Seit Januar 2026 ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz teilweise in Kraft, das auch nicht tarifgebundene Unternehmen für das Sozialpartnermodell öffnet. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG, den sie beim Arbeitgeber einfordern können.
Bei einem Bruttogehalt unter 2.575 Euro monatlich gibt es zusätzlich eine staatliche Förderung: Der Arbeitgeber kann bis zu 960 Euro jährlich einzahlen und erhält davon 30 Prozent als Steuervorteil zurück.
Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 wird vor allem für jüngere Beschäftigte interessant, die noch Jahrzehnte Ansparzeit vor sich haben. Für Menschen über 50 ist der Renditevorteil gegenüber einem normalen ETF-Sparplan gering, wie Berechnungen zeigen.
Wer nur noch 15 Jahre bis zur Rente hat und wenig einzahlen kann, profitiert kaum von der staatlichen Förderung – der Zinseszinseffekt braucht Zeit, die dann fehlt.
Fragen und Antworten zur Rentenlücke
Kann ich als Bürgergeld-Empfänger überhaupt Rentenpunkte sammeln? Nein. Seit 2011 werden für Bürgergeld-Bezieher keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mehr gezahlt. Jedes Jahr im Bürgergeld-Bezug fehlt also vollständig in der Rentenberechnung. Freiwillige Beiträge sind theoretisch möglich, aber bei den Regelsätzen praktisch nicht finanzierbar.
Lohnt sich eine Zusatzrente, wenn ich später ohnehin Grundsicherung bekomme? Ja, teilweise. Der Freibetrag für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge beträgt mindestens 100 Euro und maximal rund 281 Euro monatlich. Dieser Betrag wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Wer also eine kleine Betriebsrente oder private Rente aufbaut, hat am Ende tatsächlich etwas mehr als ohne – allerdings nur bis zu dieser Grenze.
Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn ich Grundsicherung beantrage? Das angesparte Guthaben im geförderten Altersvorsorgedepot zählt nicht zum Schonvermögen und muss nicht vor Antragstellung aufgebraucht werden. Bei der Auszahlung im Alter wird es jedoch als Einkommen berücksichtigt, wobei der Freibetrag für Zusatzrenten greift.
Kann mein Arbeitgeber die Betriebsrente verweigern? Nein. Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber darf den Wunsch nicht ablehnen. Allerdings muss er mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazuzahlen – viele Arbeitgeber tun nur das gesetzliche Minimum.
Rentenpunkte bei Pflege von Angehörigen – bekomme ich welche? Ja, wenn Sie einen Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang ab und kann je nach Konstellation einen spürbaren Beitrag zur Rente leisten.
Quellen:
Bundesregierung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung im Alter
BMAS: Alterssicherung in Deutschland 2023 (ASID 2023), Forschungsbericht 658
Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge
Deutsche Rentenversicherung: Grundsicherung




