Rente: 5 Änderungen für Rentner seit Juni 2024

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Zum 1. Juni 2024 gab es zahlreiche Änderungen bei der Rente. Darauf weist der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel hin. Die wichtigsten 5 Veränderungen sind hier aufgeführt.

Fünf wichtige Änderungen für Rentner seit Juni 2024: Änderungen 1-3

1. Rentenerhöhung 2024 startet Mitte Juni 2024

Ab Mitte Juni 2024 beginnt die Rentenerhöhung. Der Postrentenservice der Deutschen Rentenversicherung druckt fleißig für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Rentenanpassungsbescheide.

Die Reihenfolge ist dabei klar geregelt: Zuerst erhalten Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, ihre Bescheide, gefolgt von den Rentnern, die ihre Rente nachschüssig erhalten.

Die gesamte Aktion soll bis Ende Juli 2024 abgeschlossen sein, sodass alle Rentner ihre Bescheide erhalten haben.

2. Bundesrat stimmt Rentenerhöhung 2024 zu

Am 14. Juni 2024 wird der Bundesrat voraussichtlich in seiner 1.045. Plenarsitzung der Rentenanpassung 2024 zustimmen, wie sie von der Bundesregierung beschlossen wurde. Dies bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ab Juli 2024 eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent erhalten werden.

3. Zahlung der Rente im Juni 2024

Die Zahlung der gesetzlichen Rente ist ein wichtiges Thema, besonders im Hinblick auf den Rentenzahltermin im Juni 2024. Der gesetzliche Zahltag ist immer der letzte Tag im Monat, sofern dieser kein Feiertag, Samstag oder Sonntag ist.

Da der 30. Juni 2024 ein Sonntag ist, und auch der Samstag, 29. Juni 2024, kein Rentenzahltag ist, wird die Rente stattdessen am Freitag, dem 28. Juni 2024, ausgezahlt.

Dies ist der letzte Bankarbeitstag im Monat Juni 2024 und kein gesetzlicher Feiertag. Somit erhalten alle rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ihre Rente am 28. Juni 2024.

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Neue Rentenberechtigung für bestimmte Geburtsjahrgänge

Ab Juni 2024 gibt es wichtige Änderungen für verschiedene Geburtsjahrgänge, die erstmals Anspruch auf Rente haben:

1. Regelaltersrente: Geburtsjahrgänge vom 2. Mai 1958 bis einschließlich 1. Juni 1958 können mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 5 Jahren allgemeiner Wartezeit sowie einem Rentenantrag die Regelaltersrente erhalten.

2. Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtsjahrgänge vom 2. Mai 1961 bis einschließlich 1. Juni 1961 können ab dem 1. Juni 2024 diese Rente beanspruchen, vorausgesetzt, sie haben 35 Jahre Wartezeit erfüllt und einen Rentenantrag gestellt.

3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geburtsjahrgänge vom 2. September 1962 bis 1. Oktober 1962 können mit Nachweis eines Grades der Behinderung von 50 und 35 Jahren Wartezeit erstmals diese Rente beantragen.

4. Abschlagsfreie Altersrente: Geburtsjahrgänge vom 2. Januar 1960 bis einschließlich 1. Februar 1960 können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Kalendermonaten sowie 45 Jahren Wartezeit ab dem 1. Juni 2024 in die abschlagsfreie Altersrente gehen.

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht ab dem 26. Juni 2024

Ab dem 26. Juni 2024 treten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft, die es erleichtern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Die wichtigste Neuerung ist die Möglichkeit, zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft eine bestehende andere Staatsangehörigkeit zu behalten.

Zudem wird die erforderliche Aufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre verkürzt. Kinder von Eltern, die beide keinen deutschen Pass besitzen, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Elternteile mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.