Rente: Kein Extra-Rentenzuschlag und keine Rentenerhöhung für Hunderttausende

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Die Nachricht, dass der Extra-Rentenzuschlag und die Rentenerhöhung an die Grundsicherung angerechnet wird, hat viele Rentnerinnen und Rentner zurecht verärgert.

Auf der einen Seite wird nämlich die Rente zum 1. Juli 2024 erhöht, auf der anderen Seite wird diese Erhöhung wieder bei der Grundsicherung abgezogen.

Besonders problematisch ist dies für diejenigen, die aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sind. Darauf weist der Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel hin.

Was ist der Extra-Rentenzuschlag?

Der Extra-Rentenzuschlag ist eine zusätzliche Erhöhung der Rente, die seit 2022 für Rentner mit Erwerbsminderungsrente eingeführt wurde. Diese Erhöhung kann bis zu 7,5 Prozent betragen.

Sie sollte ursprünglich dazu dienen, die finanzielle Situation von Rentnern zu verbessern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können.

Warum wird der Extra-Rentenzuschlag angerechnet?

Die Anrechnung des Extra-Rentenzuschlags auf die Grundsicherung erfolgt, weil die Sozialhilfe in Deutschland nach dem Nachrangigkeitsprinzip ausgestaltet ist.

Das bedeutet, dass Sozialhilfe nur geleistet wird, wenn andere Leistungen oder eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sobald der Extra-Rentenzuschlag das Einkommen des Rentners über die im Sozialgesetzbuch XII (§ 85 SGB XII) festgelegten Einkommensgrenzen hebt, verringert sich die Grundsicherung entsprechend oder entfällt ganz.

Wie wird die Anrechnung berechnet?

Die Rente, inklusive des Extra-Rentenzuschlags, wird als laufendes Einkommen betrachtet.

Wenn das gesamte Einkommen, das der Rentner monatlich erhält, die Einkommensgrenzen überschreitet, wird der Anspruch auf Grundsicherung verringert oder entfällt.

Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Familienstand und anderen Faktoren. Für Alleinstehende ohne Familienzuschlag gelten beispielsweise die Grenzen des § 85 Absatz 1 Ziffer 2 SGB XII.

Wer kann aufatmen?

Es gibt eine kleine Gruppe von Rentnern, die von der Anrechnung des Extra-Rentenzuschlags verschont bleiben.

Versicherte, die einen Grundrentenfreibetrag haben, weil sie 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können, profitieren weiterhin von der vollen Rente ohne Anrechnung auf die Grundsicherung.

Dieser Freibetrag schützt einen Teil des Einkommens vor der Anrechnung und ermöglicht so eine höhere Netto-Rente.

Was sagt die Rechtsgrundlage?

Die Anrechnung des Extra-Rentenzuschlags auf die Grundsicherung basiert auf den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII), erklärt Knöppel.

Laut § 85 SGB XII werden alle monatlich zufließenden geldwerten Mittel als Einkommen berücksichtigt. Überschreitet das gesamte Renteneinkommen inklusive Zuschlag die festgelegten Grenzen, entfällt der Grundsicherungsanspruch.

Dies sorgt dafür, dass die Sozialhilfe nur als letzte Instanz einspringt, wenn kein ausreichendes eigenes Einkommen vorhanden ist.

Welche Folgen hat dies für die Betroffenen?

Für viele Rentner bedeutet die Anrechnung des Extra-Rentenzuschlags auf die Grundsicherung eine erhebliche finanzielle Belastung.

Besonders betroffen sind diejenigen, deren Rente gerade so ausreicht, um über die festgelegten Einkommensgrenzen zu kommen.

Diese Rentner verlieren durch die Anrechnung ihren Anspruch auf Grundsicherung und müssen ihren Lebensunterhalt mit einem oft knapp bemessenen Einkommen bestreiten, kritisiert der Anwalt.

Fazit: Was können Betroffene tun?

Rentner, die sich durch die Anrechnung des Extra-Rentenzuschlags auf die Grundsicherung benachteiligt fühlen, sollten sich an einen Rentenberater wenden.

Ein Experte kann prüfen, ob alle Anrechnungen korrekt sind und ob eventuell Ansprüche auf den Grundrentenfreibetrag bestehen.

Zudem könnten Betroffene überlegen, sich politisch zu engagieren, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen und Veränderungen zu bewirken.

Was können Betroffene tun?

  • Rentenberater konsultieren: Ein Rentenberater kann prüfen, ob alle Anrechnungen korrekt sind und ob eventuell Ansprüche auf den Grundrentenfreibetrag bestehen.
  • Prüfung von Ansprüchen: Betroffene sollten ihre Ansprüche genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch gegen Bescheide einlegen, die ihnen ungerecht erscheinen.