Rechnungshof beanstandet falsche Arbeitslosenzahlen der Jobcenter

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Falsche Arbeitslosenzahlen durch Fehler in den Jobcentern

Seit einiger Zeit kritisieren Arbeitsmarktexperten und Erwerbslosenvereine die Erfassung der Arbeitslosenzahlen. Denn diese werden mit einigen Tricks regelmäßig schön gerechnet. Nun erreicht die Kritik auch offizelle Aufsichtsbehörden. Der Bundesrechnungshof sieht deutliche Ungereimtheiten bei der Fassung von Arbeitslosen. Viele Betroffene würden nicht als Arbeitslose erfasst werden. Die Jobcenter sind nun aufgefordert die Angaben und die Erfassung zu ändern. Die Rechnungstricks als solche stehen allerdings nicht zur Debatte- viel mehr die schlampig berechneten Zahlen. Denn selbst die stimmen nicht.

In der Chefetage der Bundesagentur für Arbeit (BA) dürfte der Bericht des Rechnungshofes ein Schlag ins Gesicht gwesen sein. Hatten doch Hartz IV-Kritiker immer wieder auf die falsche Erfassung von Erwerbslosen und damit auch die Schönrechnerei der BA hingewiesen, bestätigen nun die obersten Prüfer mindestens ein Teil dieser Kritik. Nun sind die Jobcenter dazu aufgefordert per Weisung die Angaben regelmäßig zu überprüfen, wie eine Sprecherin der BA bestätigte.

Umfangreiche Erfassungsfehler

Bereits im Februar 2019 hatte der Bundesrechnungshof “auf umfangreiche Erfassungsfehler” bei Hartz-IV-Leistungsbeziehern aufmerksam gemacht. In einem internen und bislang unter Verschluss gehaltenem Bericht, zeigten die Prüfer auf, dass die Jobcenter mindestens 290.000 Arbeitslose mit einem falschen Status versehen und damit mindestens 115.000 Menschen aus der Arbeitslosenstatitik herausgerechnet hatten. Das sind etwa 8,6 Prozent der Leistungsberechtigten. Die Prüfer haben bereits diejenigen abgezogen, die fälschlicherweise zuunrecht als Arbeitslose registriert waren. Die Mitarbeiter des Bundesrechnungshofs haben nicht alle Jobcenter überprüft. Allerdings stützen sich die Angaben auf Stichproben in 770 Fällen in 219 Jobcentern.

Die neue BA-Weisung verpflichtet nunmher die Jobcenter-Mitarbeiter regelhaft Prüfsysteme zu installieren. Diese Systeme sollen Fälle aufspüren, die im IT System der BA unstimmig erscheinen. Die Weisung wurde in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium erlassen. Diese solle nun verhindern, dass Fehler bei der Erfassung passieren.

Nicht aufgelöst werden damit allerdings die statistischen Tricks der BA, um regelmäßig die Zahlen klein zu rechnen. Im Hause BA rechnet man beispielsweise diejenigen nicht mit, die einen Ein-Euro-Job ausüben. Auch Frühverrentete und Menschen, die in Maßnahmen sind, werden regelmäßig aus den Arbeitslosenzahlen heraus gerechnet.

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