Pflegegeld: 4,9 Millionen Pflegebedürftige sollen Pauschale verlieren

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Die Meldung, rund 4,9 Millionen Pflegebedürftige könnten ihre bisherige Pauschale verlieren, sorgt für erhebliche Verunsicherung. Gemeint ist nach derzeitigem Stand nicht das klassische Pflegegeld, sondern die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese beträgt derzeit bis zu 42 Euro im Monat und hilft vor allem Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

Eine Streichung ist bislang nicht beschlossen. Die Diskussion beruht auf Planungen im Rahmen des „Zukunftspakts Pflege“, mit dem Bund und Länder die Pflegeversicherung neu ordnen wollen. Für Betroffene ist das dennoch relevant, weil die geplante Bündelung von Leistungen den bisherigen Anspruch verändern könnte.

Was bisher gilt

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, können aktuell monatlich bis zu 42 Euro für bestimmte Verbrauchsprodukte erstattet bekommen. Dazu gehören etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz oder saugende Bettschutzeinlagen. Ein ärztliches Rezept ist dafür in der Regel nicht erforderlich.

Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Betroffene können die Produkte selbst kaufen und die Kosten einreichen oder sie über einen Vertragspartner der Pflegekasse beziehen. Gerade für Angehörige ist diese Pauschale im Alltag deshalb eine niedrigschwellige Unterstützung.

Bisherige Regelung Mögliche Änderung nach den Planungen
Eigenständiger Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Mittel könnten in ein neues Entlastungsbudget einfließen.
Anspruch ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege. Die künftige Ausgestaltung für Pflegegrad 1 wäre besonders genau zu prüfen.
Produkte können selbst gekauft oder über Vertragspartner bezogen werden. Pflegehilfsmittel könnten künftig aus einem flexibleren Budget bezahlt werden.
Die Leistung ist klar abgegrenzt und für Hygieneartikel vorgesehen. Bei einem gemeinsamen Budget müssten mehrere Bedarfe aus demselben Topf finanziert werden.

Warum von 4,9 Millionen Menschen die Rede ist

Die Zahl von 4,9 Millionen bezieht sich auf Pflegebedürftige, die in Deutschland zu Hause versorgt werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon lebten rund 4,9 Millionen in der häuslichen Versorgung.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede dieser Personen die Pauschale tatsächlich nutzt. Anspruch und tatsächliche Inanspruchnahme sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Zahl zeigt aber, wie groß der Kreis der Menschen ist, für den eine Veränderung in der häuslichen Pflege spürbar werden könnte.

Was der Zukunftspakt Pflege vorsieht

Die bisherigen Eckpunkte sehen vor, ambulante Leistungen stärker zu bündeln. Statt vieler einzelner Ansprüche sollen neue Budgets entstehen, insbesondere ein Sachleistungsbudget und ein Entlastungsbudget. Ziel der Politik ist es, Leistungen einfacher zugänglich zu machen und Mittel gezielter einzusetzen.

Genau hier liegt der Streitpunkt. In den Fachpapieren wird beschrieben, dass auch Ausgaben für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in neue Budgets einbezogen werden könnten. Pflegehilfsmittel würden damit nicht zwingend verschwinden, aber der bisherige eigenständige Anspruch könnte entfallen.

Für Pflegebedürftige kann das einen praktischen Unterschied machen. Heute ist klar: Für bestimmte Hygiene- und Schutzprodukte gibt es einen eigenen monatlichen Betrag. Künftig könnten diese Ausgaben mit anderen Unterstützungsleistungen konkurrieren, wenn sie aus einem gemeinsamen Budget bezahlt werden müssen.

Warum die Reform politisch heikel ist

Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Mehr Menschen benötigen Unterstützung, die Kosten steigen und zugleich wächst der Bedarf an ambulanter Versorgung. Bund und Länder wollen deshalb Strukturen vereinfachen und Leistungen neu gewichten.

Für viele Familien klingt Vereinfachung zunächst positiv. Problematisch wird es, wenn eine bisher feste Hilfe in einem größeren Budget aufgeht und dadurch weniger planbar wird. Gerade kleine Beträge können in der häuslichen Pflege eine große Wirkung haben, weil sie regelmäßig anfallen und für alltägliche Produkte gebraucht werden.

Hinzu kommt, dass Pflegehilfsmittel keine Zusatzleistung im Luxusbereich sind. Sie dienen der Hygiene, dem Schutz pflegender Angehöriger und der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Wenn diese Produkte nicht mehr verlässlich finanziert werden, könnten Haushalte mit geringem Einkommen stärker belastet werden.

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Was Betroffene jetzt wissen sollten

Aktuell besteht der Anspruch auf die Pauschale weiterhin. Pflegebedürftige und Angehörige sollten laufende Anträge deshalb nicht abbrechen und die Leistung weiterhin nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch bereits bewilligte Versorgungen laufen nach geltender Rechtslage weiter.

Gleichzeitig sollten Betroffene die politische Entwicklung aufmerksam verfolgen. Entscheidend wird sein, ob aus den Eckpunkten tatsächlich ein Gesetzentwurf wird und wie dieser formuliert ist. Erst dann lässt sich seriös sagen, ob die Pauschale wegfällt, verändert wird oder in anderer Form erhalten bleibt.

Besonders wichtig ist die Frage, ob Pflegegrad 1 weiterhin gleichwertig berücksichtigt wird. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten kein reguläres Pflegegeld, können aber bisher die Pflegehilfsmittel-Pauschale nutzen. Würde diese Leistung in ein Budget überführt, müsste klar geregelt werden, welche Ansprüche für diese Gruppe bleiben.

Einordnung: Keine Panik, aber berechtigte Aufmerksamkeit

Die Aussage, Millionen Pflegebedürftige würden ihre Pauschale verlieren, ist zugespitzt. Sachlich genauer ist: Nach den bisherigen Reformüberlegungen könnte der eigenständige Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Pauschale in seiner heutigen Form aufgegeben und in ein neues Budget überführt werden. Ob das am Ende so beschlossen wird, ist offen.

Für die öffentliche Debatte ist diese Unterscheidung wichtig. Es geht nicht nur um eine technische Änderung im Leistungsrecht. Es geht um die Frage, ob häusliche Pflege auch künftig verlässlich, einfach und ohne zusätzliche finanzielle Hürden unterstützt wird.

Beispiel aus der Praxis

Eine Tochter pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 3 zu Hause. Jeden Monat benötigt sie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion und Bettschutzeinlagen. Bisher bestellt sie diese Produkte über einen Vertragspartner der Pflegekasse und muss sich nur selten um die Abrechnung kümmern.

Würde die bisherige Pauschale in ein gemeinsames Entlastungsbudget überführt, müsste die Familie möglicherweise stärker abwägen. Aus demselben Budget könnten dann auch andere Hilfen bezahlt werden, etwa Unterstützung bei der Betreuung oder bei zeitweiser Verhinderung der Pflegeperson. Für die Familie wäre entscheidend, ob das neue System wirklich einfacher wird oder ob am Ende weniger Geld für regelmäßig benötigte Hygieneprodukte bleibt.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zu Pflegehilfsmitteln und zur Erstattung von bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchsprodukte.

Verbraucherzentrale: Überblick zu Anspruch, Antragstellung und typischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik mit Angaben zu 5,7 Millionen Pflegebedürftigen Ende 2023 und rund 4,9 Millionen zu Hause versorgten Menschen.

Bundesministerium für Gesundheit: Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ und geplante Bündelung ambulanter Leistungen in neue Budgets.

Fachliche Eckpunkte zum Zukunftspakt Pflege: Ausführungen zu Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget und Einbeziehung der Ausgaben für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.