Für diejenigen, die Schulden haben, gilt seit dem 1. Juli 2026 ein höherer Schutzbetrag. Auf einem Pfändungsschutzkonto, dem sogenannten P-Konto, sind nun automatisch 1.590 Euro pro Monat vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Die neue Grenze gilt für Schuldnerinnen und Schuldner ohne Unterhaltspflichten.
Der Betrag wurde angehoben, weil auch die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gestiegen sind. Nach der Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 erhöht sich der unpfändbare Monatsbetrag nach § 850c ZPO von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. Für das P-Konto wird dieser Betrag auf 1.590 Euro gerundet.
Inhaltsverzeichnis
Warum der Schutzbetrag wichtig ist
Wer eine Kontopfändung hat, kann ohne P-Konto schnell in eine existenzielle Notlage geraten. Geht Lohn, Bürgergeld, Rente, Krankengeld oder eine andere Zahlung auf ein normales Girokonto ein, kann das Guthaben bei einer wirksamen Pfändung blockiert werden. Erst das P-Konto sorgt dafür, dass ein bestimmter Betrag für Miete, Strom, Lebensmittel, Fahrkarten und andere notwendige Ausgaben verfügbar bleibt.
Die Anhebung bedeutet deshalb nicht, dass Schuldner mehr Geld erhalten. Sie bedeutet, dass ein größerer Teil des vorhandenen Einkommens nicht an Gläubiger abgeführt werden darf. Gerade bei gestiegenen Lebenshaltungskosten kann dieser Unterschied darüber entscheiden, ob Rechnungen des Alltags noch bezahlt werden können.
Der neue Betrag gilt automatisch auf dem P-Konto
Der Grundfreibetrag von 1.590 Euro muss bei bestehenden P-Konten grundsätzlich automatisch berücksichtigt werden. Banken und Sparkassen müssen den neuen Schutzbetrag nach der Umstellung anwenden. Auch Arbeitgeber müssen bei Lohnpfändungen die neuen Pfändungsfreigrenzen beachten.
Der Schutz wirkt auf dem Konto nur dann, wenn das Girokonto tatsächlich als P-Konto geführt wird. Wer bisher nur ein normales Girokonto hat und eine Pfändung droht oder bereits zugestellt wurde, sollte die Umwandlung bei der Bank beantragen. Kreditinstitute müssen ein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.
1.590 Euro sind nicht für jeden die endgültige Grenze
Der Betrag von 1.590 Euro ist der automatische Grundschutz für Personen ohne weitere geschützte Beträge. Wer Unterhalt zahlt oder für Kinder sorgt, kann einen höheren Freibetrag bekommen. Auch bestimmte Sozialleistungen, Kindergeld oder einmalige Nachzahlungen können den geschützten Betrag erhöhen.
Dafür reicht der automatische Grundfreibetrag aber oft nicht aus. Betroffene benötigen dann eine Bescheinigung, etwa von einer Schuldnerberatungsstelle, einem Anwalt, einer Familienkasse oder einer geeigneten Sozialleistungsstelle. Mit dieser Bescheinigung kann die Bank den Freibetrag auf dem P-Konto anpassen.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
| Bereich | Wert |
|---|---|
| Unpfändbarer Monatsbetrag nach § 850c ZPO bis 30. Juni 2026 | 1.555,00 Euro |
| Unpfändbarer Monatsbetrag nach § 850c ZPO ab 1. Juli 2026 | 1.587,40 Euro |
| Automatischer Grundfreibetrag auf dem P-Konto ab 1. Juli 2026 | 1.590,00 Euro |
| Geltungszeitraum der neuen Pfändungstabelle | 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 |
| Erhöhung möglich bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen | Ja, mit Nachweis oder Bescheinigung |
Die neuen Tabellen gelten für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Das Bundesministerium der Justiz stellt dafür eine Broschüre mit den Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen bereit. Darin sind die Beträge nach monatlichem, wöchentlichem und täglichem Einkommen sowie nach Unterhaltspflichten gestaffelt.
Pfändungsschutz ist kein Schuldenerlass
Der höhere Freibetrag bedeutet nicht, dass Forderungen verschwinden. Gläubiger können weiterhin pfänden, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt. Geschützt wird nur der Betrag, den Schuldner für den notwendigen Lebensunterhalt behalten dürfen.
Wer mehr verdient als der unpfändbare Betrag, muss damit rechnen, dass ein Teil des darüberliegenden Einkommens abgeführt wird. Dabei wird nicht automatisch jeder Euro oberhalb der Grenze vollständig gepfändet. Die Pfändungstabelle legt fest, welcher Anteil je nach Einkommen und Unterhaltspflichten pfändbar ist.
Warum Betroffene ihr Konto prüfen sollten
Auch wenn die Anpassung automatisch erfolgen soll, sollten Schuldner ihre Kontoauszüge und die Freigabe bei der Bank prüfen. Fehler können dazu führen, dass zu wenig Geld freigegeben wird. Besonders wichtig ist das bei Renten, Löhnen oder Sozialleistungen, die um den Monatswechsel herum eingehen.
Probleme entstehen häufig auch bei Nachzahlungen. Wenn etwa Bürgergeld, Rente oder Krankengeld rückwirkend für mehrere Monate gezahlt wird, kann der Betrag auf dem Konto auf einmal deutlich höher sein als der monatliche Freibetrag. Dann kann zusätzlicher Schutz erforderlich sein, damit das Geld nicht an Gläubiger fällt.
Unterhaltspflichten können den Freibetrag erhöhen
Wer für Kinder oder Ehepartner Unterhalt leistet, kann einen höheren Schutzbetrag beanspruchen. Das gilt nicht nur bei klassischem Barunterhalt. Auch wenn Kinder im Haushalt leben und tatsächlich versorgt werden, kann dies den pfändungsfreien Betrag erhöhen.
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Die Bank hebt den Freibetrag jedoch in der Regel nicht allein aufgrund einer mündlichen Erklärung an. Meist wird eine P-Konto-Bescheinigung benötigt. Betroffene sollten deshalb frühzeitig klären, welche Stelle die Bescheinigung ausstellen kann.
Auch Sozialleistungen brauchen manchmal zusätzlichen Schutz
Viele Sozialleistungen sind zwar inhaltlich für den Lebensunterhalt gedacht, sie sind auf dem Konto aber nicht immer automatisch vollständig geschützt. Das betrifft vor allem Nachzahlungen, Kindergeld oder zweckgebundene Leistungen. Wer hier nichts unternimmt, kann trotz Schutzvorschriften Geld verlieren.
Besonders sorgfältig sollten Leistungsbezieher prüfen, ob die Bank den richtigen Freibetrag anwendet. Falls die Bank eine Freigabe ablehnt, kann je nach Fall eine Bescheinigung oder eine gerichtliche Entscheidung nötig werden. Schuldnerberatungsstellen können dabei helfen, den passenden Weg zu finden.
Was Schuldner jetzt tun sollten
Betroffene sollten zuerst prüfen, ob ihr Konto bereits als P-Konto geführt wird. Ist das nicht der Fall und liegt eine Kontopfändung vor oder droht eine solche, sollte die Umwandlung umgehend beantragt werden. Der Schutzbetrag von 1.590 Euro hilft nur, wenn der Kontopfändungsschutz auch eingerichtet ist.
Danach sollte geprüft werden, ob der Grundfreibetrag ausreicht. Wer Kinder hat, Unterhalt leistet, Kindergeld erhält oder Nachzahlungen erwartet, sollte sich eine Bescheinigung für einen höheren Freibetrag besorgen. Das kann verhindern, dass Geld blockiert wird, das eigentlich für den Lebensunterhalt bestimmt ist.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Herr M. arbeitet in Teilzeit und erhält monatlich 1.720 Euro netto. Gegen ihn läuft eine Kontopfändung, weil eine alte Forderung aus einem Kreditvertrag noch offen ist. Sein Girokonto wurde bereits in ein P-Konto umgewandelt.
Seit Juli 2026 sind auf seinem P-Konto automatisch 1.590 Euro geschützt. Der Betrag steht ihm für Miete, Strom, Lebensmittel und Fahrtkosten zur Verfügung. Nur der darüber hinausgehende Betrag kann nach den geltenden Regeln für Gläubiger relevant werden.
Würde Herr M. zusätzlich für ein Kind Unterhalt leisten, könnte sein geschützter Betrag höher liegen. Dafür müsste er seiner Bank aber eine geeignete Bescheinigung vorlegen. Ohne diesen Nachweis bliebe es zunächst beim automatischen Grundfreibetrag.
Fragen und Antworten zum neuen Pfändungsschutz
Wie viel Geld ist seit Juli 2026 auf dem P-Konto geschützt?
Seit dem 1. Juli 2026 sind auf einem P-Konto automatisch 1.590 Euro pro Monat geschützt. Dieser Betrag gilt für Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen kann der Freibetrag höher sein.
Gilt der Betrag von 1.590 Euro auch für normale Girokonten?
Nein. Der automatische Kontoschutz gilt nur auf einem P-Konto. Wer eine Pfändung auf einem normalen Girokonto hat, sollte die Umwandlung in ein P-Konto bei der Bank beantragen.
Muss die Bank den neuen Betrag automatisch anwenden?
Ja, bei einem bestehenden P-Konto muss der neue Grundfreibetrag grundsätzlich automatisch berücksichtigt werden. Betroffene sollten trotzdem prüfen, ob die Freigabe korrekt erfolgt. Fehler sollten schnell mit der Bank oder einer Schuldnerberatung geklärt werden.
Kann der Freibetrag höher als 1.590 Euro sein?
Ja. Ein höherer Freibetrag ist möglich, wenn Schuldner Unterhalt leisten, Kindergeld erhalten oder bestimmte geschützte Leistungen eingehen. Dafür wird häufig eine P-Konto-Bescheinigung benötigt.
Was passiert mit Nachzahlungen?
Nachzahlungen können problematisch sein, weil sie das Kontoguthaben in einem Monat stark erhöhen. Ohne zusätzlichen Schutz kann ein Teil des Geldes blockiert oder gepfändet werden. Betroffene sollten sich deshalb vor oder unmittelbar nach einer Nachzahlung beraten lassen.
Bedeutet die höhere Pfändungsfreigrenze, dass Schulden wegfallen?
Nein. Die Schulden bleiben bestehen. Die neue Grenze sorgt nur dafür, dass Schuldner einen höheren Betrag für ihren notwendigen Lebensunterhalt behalten dürfen.




