Wer Krankengeld bezieht, der nimmt in dieser Zeit keine Urlaubstage. Können Sie jetzt, wenn das Krankengeld ausläuft durch den angesammelten Resturlaub erneut Krankengeld beantragen? Unter Umständen ja, allerdings nur in einer bestimmten Situation. Diese erklären wir.
Wie lange läuft das Krankengeld?
Im Krankheitsfall zahlt erst einmal ihr Arbeitgeber sechs Wochen regulär ihr Gehalt weiter. Dann springt die Krankenkasse ein und finanziert für maximal 72 Wochen nach der Lohnfortzahlung Krankengeld.
In einem Zeitraum von drei Jahren können Sie also knapp eineinhalb Jahre Krankengeld beziehen – und nicht durchgehend. Das wird als Blockfrist bezeichnet. Erst wenn diese Blockfrist vorbei ist, haben Sie die Möglichkeit, erneut Krankengeld zu erhalten.
Nach dem Ablauf der 72 Wochen zahlt die Krankenkasse nicht mehr – ganz egal, wie ihre Situation ist.
Sechs Monate bis zum erneuten Krankengeld
Um erneut Krankengeld zu erhalten müssen Sie zumindest sechs Monate durchgehend nicht krankgeschrieben gewesen sein.
Dies gilt auch für chronische Erkrankungen, bei denen “eigentlich” eine dauernde Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Sie müssen einzahlen
Außerdem müssen Sie mindestens sechs Monate Beiträge in die Krankenkasse eingezahlt haben, um Krankengeld zu erhalten. Das kann bei einer Erwerbstätigkeit der Fall sein, aber auch beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld I
Nach dem Auslaufen des Krankengeldes haben Sie bei vorheriger Erwerbstätigkeit das Recht, Arbeitslosengeld I zu beziehen. Das gilt wohlgemerkt auch, wenn der Arbeitsvertrag ungekündigt ist und sie weiterhin krank geschrieben sind.
Über das Arbeitslosengeld bleiben Sie bei der Krankenkasse versichert.
Krankengeld und Erwerbsminderung
Wenn Sie ihre Krankheit weiterhin haben, beim Arbeitsamt unter ALG I laufen und planen, wieder in das Krankengeld zu kommen, müssen Sie clever sein.
Haben Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (worauf das Arbeitsamt Sie nach einer gewissen Zeit auffordert)? Und wurde dieser abgelehnt?
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Dann lassen Sie sich jetzt auf keinen Fall krankschreiben, obwohl Sie krank sind, sondern geben sich als aktiv arbeitssuchend aus, obwohl ihr alter Arbeitsvertrag nur ruht. Jetzt rückt die Möglichkeit näher, mit Urlaubstagen die fehlende Zeit aufzufüllen.
Was ist mit dem Resturlaub?
Sie sind entweder krankgeschrieben oder nehmen ihren Resturlaub. Für Urlaubstage erhalten Sie ihr reguläres Gehalt. Jetzt heißt es rechnen. Denn, wenn erstens die Blockfrist abgelaufen it und Sie zweitens genug Urlaubstage angesammelt haben, um die Frist von sechs Monaten zu erreichen, dann haben Sie tatsächlich einen erneuten Anspruch auf Krankengeld.
Wann erlischt der Urlaubsanspruch?
Zudem müssen Sie darauf achten, dass ihr Urlaubsanspruch nicht verfällt. Grundsätzlich besteht ein Urlaubsanspruch bei langer Krankheit bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahrs.
Wenn Sie 2022 ihren Urlaub nicht nehmen konnten wegen ihrer Krankheit, dann können Sie das noch bis zum 31.3.2024 nachholen.
Was müssen Sie beachten?
Um erneut Krankengeld zu beantragen muss erstens die dreijährige Blockfrist abgelaufen sein. Zweitens müssen Sie sechs Monate oder länger nicht wegen ihrer alten Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben worden sein.
Sie müssen drittens mindestens sechs Monate Beiträge gezahlt haben – durch Arbeit, Arbeitslosengeld oder Resturlaub.
Praxisbeispiel: Krankengeld, Urlaub und erneutes Krankengeld
Frau Müller ist seit mehreren Monaten aufgrund einer schweren Erkrankung arbeitsunfähig und erhält Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Nach einer erfolgreichen Therapie fühlt sie sich wieder besser und möchte ihren noch nicht genommenen Resturlaub aus dem Vorjahr antreten. Sie beantragt bei ihrem Arbeitgeber zwei Wochen Urlaub und erhält die Genehmigung.
Urlaubszeit und Auswirkungen auf das Krankengeld: Während der zweiwöchigen Urlaubszeit endet die Zahlung des Krankengeldes, da Frau Müller wieder arbeitsfähig gemeldet ist und Urlaub als Erholungszeit dient. Stattdessen erhält sie in dieser Zeit ihr reguläres Gehalt vom Arbeitgeber. Die Krankenkasse wird entsprechend informiert.
Rückkehr zur Arbeitsunfähigkeit: Nach ihrem Urlaub fühlt sich Frau Müller erneut unwohl, und ihr Arzt stellt eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese bezieht sich auf die ursprüngliche Erkrankung, die sie bereits zuvor arbeitsunfähig gemacht hat. Frau Müller meldet sich bei ihrer Krankenkasse und reicht die neue Bescheinigung ein.
Fortsetzung des Krankengeldes: Da zwischen dem Urlaub und der erneuten Arbeitsunfähigkeit weniger als sechs Monate liegen und es sich um dieselbe Erkrankung handelt, wird die bisherige Krankengeldzahlungsdauer fortgesetzt. Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und setzt die Zahlung des Krankengeldes nahtlos fort.
Relevante Regelungen
- Urlaubsunterbrechung des Krankengeldes: Sobald Frau Müller Urlaub nimmt, ruht der Anspruch auf Krankengeld, da sie als arbeitsfähig gilt und Gehalt vom Arbeitgeber erhält.
- Nahtlose Krankengeldfortsetzung: Solange die erneute Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten auftritt und die Krankheit dieselbe ist, wird die Dauer der bisherigen Krankengeldzahlung weitergezählt.
- Maximale Bezugsdauer: Krankengeld wird in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums für dieselbe Krankheit gewährt. Diese Frist wird nicht durch Urlaubszeiten verlängert.
Mit diesem Beispiel wird deutlich, wie die Regelungen zu Krankengeld und Urlaub ineinandergreifen und was Betroffene beachten müssen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.




