Jobcenter verweigert Hartz IV Leistungen von schwangerer Mutter

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Vor fast vier Jahren fรคllte das Bundesverfassungsgericht ein weitreichendes Urteil zu den Hartz IV Sanktionen. Zwar besagte das Urteil, dass Sanktionen weiterhin zulรคssig seien, aber der Regelsatz “nur” um maximal 30 Prozent gekรผrzt werden dรผrfe. Viele Jobcenter halten sich nicht an das Urteil und finden andere Wege, um maximalen Druck auf Leistungsbeziehende auszuรผben, wie auch dieser aktuelle Fall zeigt.

Jobcenter stellte Hartz IV Leistungen von Schwangeren ein

Wie der Verein “Sanktionsfrei e.V.” berichtet, wurden die Hartz IV Leistungen von einer Hilfesuchenden namens Sandra “vorlรคufig komplett eingestellt”. Das Brisante an dem Fall: Sandra ist schwanger und hat eine zweijรคrige Tochter!

Das zustรคndige Jobcenter fordert Auskรผnfte รผber die finanzielle Situation des Vaters. Dieser ist allerdings Asylsuchender, mittellos und nicht erreichbar. “Das ist nachgewiesen”, berichtet die Vereinsvorsitzende Helena Steinhaus.

Einstweilige Anordnung durch ein Gericht – Jobcenter zahlt noch immer nicht

Die Betroffene hat seit Anfang Oktober kein Geld, obwohl das Gericht nach einer Folgenabwรคgung eine einstweilige Anordnung erlassen hat, die das Jobcenter zur Auszahlung verpflichtet, da Leib und Leben der drei in Gefahr sind, wenn sie mittellos bleiben.

“Die einstweilige Anordnung des Gerichts liegt mir vor, auch das Schreiben des Anwalts, indem er nochmals daraufhin weist, dass das Jobcenter zahlen muss”, bekrรคftigt Steinhaus.

Bislang allerdings ohne Erfolg. Bis zum heutigen Tag ist kein Geld auf das Konto der Betroffenen eingegangen. Sanktionsfrei ist finanziell eingesprungen und stellt auch einen Anwalt.

Brief Anwalt an das Jobcenter

Totalsanktionen รผber den Umweg der Mitwirkungspflichten

Die Jobcenter halten sich zwar an die Weisungen der Bundesagentur fรผr Arbeit und auch an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, finden aber andere Wege, um Totalsanktionen, wie in diesem Fall, auszusprechen.

Die Erwecbsloseninitiative โ€œBastaโ€ berichtete zum Beispiel, dass sich die Hartz IV Behรถrden jetzt mehr auf die sogenannten Mitwirkungspflichten konzentrieren. โ€œSie sind schnell dabei, zu sagen, wenn Du nicht mitwirkst, streichen wir Dir von heute auf morgen alle Leistungenโ€.