Jobcenter-Sachbearbeiterin: “Die meisten Bürgergeld-Bezieher schämen sich”

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Özgül Dalgin erlebt im Jobcenter Berlin-Neukölln Menschen, die sich für ihre Hilfebedürftigkeit schämen. Die Arbeitsvermittlerin berichtet von sehr unterschiedlichen Lebenslagen. Ihr Einblick zeigt, wie wenig pauschale Urteile darüber aussagen, was im einzelnen Beratungsgespräch gebraucht wird.

Die Vermittlerin sieht selten vorgeschobene Gründe

Nur bei wenigen ihrer Gesprächspartner vermutet Dalgin Ausflüchte oder bewusstes Verzögern. Sie begegnet gesundheitlichen Belastungen, familiären Verpflichtungen, Sprachproblemen und Einsamkeit.

Eine ausbleibende Bewerbung sagt für sich genommen noch wenig darüber aus, woran der nächste berufliche Schritt scheitert. Wer daraus sofort eine Charakterfrage macht, überspringt die eigentliche Aufgabe der Beratung, sagt sie.

Vertrauen entsteht nicht durch ein Stellenangebot

Dalgin setzt auf Vertrauen und persönliche Gespräche. Die bloße Übergabe von Stellenangeboten beschreibt sie für ihren Beratungsalltag als Ausnahme; häufig müsse sie zunächst mehrere Schwierigkeiten mit den Betroffenen bearbeiten.

Ein Stellenangebot beantwortet die Frage, wo Arbeit vorhanden sein könnte. Es beantwortet noch nicht, wie ein Mensch diese Arbeit unter seinen konkreten Lebensbedingungen aufnehmen und behalten kann. Erst wenn beides zusammenpasst, wird aus einer Bewerbung eine belastbare berufliche Perspektive.

Vertrauen bedeutet dabei nicht, Schwierigkeiten kleinzureden. Im Gegenteil: Ein Gespräch kann erst dann zu passenden nächsten Schritten führen, wenn Hindernisse offen benannt werden können. Wer befürchtet, mit jeder Erklärung nur einen neuen Verdacht auszulösen, hat dafür schlechte Voraussetzungen.

Ein Fortschritt kann vor dem ersten Arbeitstag beginnen

Als erste Erfolge nennt Dalgin auch einen Arztbesuch oder Schritte bei der Wohnungssuche. Ihr Ziel bleibt eine dauerhafte Beschäftigung. Auf diesem Weg fragt sie Menschen auch nach ihren beruflichen Wünschen.

Zählt ausschließlich der unterschriebene Arbeitsvertrag, oder wird auch sichtbar, was ihn überhaupt erst möglich macht? Eine geklärte Belastung erscheint noch in keiner Stellenanzeige. Trotzdem kann sie darüber entscheiden, ob der nächste Versuch tragfähig ist.

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Dass vorbereitende Unterstützung einen Bezug zur Arbeitsaufnahme haben kann, zeigt auch der auf Gegen-Hartz.de erläuterte Fall zur Finanzierung einer Schuldnerberatung. Dort geht es gerade um Hilfe, die eine Eingliederung vorbereiten oder unterstützen kann. Eine unmittelbar bevorstehende Einstellung ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich.

Auch Ärger gehört dazu – pauschale Etiketten helfen nicht

Dalgin verschweigt ihren Ärger über gebrochene Absprachen nicht. Den Begriff „Totalverweigerer“ lehnt sie dennoch für ihre Arbeit ab. Zudem wünscht sie sich mehr Aufmerksamkeit für positive Entwicklungen.

Ein einzelnes Versäumnis lässt sich konkret besprechen. Ein pauschales Etikett dagegen droht, die ganze Person festzulegen. Für die Vermittlung ist die konkrete Frage produktiver: Was ist geschehen, welche Erklärung gibt es und wie kann die nächste Vereinbarung funktionieren?

Das verlangt auch von Behörden, Kritik am eigenen Handeln zuzulassen. Betroffene dürfen Unterstützung im Gespräch nutzen; über entsprechende Erfahrungen berichtet Gegen-Hartz.de im Beitrag zur Begleitung durch einen Beistand im Jobcenter. Respekt und nachvollziehbare Absprachen gehören auf beide Seiten des Schreibtisches.

Niemand muss allein zum Gespräch erscheinen

Wer sich im Jobcenter unsicher fühlt, darf grundsätzlich einen Beistand zu Besprechungen mitbringen. Das sieht § 13 Absatz 4 SGB X vor. Was der Beistand vorträgt, gilt als Äußerung der betroffenen Person, sofern diese nicht unverzüglich widerspricht.

Eine Begleitung kann helfen, Fragen vorzubereiten und Gesprächsinhalte anschließend gemeinsam zu ordnen. Sie sollte vorab wissen, welches Anliegen die betroffene Person besprechen möchte.

Hilfreich ist außerdem, vor dem Termin die wichtigsten offenen Fragen aufzuschreiben und am Ende nachzufragen, welche Schritte konkret vereinbart wurden. Das ist weder ein Zeichen mangelnder Mitarbeit noch ein persönlicher Angriff auf Beschäftigte der Behörde. Ein verständliches Gespräch liegt im Interesse beider Seiten.